Sachverhalt:
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 ist produktweise unter Berücksichtigung der auf die einzelnen Ausschüsse entfallenden Zuständigkeiten öffentlich zu beraten.
Der Fachausschuss spricht eine Empfehlung für den Haupt- und Finanzausschuss aus.
In den Zuständigkeitsbereich des WLSTA entfallen folgende Produkte:
Ausschuss |
Produkte |
Bezeichnung |
WLSTA |
010300 |
Städte- und andere Partnerschaften |
WLSTA |
150100 |
Wirtschaftsförderung |
WLSTA |
150200 |
Stadtmarketing |
WLSTA |
150400 |
Beteiligungen |
Die Produkte sind wie im
Haushaltsplanentwurf abgedruckt dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Vom
Ausdruck der Anlage wird abgesehen, da den Fraktionen der Haushaltsplanentwurf
vorliegt und zudem digital verfügbar ist.
Beschlussvorschlag:
Für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus werden die in den Produkten genannten Ansätze des Ergebnis- und Finanzplanes - wie im vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2020 ausgewiesen - dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlen.
Finanz. Auswirkung:
Entsprechend der im Haushaltsplanentwurf bzw. in den Veränderungsanträgen dargestellten finanziellen Veränderungen.