Betreff
Haushaltsplanberatungen 2020
Vorlage
50/030/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 29.10.2019 wird der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 in die politischen Beratungen eingebracht.

Der Sozial- und Integrationsausschuss berät die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Produktansätze, so dass die haushaltsrelevanten Entscheidungen am 03.12.2019 im HFA abschließend beraten und für die Ratssitzung am 10.12.2019 beschlussreif vorgelegt werden.

 

In den Zuständigkeitsbereich des SIA entfallen folgende Produkte bzw. einzelne Produktsachkonten

 

010100.528190

Politische Gremien

Aufwendungen Seniorenbeirat

 

050110

Förderung der allgemeinen Wohlfahrtspflege

 

050120

Allgemeine soziale Verwaltung und Beratung

 

050200

Hilfen nach AsylBLG

 

050300

Rentenversicherungsangelegenheiten

 

060340

Unterhaltsvorschuss

 

100300

Wohnungsangelegenheiten

 

100400

Städtische Unterkünfte, Übergangswohnheime

 

120120.521221

Instandhaltung von Verkehrsflächen und -anlagen

Unterhaltung Infrastrukturvermögen

 

 

Ansatz 2019

Ansatz 2020

Ansatz 2021

Ansatz 2022

 

30.000 €

30.000 €

30.000 €

30.000 €

 

Die Einbringung des Haushaltes erfolgt in der Ratssitzung am 29.10.2019.

Eine Zusammenstellung der Produkte wird Ihnen als Anlage 1 ab dem 30.10.2019 im Ratsinformationssystem zur Verfügung stehen.

Vom Ausdruck der Anlage wird abgesehen, da der Haushaltsplanentwurf den Fraktionen und den Ratsmitgliedern vorliegt.

 

 

Neben den jährlich in ähnlicher Höhe wiederkehrenden Ansätzen im Teilergebnis- und finanzplan wird auf folgende Änderungen/Maßnahmen besonders hingewiesen:

 

 

 

Produkt 050110 Förderung der allgemeinen Wohlfahrtspflege

 

Das Sozial- und Integrationsmanagement (SIM) zur Betreuung von Flüchtlingen und Obdachlosen wurde im laufenden Jahr erneut ausgeschrieben. Den Zuschlag hat das Unternehmen European Homecare mit einem Leistungszeitraum vom 02.01.2020 bis zum 31.12.2021 erhalten. Auch für die Planungsjahre 2022 und 2023 wurden für die Durchführung des SIM entsprechende Finanzmittel in den Haushalt eingestellt, da voraussichtlich im Jahr 2021 eine erneute Ausschreibung erfolgen wird.

 

Der Vertrag mit der AWO, Ortsverein Haan, über die Seniorenbegegnungsstätte wurde gemäß Ratsbeschluss vom 30.10.2018 für die Jahre 2019 – 2023 verlängert. Mit dem neuen Vertrag sind jährliche Steigerungen des Förderbetrages von 1,5 % verbunden. Diese werden in den Folgejahren berücksichtigt.

 

Die Zuschüsse an die freien Träger der Wohlfahrtspflege sind nach Beschlusslage des Rates vom 18.12.2018 um die jährliche Inflationsrate anzupassen. Der Beschluss wurde bereits ab dem Haushaltsjahr 2019 umgesetzt und wird nunmehr fortgeschrieben.

 

In die Liste der Zuschüsse an die freien Träger der Wohlfahrtspflege wurde als neue Position die AWO als Koordinierungsstelle für die Durchführung der Taschengeldbörse aufgenommen. Für das Haushaltsjahr 2020 wurde der mit Ratsbeschluss vom 02.07.2019 zur Vorlage 50/025/2019 vorgesehene Betrag von 5.400 € aufgenommen.

 

Im Produkt 050110 wird ab dem Haushaltsjahr 2020 ein Betrag in Höhe von 15.000 € zzgl. Steigerungsrate in den Folgejahren für Fortbildungskosten der Mitarbeiter des Amtes für Soziales und Integration veranschlagt. Nach einem Beschluss des Verwaltungsvorstandes sind ab dem Haushaltsjahr 2020 Fortbildungen dezentral durch die Fachämter zu organisieren.

 

Produkt 050120 Allgemeine soziale Verwaltung und Beratung

 

Für den Bereich der seniorengerechten Quartiersentwicklung wurde für das Haushaltsjahr 2020 ein Betrag in Höhe von 34.000 € veranschlagt. Dieser Betrag beinhaltet die Begleitung der seniorengerechten Quartiersentwicklung für die Quartiere Haan-Ost und Haan-West, sowie die Fortführung der seniorengerechten Quartiersarbeit in Haan-Mitte und Gruiten.

Der Betrag ist im Vergleich zum Vorjahr angehoben worden, um absehbare preisliche Veränderungen durch die fachliche Begleitung der angestrebten Prozesse auffangen zu können.

 

Produkt 050200 Hilfen nach dem AsylbLG

 

Die Aufwendungen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben sich in Folge der veränderten Zugangszahlen bzw. Rechtskreiswechsel ins SGB II weiter leicht vermindert. Bis etwa zur Jahresmitte 2019 wurden der Stadt Haan auch weiterhin neue Flüchtlinge nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) neuzugewiesen. Aktuell liegt die Erfüllungsquote gemäß FlüAG kontinuierlich bei nahezu 100%. Es wird bei der Haushaltsplanung per Prognose davon ausgegangen, dass die Erfüllungsquote -nach gegenwärtiger Sachlage voraussichtlich langsam- wieder abschmelzen wird und auch im Planungsjahr 2020 bzw. in den Folgejahren Neuzuweisungen erfolgen werden.

 

Durch das sogenannte „Starke-Familien-Gesetz“ (Inkrafttreten zum 01.08.2019) werden die Auszahlungen für Bildung und Teilhabe Leistungen an bedürftige Flüchtlingskinder weiter steigen.

 

Die Gesamtpersonenanzahl der Leistungsempfänger nach dem AsylbLG ist nach aktueller Sach- und Rechtslage auch im Jahr 2020 voraussichtlich weitgehend unverändert. Ein überwiegender Anteil der Leistungsempfänger erhält aufgrund der Aufenthaltsdauer bereits § 2 Leistungen in besonderen Fällen (analog SGB XII). Gegenwärtig werden rund 100 geduldete bzw. ausreisepflichtige Personen mit Leistungen nach dem AsylbLG versorgt. Bundesweit ist ein Vollzugsdefizit bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht erkennbar.

 

Auch im Jahr 2020 wird bei der Unterbringung von Asylbewerbern und insbesondere bei geduldeten bzw. ausreisepflichtigen Personen am Vorrang des Sachleistungsprinzips festgehalten. Bei der Planung der Haushaltsansätze wurde berücksichtigt, dass in begründeten Einzelfällen auch für diesen Personenkreis eine dezentrale Unterbringung in privaten Wohnungen durch entsprechende Kostenübernahme ermöglicht wird. Hierfür wurde ein Ansatz in Höhe von insgesamt 200.000 EUR in den Haushalt eingestellt.

 

Die gesetzlichen Regelungen für die monatlichen Kostenerstattungen bzw. Zuweisungen durch das Land Nordrhein-Westfalen in Form von Leistungspauschalen im Sinne vom Flüchtlingsaufnahmegesetz (866 EUR / Flüchtling) sind im Vergleich zur letzten Berichterstattung unverändert. Aufgrund der o. a. Struktur der Leistungsempfänger führt dies zu Mindererträgen, da für ausreisepflichtige bzw. geduldete Personen eine Gewährung der Leistungspauschale weiterhin nur maximal drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht (Ablehnung Asylantrag) gesetzlich vorgesehen wird.

 

Ferner wird im vierten Quartal 2019 die Auszahlung einer Integrationspauschale noch erwartet. Nach aktueller Sach- und Rechtslage ist noch nicht absehbar, ob und ggfls. in welcher Höhe die Integrationspauschale auch im Planungsjahr 2020 bzw. in den Folgejahren an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen weitergeleitet wird.

 

 

Produkt 060340 Unterhaltsvorschuss

 

Der im Produkt dargestellte Transferaufwand, und korrespondierend der Ertrag aus der Landeserstattung wurde im Rahmen der Haushaltplanung mit den Beträgen des Jahres 2019 berechnet.

 

 

Produkt 100400 Städtische Unterkünfte, Übergangswohnheime

 

Die Stadt Haan betreibt zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen z. Zt. an insgesamt acht Standorten städtische Unterkünfte, wobei die Unterkunft Düsseldorfer Straße 141a in 2019 aus rechtlichen Gründen geschlossen wurde und die Unterkunft Neandertalweg 4 weiterhin lediglich als Reserve / Rückfallebene vorgehalten wird. Es wird ferner davon ausgegangen, dass im ersten Quartal 2020 am neuen Standort Seidenwebergasse 5 der Unterkunftsbetrieb aufgenommen werden kann.

 

Zum Stichtag 30.09.2019 waren 215 Personen (Flüchtlinge und Obdachlose) in städt. (Gemeinschafts-) Unterkünften und 290 Personen in privaten Wohnungen dezentral untergebracht. Weitere Hinweise zur aktuellen Flüchtlingssituation etc. siehe auch Kennzahlen bei Produkt 050200 und Produkt 100400.

 

Seitens der Verwaltung wird beabsichtigt auch für das Jahr 2020 ff. Sicherheitsdienstleistungen für den Standort Düsselberger Straße 15 zu beauftragen. Siehe auch Vorlage 50/029/2019. Für den Standort Kaiserstraße 10 soll zukünftig auf Sicherheitsdienstleistungen verzichtet werden und stattdessen die Ersatzmaßnahmen gemäß Gefährdungsanalyse (u. a. Videoüberwachung, Beauftragung einer Notruf- und Serviceleitstelle) umgesetzt werden. Siehe Vorlage 50/028/2019.

 

Die landesinterne Verteilung bzw. Zuweisung von anerkannten Flüchtlingen mit Wohnsitzzuweisung bzw. Wohnsitzauflage (Integrationsgesetz, Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung) aus den Landesunterkünften in die Kommunen ist in Folge einer obergerichtlichen Rechtsprechung seit September 2018 weitgehend ausgesetzt. Infolgedessen weist die aktuelle Verteilstatistik „Wohnsitzauflage“ für die Stadt Haan zum Stand 20.10.2019 eine Erfüllungsquote von lediglich 65,50% aus, sodass eine offene Aufnahmeverpflichtung von bis zu 112 Personen derzeit besteht. Soweit zukünftig die regelmäßige Verteilung / Zuweisung durch die zuständige Bezirksregierung wiederaufgenommen werden sollte, müsste auch dieser Personenkreis zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in den städt. Unterkünften untergebracht werden, sodass für den Betrieb der Unterkünfte eine Reserve an Belegungskapazitäten zwingend erforderlich ist.

 

Die Verwaltung beabsichtigt weiterhin die Satzung der Stadt Haan über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler (Übergangswohnheime und Einzelwohnungen in Wohngebäuden) vom 11.07.2017 redaktionell weiterzuentwickeln. Dies schließt auch die Prüfung der Benutzungsentgelte mit ein. Mithin könnten sich in den Planungsjahren Änderungen bei den Erträgen aus den Benutzungsentgelten ergeben.

 

 

Produktsachkonto 120120.521221 Instandhaltung von Verkehrsflächen und -anlagen

 

Der bisher im Produkt 050120 "Allg. soziale Verwaltung und Beratung" veranschlagte Ansatz i.H.v. 30.000 € zur Beseitigung von Hemmnissen / Hindernissen im Sinne einer barrierefreien Mobilität / Barrierefreiheit im Verkehrsraum ist seit dem Jahr 2018 hier veranschlagt. Der Betrag von 30.000 € wird auch im Jahr 2020 fortgeschrieben und steht für bauliche Maßnahmen zur Verfügung, die von den Behindertenbeauftragten initiiert werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Soziales und Integration werden die in den nachfolgenden Produkten genannten Ansätze des Ergebnis- und Finanzplanes und wie im Haushaltsplanentwurf 2020 dargestellt, dem HFA und dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

siehe Haushaltsplanentwurf