Einrichtung eines zusätzlichen Stellenanteils von 0,6 im Produkt 050120, UVG Heranziehung (A11/EG10)
Sachverhalt:
Vor einigen Jahren wurden die Aufgaben Unterhaltsheranziehung UVG,
Rückforderungen SGB XII und Heranziehung im Bereich des SGB XII in einer Stelle
(50/14) zusammengeführt.
Aufgrund der gestiegenen mittleren Bearbeitungszeit, hervorgerufen durch
die kompliziertere Klientel und der immer komplexeren Fallgestaltungen, sowie
gestiegener Fallzahlen durch eine Gesetzesänderung sind seit 2017 zusätzliche
temporäre Personalressourcen aus dem vorhandenen Personalbestand immer wieder
zur Unterstützung der Stelle 50/14 eingebracht worden, um die erheblichen
Arbeitsrückstände abzuarbeiten.
Wegen der in 2018 angekündigten teilweise Aufgabenübertragung auf die
Landesfinanzverwaltung im Bereich der Unterhaltsheranziehung UVG wurde von
einer Aufstockung von Stellenanteilen im Produkt 050120 im Stellenplan 2019
abgesehen und zunächst weiter auf vorhandene Personalressourcen
zurückgegriffen.
Gemäß der Durchführungsverordnung zum UVG vom 18.12.2018 wurde ab dem
01.07.2019 die Landesfinanzverwaltung für die Geltendmachung und Vollstreckung
der Neufälle zuständig. Allerdings nur
für diejenigen Fälle, bei denen bereits eine Vaterschaftsanerkennung für das
leistungsberechtigte Kind vorliegt. Die bis zum 30.06.2019 aufgelaufenen Fälle
und diejenigen Fälle, in denen die Vaterschaft noch nicht anerkannt ist,
verbleiben hinsichtlich der Geltendmachung und Vollstreckung weiterhin bei der
Stadt Haan. Dies betrifft auch die Durchsetzung von Unterhaltstiteln und die
Vollstreckung der Unterhaltstitel.
Die Erwirkung eines Unterhaltstitels und die Einleitung von
Vollstreckungsmaßnahmen umfassen bei der Bearbeitung der Unterhaltsheranziehung
nach dem UVG einen hohen Zeitanteil. Die teilweise Aufgabenübertragung an die
Landesfinanzverwaltung führte nicht zu einer erhofften Arbeitsentlastung.
Eine Personalbedarfsbemessung auf der Grundlage der zu bearbeitenden Fälle hat ergeben, dass ein zusätzlicher Stellenanteil von 0,6 (A11/EG10) erforderlich ist, damit die Aufgaben erledigt werden können.
Verfasser: Gerhard Titzer, Amt 10
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines zusätzlichen Stellenanteils von 0,6 im Produkt 050120, im Bereich der UVG-Heranziehung zu.
Finanz. Auswirkung:
ca. 29.000 Euro/jährlich