Sachverhalt:

Gem. § 59 Abs. 2 GO NRW bereitet der Finanzausschuss die Haushaltssatzung der Gemeinde vor.

 

Gem. § 80 Abs. 2 GO ist der Haushaltsplanentwurf 2020 am 29.10.2019 in den Rat eingebracht und am 31.10.2019 im Amtsblatt Nr. 22 der Stadt Haan bekannt gemacht worden. Gem. § 80 Abs. 3 GO wird den Einwohnern und Abgabepflichtigen vom 31.10. bis 29.11.2019 Gelegenheit gegeben, gegen den Haushaltsplanentwurf Einwendungen zu erheben, über die in öffentlicher Sitzung zu beschließen wäre.

 

Einwendungen von Abgabepflichtigen oder Einwohnern liegen zum Stand 19.11.2019 nicht vor.

 

 

Gem. § 80 Abs. 4 GO ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beratung, Beschlussfassung und Verabschiedung des Haushaltes 2020 ist für den 10.12.2019 vorgesehen. Eine Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes erfolgt jeweils in öffentlicher Sitzung in den einzelnen Fachausschüssen zwischen dem 5. und 28. November sowie abschließend im Haupt- und Finanzausschuss am 3. bzw. 5. Dezember 2019.

 

Zu dem Haushaltsplanentwurf sind Veränderungsanträge sowohl seitens der Verwaltung als auch der Politik gestellt worden. Die abschließende Vorberatung der Anträge ist für den 3.12. bzw. optional in einer weiteren Sitzung am 5.12.2019 im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen. Die sich aus den hierzu gefassten Empfehlungen des HFA insgesamt ergebenden Änderungen im Ergebnis- und Finanzplan sowie der Haushaltssatzung werden im Anschluss an die Sitzungen des HFA in einer Ergänzungsvorlage mitgeteilt und sind abschließend im Rat zu beraten und zu beschließen.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der am 29.10.2019 vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung 2020 nebst Anlagen wird unter Berücksichtigung der vorliegenden Veränderungsanträge (lfd. Nr.                        )

beschlossen.

 

 

Finanz. Auswirkung:

siehe Haushaltsplan