Betreff
Einrichtung eines Klimaschutzfonds
Vorlage
20/112/2019
Aktenzeichen
20.1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates am 2.7.2019 wurde unter dem TOP 3 „Klimaschutz“ zu Punkt 5 beschlossen, dass die Verwaltung prüfen solle, ob die Stadt Haan einen Klimaschutzfonds für die Bezuschussung von Klimaschutzmaßnahmen Dritter einrichten kann. Finanziert werden sollte der Fonds durch die Einzahlung von zukünftig 10% der Jahresüberschüsse sowie durch freiwillige Zahlungen von Haaner Bürgern und Unternehmen.

 

Die Verwaltung rät von der Einrichtung eines Klimaschutzfonds aufgrund des damit zusammenhängenden unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands ab.

 

 

Modell „Klimaschutzfonds

 

Das Modell eines kommunalen Klimaschutzfonds findet in unterschiedlichen Ausprägungen bereits bei verschiedenen Kommunen Anwendung. Wobei „Fonds“ nicht einen Finanzfonds im herkömmlichen Sinn bezeichnet, sondern vielmehr für das gesamte Konzept des kommunalen Klimaschutzes verwendet wird.

Organisatorisch gehören dem Fonds in der Regel Vertreter von Verwaltung, Fraktionen sowie unterschiedlichen Dritten wie Energieversorgern oder Naturschutzverbänden u.a. an. Die Geschäftsführung und Konzeptionierung des Klimaschutzes obliegt der Verwaltung, wobei die Führung eines solchen Klimaschutzfonds sehr verwaltungsintensiv ist.

Die Geschäftsführung hat über sämtliche Tätigkeiten des Fonds regelmäßig Rechenschaft abzulegen.

 

Organisatorische Schwerpunkte des Klimaschutzfonds liegen in der Beschaffung von Finanzmitteln, der Auswahl, Beurteilung und Verteilung der Fondsmittel an Dritte sowie in einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit. Die Verwaltung des Fonds bedarf darüber hinaus der Mitwirkung fast aller Querschnittsämter (Personal, IT, Finanzen). Nach Außen wird der Fonds durch die Geschäftsführung repräsentiert.

Mögliche Finanzierungsquellen eines Klimaschutzfonds sind, neben der Eigenfinanzierung, vor allem die Ausschöpfung aller Klimaschutzförderinstrumente, Spenden oder CO2-Kompensationszahlungen von Bürgern/Bürgerinnen, Vereinen und Unternehmen. Auch alternative Finanzierungsinstrumente wie Crowdfunding oder Sponsoring sind unter Beachtung von (haushalts-)rechtlichen Bedingungen zu prüfen.

 

Voraussetzung für die Verteilung der Fördermittel sind entsprechende Förderrichtlinien zu förderfähigen Maßnahmen, Förderhöhen, Zuschusskreis, Auswahlkriterien, Antragsverfahren usw. Diese sind regelmäßig zu prüfen und an unterschiedliche Rahmenbedingungen zu Umwelt, Finanzen u.a. anzupassen bzw. weiterzuentwickeln. Ebenso ist die Verwendung der Mittel zu prüfen und Rechenschaft abzulegen.

Für eine effektive Umsetzung der Klimafondsziele ist daher eine bestimmte Größe hinsichtlich Verwaltung, Beteiligter und zur Verfügung stehender Mittel unabdingbar, um u.a. auch Synergieeffekte in der Verwaltung ausnutzen und damit Kosten reduzieren zu können. Vor dem Hintergrund der in zukünftigen Jahren ungewissen Höhe der erwirtschafteten Jahresüberschüsse und der zusätzlich zu generierenden Finanzmittel wird hier von eher kleineren Geldbeträgen ausgegangen, deren Verwaltung und Auskehrung über einen Fonds in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht.

 

Alternativen

 

Unabhängig vom Bestehen eines Klimaschutzfonds kann der Rat die Bereitstellung von Mitteln für die Umsetzung von klimaschutzfördernden Maßnahmen beschließen. Hierbei kann es sich sowohl um Zuschüsse an Haaner Bürger und Unternehmen als auch städtische Maßnahmen handeln.

Auch der beschlossene „Runde Tisch Klimaschutz“ könnte entsprechende Vorschläge erarbeiten. Dadurch könnte dem Klimaschutz in Haan auch unter der Prämisse der zukünftig evt. nur geringen Haushaltsüberschüsse Rechnung getragen werden.

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.