Betreff
Neubau des Rathauses Haan
hier: Ergebnis der Arbeitsgruppe der Fraktionen zum Thema Nachhaltigkeitskriterien beim Neubau des Rathauses
Vorlage
65/066/2019
Art
Beschlussvorlage

Ausgangslage

 

Die GAL hatte hierzu im September 2018 an den SUVA folgenden Beschlussvorschlag gestellt:

(1)    Die Verwaltung wird beauftragt Vorschläge auszuarbeiten und den Ausschüssen vorzustellen, wie ein nachhaltiges Rathausgebäude geplant, ausgeschrieben, gebaut und genutzt werden kann.

(2)    Die Vorschläge beinhalten nachvollziehbare und prüfbare Kriterien an ein nachhaltiges Gebäude, die geeignet sind in der Vergabe berücksichtigt zu werden.

(3)    Die Kriterien werden durch den Rat zur Vergabe frei gegeben.“

 

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

 

Sachstand:

 

Um die Beratungen zu erleichtern, wurde für das Projekt Neubau eines Rathauses eine beratende Arbeitsgruppe, bestehend aus maximal zwei Mitgliedern jeder Fraktion einberufen. In einer entsprechenden Tischvorlage zum vorangegangenen BVFOA wurden Nachhaltigkeitsaspekte und insbesondere eine geeignete Systematik hierzu mit Verweis auf die Quellen der BNB-Unterlagen genannt. Am 11.09.2019 tagte die Arbeitsgruppe. Zunächst wurde hier Grund legend das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) durch das Ökozentrum NRW vorgestellt. Dabei wurden Nachhaltigkeitsaspekte systematisch aufgezeigt, erläutert und zur weiteren Verwendung am Projekt Neubau des Rathauses Haan bewertet, insbesondere auch im Hinblick auf die Verwendung der Nachhaltigkeitskriterien in der Auslobung des Wettbewerbs. Die Präsentation des Ökozentrums NRW liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

 

 

Ergebnis - Auswahl der Nachhaltigkeitskriterien:

 

In der AG Rathaus hat man sich nach Abwägung von Vor- und Nachteilen auf folgende Nachhaltigkeitskriterien für den Rathausneubau verständigt:

 

  • Begrenzung des Fensterflächenanteils in der Regelfassade, d.h. Ausnahmen bilden besondere Bereiche wie z.B. die Eingangsfassade.

·         Es ist ein möglichst flächeneffizientes Gebäude zu planen, d.h. das Verhältnis von Nutzfläche zu Bruttogeschossfläche ist zu optimieren.

 

  • Es werden für die Gebäudeaußenhülle (hier Fassade und Dach) die U-Werte des Passivhauses vorgegeben.

·         Wo möglich werden extensive Gründächer vorgesehen, die begehbar zu Wartungszwecken sind.

·         Flächen für Photovoltaik sind wo möglich einzuplanen.

·         Die Grundrisse sind ohne notwenige Flure in Einheiten kleiner 400 m² zu planen um spätere Flexibilität des Grundrisses bei Umbauten im Inneren zu ermöglichen.

·         Es werden insgesamt 10% der Fläche als Ausbaureserve vorgesehen.

·         Schadstofffreiheit ist bei der Ausschreibung zu definieren.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Haan gibt die in dieser Vorlage unter „Ergebnis - Auswahl der Nachhaltigkeitskriterien“ genannten Nachhaltigkeitskriterien frei für die Beachtung beim Wettbewerb, bei der weiteren Planung und Ausschreibung sowie bei der Auftragsvergabe zum Neubau des Rathauses.