hier: Ausschreibung; Freigabe des Projektes
Sachverhalt:
Die Stadt Haan schreibt
seit über drei Jahrzehnten Pflegearbeiten in städtischen Grünanlagen aus.
Der Grund für diese
Vorgehensweise war zum einen der Ende der 70er Jahre einsetzende Ausbauboom von
großen Grünanlagen, wie z.B. dem Haaner Bachtal, dem Sandbachtal, dem
Düsselberg und dem Brucherbachtal. Zum anderen stieg die Anzahl der
Ausgleichsflächen im Zuge der Stadtentwicklung.
Neue Wanderwege wurden in
Zusammenarbeit mit den Zweckverbänden angelegt und mit dem Ausbau der
lnnenstädte von Haan und Gruiten, sowie Gruiten - Dorf entstand eine Vielzahl
öffentlicher Grünflächen.
Da gleichzeitig
Sparmaßnahmen zu einem massiven Abbau von Personal auf dem Betriebshof führten,
musste ein Teil der Pflegearbeiten in den städtischen Grünanlagen und im
Straßenbegleitgrün regelmäßig fremdvergeben werden.
Diese Entwicklung erfolgte
immer mit Zustimmung des zuständigen Fachausschusses.
Die
Pflegearbeiten für die öffentlichen Grünflächen und an städtischen
Liegenschaften wurden für ein Jahr bis zum 31.12.2019 aufgrund der Beschlussfassung
des BVFOA (Vorlage 70/024/2019) vom 26.02.2019 vergeben.
Da dieser Vertrag
nunmehr ausläuft und nicht verlängert werden kann, ist ein neues
Vergabeverfahren erforderlich.
Die durch die
Fremdvergabe zu pflegenden Grünflächen umfassen ca. 27 ha.
Projektbeschreibung:
Die Pflegearbeiten
sollen für die Dauer von einem Jahr öffentlich ausgeschrieben werden.
Der Leistungsumfang
ist aus der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:
Öffentliche Flächen Pro
Jahr
ca. 76.811
m² Rasenflächen mähen 15
Schnitte
ca. 42.691
m² Gehölzflächen pflegen 6
Pflegedurchgänge
ca. 1.968
m² Staudenflächen pflegen 6
Pflegedurchgänge
ca. 25.272
m² Altgehölze pflegen 2
Pflegedurchgänge
ca. 7.753
m² Bodendeckerflächen pflegen 2 Pflegedurchgänge
ca. 425
m² Baumscheiben pflegen 3
Pflegedurchgänge
ca. 2.419
lfdm Hecken bis 1,5m Höhe
schneiden 2
Pflegedurchgänge
ca. 624
lfdm Hecken bis 4m Höhe schneiden
2 Pflegedurchgänge
ca. 9.972
m² Wiesenflächen mähen 1
Pflegedurchgang
ca. 21.244
m² Wiesenflächen mähen 2
Pflegedurchgänge
ca. 7.212
m² Steilböschungen mähen 1
Pflegedurchgang
ca. 13.352
m² Steilböschungen mähen 2
Pflegedurchgänge
ca. 578
m² aufgeforstete Flächen mähen 1 Pflegedurchgang
ca. 3.658
m² aufgeforstete Flächen mähen 2 Pflegedurchgänge
ca. 300
m² Platz u. Wegeflächen
reinigen
ca. 2.000
m² Altgehölze auf Anweisung
schneiden
ca. 200
m² Pflanzfläche mit Rindenmulch
belegen
ca. 200
m² Fläche pflanzfertig herstellen
ca. 1.000
Stck. Bodendecker pflanzen
ca. 500
Stck. leichte Sträucher pflanzen
ca. 500
m² Neophytenbekämpfung
ca. 1.000
m² Rasenflächen (teilw. Neigung)
mit Handrasenmäher mähen
Flächen an Schulen, öffentlichen Gebäuden und Wohnhäusern sowie
Einrichtung der Stadtentwässerung
ca. 20.504
m² Rasenflächen mähen 15
Schnitte
ca. 14.061
m² Altgehölze pflegen 2
Pflegedurchgänge
ca. 330
m² Bodendeckerflächen pflegen 2 Pflegedurchgänge
ca. 217
lfdm Hecken bis 1,5m Höhe
schneiden 2
Pflegedurchgänge
ca. 303
lfdm Hecken bis 4m Höhe schneiden 2 Pflegedurchgänge
ca. 6.302
m² Wiesenflächen mähen 1
Pflegedurchgang
ca. 10.472
m² Wiesenflächen mähen 2
Pflegedurchgänge
ca. 5.627
m² Steilböschungen mähen 1
Pflegedurchgang
ca. 3.950
m² Steilböschungen mähen 2
Pflegedurchgänge
ca. 1.426
m² aufgeforstete Flächen mähen 2 Pflegedurchgänge
Obige Massen sind
der laufend aktualisierten „Pflegeliste 2020“ entnommen. Diese stellt den
aktuellen Bestand der durch Fremdvergabe zu unterhaltenden Grünflächen dar.
Die Pflegeintervalle
wurden nach den folgenden Kriterien gewählt:
1.
Verkehrssicherung:
In die Fahrbahnen und Gehwege wachsende
Pflanzenteile müssen regelmäßig entfernt werden. Sichtdreiecke an Kreuzungen
und Einmündungen müssen von sichtbehinderndem Grünaufwuchs freigehalten werden.
Mit der im Grünflächenpflegevertrag vorgesehenen Anzahl an Pflegedurchgängen
ist dies gewährleistet.
2. Werterhaltung:
Eine zu geringe Pflegeintensität würde
zur Ausbreitung von Wildkräutern und wilden Gehölzen und somit zu Schäden am
Straßenbegleitgrün und unter Umständen auch an den angrenzenden Flächen führen.
Um
eine von Wildkräutern durchsetzte Pflanzung wieder in den ursprünglichen
Zustand zu versetzen, ist häufig die komplette Erneuerung der Pflanzung
einschließlich eines Bodenaustausches notwendig.
Des
Weiteren würde eine zu geringe Pflegeintensität wilden Gehölzen die Möglichkeit
geben ihr Wurzelsystem auszubauen und damit in Fugen und unter Wegebeläge
vorzudringen. Dadurch können Schäden entstehen und die betroffene Anlage
verliert an Wert.
Durch
die im Grünflächenpflegevertrag gewählten Pflegeintervalle wird dies vermieden.
3. Stadtbildpflege:
Die Pflegeintervalle des
Grünflächenpflegevertrages ergeben ein gepflegtes und sauberes Stadtbild,
welches dem Anspruch der „Gartenstadt Haan“ gerecht wird.
Neben der reinen gärtnerischen
Unterhaltung findet mit jedem Pflegedurchgang auch eine Reinigung der Flächen
von jeglichem Unrat statt.
4. Artenvielfalt / Ökologie:
Zur Bekämpfung von Neophyten, welche die heimische
Artenvielfalt bedrohen, enthält der Grünpflegevertrag eine entsprechende
Position. Hierbei wird gemäß Ratsbeschluss
vom 18.12.2018 (Vorlage 70/022/2018) auf Herbizide verzichtet, d.h.
die Neophytenbekämpfung geschieht ausschließlich durch Abmähen.
Beschlussvorschlag:
1. Der
Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Die
Verwaltung wird mit der Ausschreibung des Grünflächenpflegevertrages für das
Jahr 2020 beauftragt.
Finanz. Auswirkung:
Im Haushaltsplan 2020 sind unter dem Produktkonto 130110.529190 die
entsprechen-den finanziellen Mittel für diese Maßnahme vorgesehen.