Betreff
Grünflächenpflegevertrag für das Jahr 2020
hier: Ausschreibung; Freigabe des Projektes
Vorlage
70/026/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Stadt Haan schreibt seit über drei Jahrzehnten Pflegearbeiten in städtischen Grünanlagen aus.

Der Grund für diese Vorgehensweise war zum einen der Ende der 70er Jahre einsetzende Ausbauboom von großen Grünanlagen, wie z.B. dem Haaner Bachtal, dem Sandbachtal, dem Düsselberg und dem Brucherbachtal. Zum anderen stieg die Anzahl der Ausgleichsflächen im Zuge der Stadtentwicklung.

Neue Wanderwege wurden in Zusammenarbeit mit den Zweckverbänden angelegt und mit dem Ausbau der lnnenstädte von Haan und Gruiten, sowie Gruiten - Dorf entstand eine Vielzahl öffentlicher Grünflächen.

 

Da gleichzeitig Sparmaßnahmen zu einem massiven Abbau von Personal auf dem Betriebshof führten, musste ein Teil der Pflegearbeiten in den städtischen Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün regelmäßig fremdvergeben werden.

 

Diese Entwicklung erfolgte immer mit Zustimmung des zuständigen Fachausschusses.

 

Die Pflegearbeiten für die öffentlichen Grünflächen und an städtischen Liegenschaften wurden für ein Jahr bis zum 31.12.2019 aufgrund der Be­schlussfassung des BVFOA (Vorlage 70/024/2019) vom 26.02.2019 vergeben.

Da dieser Vertrag nunmehr ausläuft und nicht verlängert werden kann, ist ein neues Vergabeverfahren erforderlich.

 

Die durch die Fremdvergabe zu pflegenden Grünflächen umfassen ca. 27 ha.

 

 

Projektbeschreibung:

 

Die Pflegearbeiten sollen für die Dauer von einem Jahr öffentlich ausgeschrieben werden.

Der Leistungsumfang ist aus der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:

 

Öffentliche Flächen                                                                                  Pro Jahr

 

ca.     76.811 m²          Rasenflächen mähen                                       15 Schnitte

ca.     42.691 m²          Gehölzflächen pflegen                                     6 Pflegedurchgänge

ca.        1.968 m²          Staudenflächen pflegen                                  6 Pflegedurchgänge

ca.     25.272 m²          Altgehölze pflegen                                            2 Pflegedurchgänge

ca.        7.753 m²          Bodendeckerflächen pflegen                          2 Pflegedurchgänge

ca.           425 m²          Baumscheiben pflegen                                    3 Pflegedurchgänge

ca.    2.419 lfdm          Hecken bis 1,5m Höhe schneiden                 2 Pflegedurchgänge

ca.        624 lfdm          Hecken bis 4m Höhe schneiden                    2 Pflegedurchgänge

ca.        9.972 m²          Wiesenflächen mähen                                     1 Pflegedurchgang

ca.     21.244 m²          Wiesenflächen mähen                                     2 Pflegedurchgänge  

ca.        7.212 m²          Steilböschungen mähen                                 1 Pflegedurchgang

ca.     13.352 m²          Steilböschungen mähen                                 2 Pflegedurchgänge

ca.           578 m²          aufgeforstete Flächen mähen                         1 Pflegedurchgang   

ca.        3.658 m²          aufgeforstete Flächen mähen                         2 Pflegedurchgänge

ca.           300 m²          Platz u. Wegeflächen reinigen 

ca.        2.000 m²          Altgehölze auf Anweisung schneiden

ca.           200 m²          Pflanzfläche mit Rindenmulch belegen

ca.           200 m²          Fläche pflanzfertig herstellen

ca.   1.000 Stck.          Bodendecker pflanzen 

ca.       500 Stck.          leichte Sträucher pflanzen

ca.           500 m²          Neophytenbekämpfung

ca.        1.000 m²          Rasenflächen (teilw. Neigung) mit Handrasenmäher mähen

 

 

Flächen an Schulen, öffentlichen Gebäuden und Wohnhäusern sowie Einrichtung der Stadtentwässerung 

 

ca.     20.504 m²          Rasenflächen mähen                                       15 Schnitte

ca.     14.061 m²          Altgehölze pflegen                                            2 Pflegedurchgänge

ca.           330 m²          Bodendeckerflächen pflegen                          2 Pflegedurchgänge

ca.        217 lfdm          Hecken bis 1,5m Höhe schneiden                 2 Pflegedurchgänge

ca.        303 lfdm          Hecken bis 4m Höhe schneiden                    2 Pflegedurchgänge

ca.        6.302 m²          Wiesenflächen mähen                                     1 Pflegedurchgang

ca.     10.472 m²          Wiesenflächen mähen                                     2 Pflegedurchgänge 

ca.        5.627 m²          Steilböschungen mähen                                 1 Pflegedurchgang

ca.        3.950 m²          Steilböschungen mähen                                 2 Pflegedurchgänge

ca.        1.426 m²          aufgeforstete Flächen mähen                         2 Pflegedurchgänge

 

 

Obige Massen sind der laufend aktualisierten „Pflegeliste 2020“ entnommen. Diese stellt den aktuellen Bestand der durch Fremdvergabe zu unterhaltenden Grünflächen dar.

 

 

Die Pflegeintervalle wurden nach den folgenden Kriterien gewählt:

 

1.    Verkehrssicherung:

In die Fahrbahnen und Gehwege wachsende Pflanzenteile müssen regelmäßig entfernt werden. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Einmündungen müssen von sichtbehinderndem Grünaufwuchs freigehalten werden. Mit der im Grünflächenpflegevertrag vorgesehenen Anzahl an Pflegedurchgängen ist dies gewährleistet.

 

2.    Werterhaltung:

Eine zu geringe Pflegeintensität würde zur Ausbreitung von Wildkräutern und wilden Gehölzen und somit zu Schäden am Straßenbegleitgrün und unter Umständen auch an den angrenzenden Flächen führen.

Um eine von Wildkräutern durchsetzte Pflanzung wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, ist häufig die komplette Erneuerung der Pflanzung einschließlich eines Bodenaustausches notwendig.

Des Weiteren würde eine zu geringe Pflegeintensität wilden Gehölzen die Möglichkeit geben ihr Wurzelsystem auszubauen und damit in Fugen und unter Wegebeläge vorzudringen. Dadurch können Schäden entstehen und die betroffene Anlage verliert an Wert.

Durch die im Grünflächenpflegevertrag gewählten Pflegeintervalle wird dies vermieden.

 

3.    Stadtbildpflege:

Die Pflegeintervalle des Grünflächenpflegevertrages ergeben ein gepflegtes und sauberes Stadtbild, welches dem Anspruch der „Gartenstadt Haan“ gerecht wird.

Neben der reinen gärtnerischen Unterhaltung findet mit jedem Pflegedurchgang auch eine Reinigung der Flächen von jeglichem Unrat statt.

 

4.    Artenvielfalt / Ökologie:

Zur Bekämpfung von Neophyten, welche die heimische Artenvielfalt bedrohen, enthält der Grünpflegevertrag eine entsprechende Position. Hierbei wird gemäß Ratsbeschluss vom 18.12.2018 (Vorlage 70/022/2018) auf Herbizide verzichtet, d.h. die Neophytenbekämpfung geschieht ausschließlich durch Abmähen.

 

Beschlussvorschlag:

1.    Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

2.    Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung des Grünflächenpflegevertrages für das Jahr 2020 beauftragt.

 

 

Finanz. Auswirkung:

Im Haushaltsplan 2020 sind unter dem Produktkonto 130110.529190 die entsprechen-den finanziellen Mittel für diese Maßnahme vorgesehen.