Sachverhalt:
Vor wenigen Tagen beschloss der Rat der Stadt Haan, die von
dem Gutachter der Gefährdungsanalyse, Herrn Kraiss, empfohlenen (Ersatz-)
Maßnahmen in der städtischen (Flüchtlings-)Unterkunft Kaiserstraße 10
umzusetzen.
Eine im Gutachten benannten Kernmaßnahme (siehe Punkt 8 des
Gutachtens) stellt u. a. die
-
Übertragung
aller Ordnungs- und Sicherungsaufgaben im operativen Betrieb an einen Sicherheitsdienstleister mit einer
24 Std. besetzten Notruf- und Serviceleitstelle (im folgenden NSL) und
-
der Einsatz eines Alarm- und
Interventionsdienstes, Streifendienste der NSL
dar.
Die Verwaltung bittet um Freigabe der Ausschreibung für
diese Kernmaßnahme. Das noch zu erstellende Leistungsverzeichnis kann nach
Aussage des Gutachters nur auf Grundlage des noch zu erstellenden
Organisationshandbuchs erfolgen. Aus dem Organisationshandbuch für die Regelung
der Organisationspflichten entsprechend der Betreiberverantwortung ergeben sich
u. a. die umfangreiche Aufbauorganisation und Ablauforganisation bzw.
Arbeitsabläufe für den operativen (Regel-) Betrieb der städt. Unterkunft und
stellt somit das Kernelement für den Leistungsumfang bzw. die Beauftragung
einer NSL dar.
Die Entwicklung des Organisationshandbuches kann seitens der
Verwaltung fachlich nicht mit dem ausreichenden know-how umgesetzt werden, so
dass hier diese Leistung auszuschreiben ist. Ein Markterkundungsverfahren wurde
durchgeführt. Das Fachamt geht hier von einem Kostenumfang von voraussichtlich
12.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer aus.
Seitens der Verwaltung wird derzeit davon ausgegangen, dass
noch im Verlauf des 4. Quartals 2019 die Erstellung des
Sicherheitsorganisationshandbuches erfolgen wird um sodann zum Jahresbeginn
2020 die Ausschreibung für die NSL durchzuführen.
Sollte die Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen mit
24-Stunden Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) nicht vor dem 1.März 2020 zum
Erfolg führen, müsste der Vertrag mit dem jetzigen Sicherheitsdienstleister um
1 bis 2 Monate verlängert werden. Die Verwaltung würde in diesem Fall mit einer
Dringlichkeitsentscheidung auf die Politik zukommen.
Beschlussvorschlag:
Dem Beschlussvorschlag der Vorlage 50/029/2019 wird folgende
Ziffer 3 hinzugefügt:
Der BVFOA beschließt ab 2020 bis zum Betriebsende der Unterkunft Kaiserstraße die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen mit 24-Stunden Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) für die städtische Wohnunterkunft Kaiserstraße 10.
Finanz. Auswirkung:
Voraussichtlich 12.000 € zzgl. Umsatzsteuer für die Erstellung des Sicherheitsorganisationshandbuches.
Finanzmittel in Höhe von 50.000 € für die Beauftragung eines
Sicherheitsdienstes mit 24-Std. Notruf- und Serviceleitstelle (vgl.
Grobkostenrechnung siehe Vorlage 50/028/2019) sind bereits im Haushalt 2020
eingeplant.