hier: Antikorruptionsbeauftragter für die Stadt Haan/Durchführung von Sonderprüfungen durch die mobile Prüfgruppe im Rahmen der Korr uptionsprävention
Sachverhalt:
Antikorruptionsbeauftragter
Gemäß § 2
KorruptionsbG sind Prüfeinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes der
Landesrechnungshof einschließlich seiner staatlichen Rechnungsprüfungsämter, die
kommunalen Rechnungsprüfungsämter, die Gemeindeprüfungsanstalt, die
Innenrevisionen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Die
Prüfeinrichtungen sind nach § 13 verpflichtet, auf Anfrage der Behörden des
Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, der sonstigen der Aufsicht des
Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts, diese über die Aufdeckungsmöglichkeiten und Verhinderungen von
Verfehlungen nach § 5 Abs. 1 zu beraten. Die Prüfeinrichtungen
entscheiden über Art und Umfang der Beratung.
Die
Einrichtung einer Stelle Antikorruptionsbeauftragte(r) sieht das KorruptionsbG
explizit nicht vor. Dennoch sieht die Stadt Haan die Notwendigkeit, dass die
Aufgaben eines Antikorruptionsbeauftragten im Rahmen der Korruptionsprävention
wahrgenommen werden.
Ein
Antikorruptionsbeauftragter fungiert als unabhängiger Ansprechpartner für die
gesamte Verwaltung, unterstützt die Verwaltungsleitung, berät in Fragen der
Korruptionsprävention und sorgt für Aufklärung und Sensibilisierung der
Beschäftigten, z.B. bei Geschenkannahmen.
Grundsätzlich
ist ein Antikorruptionsbeauftragter mit Kompetenzen auszustatten, Kontrollen
durchzuführen und Informationen zu Sachverhalten einzuholen.
Da im
Stellenplan der Stadt Haan hierfür kein Stellenanteil vorhanden ist, schlägt
die Verwaltung vor, diese Aufgabe dem RPA des Kreises Mettmann als Prüfeinrichtung
zu übertragen.
Das RPA des
Kreises Mettmann führt bereits Maßnahmen und Beratung für den Kreis Mettmann
durch und auch die Aufgaben eines Antikorruptionsbeauftragten werden von dort
übernommen. Das RPA ist zuständig im Rahmen der Prüfaufgaben nach § 102 – 104
GO NRW auch für die Prüfung von Unregelmäßigkeiten und damit verbundenen
Anzeige- und Beratungspflichten nach dem KorruptionsbG.
Somit wäre
die Aufgabenerledigung um die Aufgaben eines Antikorruptions-beauftragten für
die Stadt Haan möglich.
Der/die
Antikorruptionsbeauftragte des RPA‘s könnte für das Antikorruptionskonzept,
Dienstanweisungen, Gefährdungsatlas und Handlungsempfehlungen, die die
Stadtverwaltung erstellt bzw. überarbeitet, beratend zur Seite stehen sowie bei
den Themen Sponsoring und Personalrotation unterstützen.
Durchführung
von Sonderprüfungen
Das RPA würde
im Rahmen der Korruptionsprävention Sonderprüfungen durchführen und zwar
ausgerichtet auf die rechtmäßige Beschaffung von Gegenständen und
Verbrauchsgüter, korrekte Lieferung und Abrechnung, sowie Inventarisierung von
Anlagevermögen und Vorhandensein am Bestimmungsort. Des Weiteren werden
Versagungen und Genehmigungen, Vertragsabschlüsse sowie die Aufbewahrung
amtlicher Siegel/Vordrucke ect. überprüft.
Bei allen
Prüfungen würde die Umsetzung der im Gefährdungsatlas der Stadt Haan genannten
Sicherungsmaßnahmen ebenfalls überprüft, wie z.B. das 4-Augen-Prinzip, die
Dienst- und Fachaufsicht, Kontrollen ect.
Im Jahr
könnten 15 Sonderprüfungen durchgeführt werden, die im Team mit zwei
Prüfern/Prüferinnen unangemeldet erfolgen würden.
Es würden
Protokolle erstellt und zu Feststellungen müssten die Fachämter entsprechend
Stellung nehmen.
Über
Unregelmäßigkeiten würde die Bürgermeisterin umgehend informiert.
Eine
Zusammenfassung über die Ereignisse der Prüfungen eines Jahres würde den
Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis gegeben.
Erweiterung
der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung/Kosten
Die
Durchführung der Aufgaben für die Stadt Haan könnten im Rahmen einer
Erweiterung/Änderung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
erfolgen. Ein Entwurf hierzu ist als Anlage beigefügt.
Für die
Übernahme der Aufgaben eines/einer Korruptionsbeauftragten sowie für die
Durchführung von jährlich 15 Sonderprüfungen würden die Kosten für einen
Stellenanteil von 0,2 in der Besoldungsstufe A 12 mit einer
Personalkostenerstattung an den Kreis Mettmann von jährlich 21.000 Euro
angesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt der Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung entsprechend dem beigefügten Ergänzungsentwurf zu.
Finanz. Auswirkung:
21.000 €/jährlich