Betreff
Stellenplanberatungen – Stellenplan 2020
Einrichtung eines zusätzlichen Stellenanteils von 0,6 im Produkt 050120, UVG Heranziehung (A11/EG10)
Vorlage
10/203/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Vor einigen Jahren wurden die Aufgaben Unterhaltsheranziehung UVG, Rückforderungen SGB XII und Heranziehung im Bereich des SGB XII in einer Stelle (50/14) zusammengeführt.

 

Aufgrund der gestiegenen mittleren Bearbeitungszeit, hervorgerufen durch die kompliziertere Klientel und der immer komplexeren Fallgestaltungen, sowie gestiegener Fallzahlen durch eine Gesetzesänderung sind seit 2017 zusätzliche temporäre Personalressourcen aus dem vorhandenen Personalbestand immer wieder zur Unterstützung der Stelle 50/14 eingebracht worden, um die erheblichen Arbeitsrückstände abzuarbeiten.

 

Wegen der in 2018 angekündigten teilweise Aufgabenübertragung auf die Landesfinanzverwaltung im Bereich der Unterhaltsheranziehung UVG wurde von einer Aufstockung von Stellenanteilen im Produkt 050120 im Stellenplan 2019 abgesehen und zunächst weiter auf vorhandene Personalressourcen zurückgegriffen.

 

Gemäß der Durchführungsverordnung zum UVG vom 18.12.2018 wurde ab dem 01.07.2019 die Landesfinanzverwaltung für die Geltendmachung und Vollstreckung der Neufälle zuständig.  Allerdings nur für diejenigen Fälle, bei denen bereits eine Vaterschaftsanerkennung für das leistungsberechtigte Kind vorliegt. Die bis zum 30.06.2019 aufgelaufenen Fälle und diejenigen Fälle, in denen die Vaterschaft noch nicht anerkannt ist, verbleiben hinsichtlich der Geltendmachung und Vollstreckung weiterhin bei der Stadt Haan. Dies betrifft auch die Durchsetzung von Unterhaltstiteln und die Vollstreckung der Unterhaltstitel.

 

Die Erwirkung eines Unterhaltstitels und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen umfassen bei der Bearbeitung der Unterhaltsheranziehung nach dem UVG einen hohen Zeitanteil. Die teilweise Aufgabenübertragung an die Landesfinanzverwaltung führte nicht zu einer erhofften Arbeitsentlastung.

 

Eine Personalbedarfsbemessung auf der Grundlage der zu bearbeitenden Fälle hat ergeben, dass ein zusätzlicher Stellenanteil von 0,6 (A11/EG10) erforderlich ist, damit die Aufgaben erledigt werden können.

 

 

 

Verfasser: Gerhard Titzer, Amt 10

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines zusätzlichen Stellenanteils von 0,6 im Produkt 050120, im Bereich der UVG-Heranziehung zu.

Finanz. Auswirkung:

 

ca. 29.000 Euro/jährlich