Sachverhalt:
Der Haushalts- und Stellenplanentwurf für das Jahr 2020 wurde am 29.10.2019 in den Rat eingebracht. Vor Beratung und Beschlussfassung im HFA und Rat am 03.12. und 10.12.2019 ist je nach Produkten eine Beratung in den betreffenden Fachausschüssen vorgesehen.
Eine Zuständigkeit
des BKSA ergibt sich für folgende Produkte:
Produkt Bezeichnung
030110 Grundschule Bollenberg
030120 Grundschule Mittelhaan
030130 Grundschule Don-Bosco
030140 Grundschule Unterhaan
030150 Grundschule Gruiten
030200 Hauptschule
030300 Realschule
030400 Gymnasium
030800 Gesamtschule
030700 Zentrale
Schulbezogene Leistungen des Schulträgers
030710 Offene Ganztagsschule
040100 Volkshochschule
040200 Musikschule
040300 Stadtbücherei
040400 Kulturverwaltung
170000 Stiftung Städtepartnerschaft „Haan-Eu“
080110 Sporthallen
080120 Sportplätze
080200 Vereine
und Verbände
Die Produkte sind wie im Haushaltsplanentwurf
abgedruckt dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Vom Ausdruck der Anlage wird
abgesehen.
Neben den jährlich in ähnlicher Höhe wiederkehrenden Ansätzen im Teilergebnis- und -finanzplan, wird auf folgende Sachverhalte gesondert hingewiesen:
Antrag auf Erhöhung
des städtischen Zuschusses für die Musikschule
Hier wird auf die Darstellungen in der nichtöffentlichen Beratungsvorlage 20/117/2019 verwiesen.
Antrag der
Schulleitungen auf Erstellung von Schulwegplänen
Die Schulleitungen der Grundschulen haben mit beigefügtem Schreiben die professionelle Erstellung von Schulwegplänen für das Jahr 2020 beantragt. In Abstimmung zwischen der Straßenverkehrsbehörde und dem Amt für Schule und Sport wird dieser Antrag seitens der Verwaltung befürwortet. Sowohl für die Schulwegsicherung durch entsprechende Beschilderung, Beschränkung der Geschwindigkeit, Errichtung von Fußgängerüberwegen etc. als auch im Rahmen der Entscheidung bzgl. der Übernahme von Schülerfahrkosten nach der Schülerfahrkostenübernahme sind fachlich erstellte, mit den zuständigen Dienststellen der Verwaltung und der örtlichen Polizei abgestimmte, Schulwegpläne eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat wurden Mittel in Höhe von 30.000 € in den Entwurf des Haushalts für das Jahr 2020 eingestellt. Ggf. mögliche Anträge auf Fördermittel werden vor Beginn der Maßnahme ausgelotet. Die Mittel wurden im Wesentlichen für die Grundschulen berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass damit zu einem Großteil auch die Schulwege zu den weiterführenden Schulen mit abgedeckt werden können. Ansonsten ist hier im Rahmen der Gesamtmaßnahme nachzusteuern.
Antrag des
Sportverbandes Haan auf Erhöhung des Zuschusses
Der Sportverband Haan beantragt eine Erhöhung des städtischen Zuschusses um 471 € von 829 € auf 1.300 €. Eine Begründung ist dem beigefügten Schreiben zu entnehmen. Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag zu befürworten.
Einrichtung des
Städt. Gymnasiums
Wie bereits im vergangenen Jahr dargestellt, wird der Haushalt des Amtes für Schule und Sport im Jahr 2020 in nicht unerheblichem Umfang durch die Einrichtung und die Inbetriebnahme des Gymnasiums und sämtliche damit verbundenen Arbeiten. Hierzu wurde in der Sitzungsvorlage 40/020/2018 bereits ausführlich berichtet. Die finale Kostenschätzung liegt nunmehr bei 3,8 Mio. € und umfasst im Einzelnen die gesamte Möblierung, die Beschaffung aller Lehr- und Lernmittel für jede einzelne Fachschaft inkl. des gesamten NW-Bereiches, der Musikinstrumente und Schulbücher sowie die IT-Ausstattung inkl. interaktive Tafeln.
Die Planung der Einrichtung läuft in konstruktiver Abstimmung zwischen dem Amt für Schule und Sport, dem Gebäudemanagement, der Schulleitung inkl. der jeweiligen Fachschaften, dem Generalunternehmer und der Schulmöbelfirma auf Hochtouren, die finalen Auftragsvergaben auf Basis des bestehenden Rahmenvertrags erfolgen in Kürze. Für den NW-Bereich konnten nach europaweit erfolgtet Ausschreibung Aufträge bereits vergeben werden. Eine ebenfalls europaweite Ausschreibung für die Interaktiven Tafeln läuft gerade. Parallel dazu finden Abstimmungsgespräche über die gesamte IT-Ausstattung, den weiteren Ausstattungsbedarf sowie die organisatorisch und logistisch detailliert abzustimmende Planung des Aus- und Einzugs.
Umbau- und
Erweiterungsarbeiten an der Gesamtschule
Der Prozess des Einlaufens der Gesamtschule bei gleichzeitigem Auslaufen von Haupt- und Realschule erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Amt für Schule und Sport, dem Gebäudemanagement und allen beteiligten Schulleitungen. Hier gilt es frühzeitig vor Beginn eines jeden Schuljahres die notwendigen Schritte abzustimmen (Umzüge von Klassen, Renovierungsarbeiten, Neueinrichtungen etc.). Nachdem in diesem Jahr auch die verbleibenden Jahrgänge der auslaufenden Schulen mit neuem Mobiliar und interaktiven Tafeln ausgestattet wurden, die später in die Gesamtschule übergehen und die Realschule mit zwei Jahrgängen und der gesamten Verwaltung in den Erweiterungsbau gezogen ist, muss im Jahr 2020 neben den o.g. Arbeiten auch der Verwaltungsbereich für die Gesamtschule erweitert werden, da neben der didaktischen Leitung auch die Mittelstufenleitung besetzt wird und inzwischen auch eine Sozialpädagogin eingestellt wurde.
Parallel dazu erfolgen die Planungen für den Neubau. Wie in Beratungsvorlage 65/068/2019 dargestellt, wird derzeit mithilfe externer Beratung ein Betreiberkonzept für eine Vollkochküche am Standort der Gesamtschule erstellt. Beratungsfähige Ergebnisse als Grundlage für die weiteren Planungen werden hierzu im ersten Quartal des Jahres 2020 erwartet.
Medienentwicklung und
Umsetzung des Digitalpakts
Wie den Medien zu entnehmen ist und im letzten BKSA bereits mitgeteilt wurde, ist die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Digitalpakts für das Land Nordrhein-Westfalen inzwischen veröffentlicht. Für die Stadt Haan als Schulträger ist danach bis Ende 2021 ein Budget in Höhe von 711.000 € reserviert. Dieses kann grob zusammen gefasst verausgabt werden für
- IT Grundstrukturen (z.B. Lan, Wlan und Anzeige und Interatkionsgeräte)
- Digitale Arbeitsgeräte (insbesondere technisch-naturwissenschaftliche Geräte)
- Schulgebundene mobile Endgeräte (Notebooks, Laptops, Tablets, Deckelung für allgemeinbildende Schulen: 25.000 €/Schule und/oder 20% des Gesamtinvestitionsvolumens des Schulträgers
- regionale Maßnahmen (Systeme, Werkzeuge und Dienste, Strukturen für professionelle Administration)
Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Technisch-Pädagogisches Einsatzkonzept für jede Schule, für die Mittel beantragt werden. Dieses wird in Abstimmung zwischen Schulträger und Schule erstellt. Es beinhaltet Teile des schulischen Medienkonzeptes, umfasst eine Bestandsaufnahme, beschreibt und begründet die Maßnahmen unter pädagogischen Gesichtspunkten und zeigt Planungen zur bedarfsgerechten Qualifizierung der Lehrkräfte auf.
Die IT-Ausstattung an den Haaner Schulen wurde immer im engen und transparenten Dialog mit allen Schulen erarbeitet. Dabei galt es auch unter Berücksichtigung schulspezifischer Besonderheiten, dennoch Standards festzulegen.
Mit Blick auf eine zunehmende Digitalisierung, immer diffizilere technische Anforderungen und die Erwartung der o.g. nicht unerheblichen Fördermittel ist es wichtig, die Medienentwicklungsplanung (MEP) für die Stadt Haan neu aufzustellen und diesen Prozess durch externe fachliche Moderation begleiten zu lassen, um ein zukunftssicheres Handlungskonzept sowohl inhaltlich als auch unter Berücksichtigung der Haushaltslage zu haben. Diese Leistung wurde inzwischen ausgeschrieben. Die MEP soll in einer Projektgruppe, bestehend aus Vertretern aller Schulformen, der städtischen IT-Abteilung und des Amtes für Schule und Sport sowie nach Bedarf weiterer städtischer Dienststellen erarbeitet und anschließend den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Abgeleitet daraus gilt es dann, das o.g. Technisch-pädagogische Einsatzkonzept für jede einzelne Schule als Basis für die Antragstellung aus dem Digitalpakt zu stellen. Nach aktueller Planung ist ein Start der Arbeit in der Projektgruppe im Dezember dieses Jahres vorgesehen. Ziel ist, die Ergebnisse in den politischen Gremien so vorzustellen, dass ein Antrag auf Fördermittel gegen Ende 2020 gestellt werden kann.
Einrichtungskosten
für Neubaumaßnahmen an den Grundschulen Don-Bosco- und Gruiten sowie der Gesamtschule
Zu den o.g. Kosten enthält die
mit dem Haushaltsentwurf vorgelegte Finanzplanung eine grobe Kostenschätzung,
die es nach Kenntnis der jeweils endgültigen Planungen in enger Abstimmung mit
dem Gebäudemanagement zu konkretisieren gilt.
Beschlussvorschlag:
Für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport (BKSA) werden dem Rat die in den nachfolgenden Produkten genannten Ansätze des Ergebnis- und Finanzplanes unter Berücksichtigung der Einzelbeschlüsse dieser Vorlage und ansonsten wie im Haushaltsplan-/Stellenplanentwurf 2020 dargestellt, zur Beschlussfassung empfohlen.
Finanz. Auswirkung:
Im Entwurf des Haushalts abgebildet