Betreff
Erweiterung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Haan mit dem Rechnungsprüfungsamt des Kreises Mettmann
hier: Antikorruptionsbeauftragter für die Stadt Haan/Durchführung von Sonderprüfungen durch die mobile Prüfgruppe im Rahmen der Korr uptionsprävention
Vorlage
10/210/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Antikorruptionsbeauftragter

 

Gemäß § 2 KorruptionsbG sind Prüfeinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes der Landesrechnungshof einschließlich seiner staatlichen Rechnungsprüfungsämter, die kommunalen Rechnungsprüfungsämter, die Gemeindeprüfungsanstalt, die Innenrevisionen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Die Prüfeinrichtungen sind nach § 13 verpflichtet, auf Anfrage der Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, diese über die Aufdeckungsmöglichkeiten und Verhinderungen von Verfehlungen nach § 5 Abs. 1 zu beraten. Die Prüfeinrichtungen entscheiden über Art und Umfang der Beratung.

 

Die Einrichtung einer Stelle Antikorruptionsbeauftragte(r) sieht das KorruptionsbG explizit nicht vor. Dennoch sieht die Stadt Haan die Notwendigkeit, dass die Aufgaben eines Antikorruptionsbeauftragten im Rahmen der Korruptionsprävention wahrgenommen werden.

 

Ein Antikorruptionsbeauftragter fungiert als unabhängiger Ansprechpartner für die gesamte Verwaltung, unterstützt die Verwaltungsleitung, berät in Fragen der Korruptionsprävention und sorgt für Aufklärung und Sensibilisierung der Beschäftigten, z.B. bei Geschenkannahmen.

Grundsätzlich ist ein Antikorruptionsbeauftragter mit Kompetenzen auszustatten, Kontrollen durchzuführen und Informationen zu Sachverhalten einzuholen.

 

Da im Stellenplan der Stadt Haan hierfür kein Stellenanteil vorhanden ist, schlägt die Verwaltung vor, diese Aufgabe dem RPA des Kreises Mettmann als Prüfeinrichtung zu übertragen.

Das RPA des Kreises Mettmann führt bereits Maßnahmen und Beratung für den Kreis Mettmann durch und auch die Aufgaben eines Antikorruptionsbeauftragten werden von dort übernommen. Das RPA ist zuständig im Rahmen der Prüfaufgaben nach § 102 – 104 GO NRW auch für die Prüfung von Unregelmäßigkeiten und damit verbundenen Anzeige- und Beratungspflichten nach dem KorruptionsbG.

 

Somit wäre die Aufgabenerledigung um die Aufgaben eines Antikorruptions-beauftragten für die Stadt Haan möglich.

Der/die Antikorruptionsbeauftragte des RPA‘s könnte für das Antikorruptionskonzept, Dienstanweisungen, Gefährdungsatlas und Handlungsempfehlungen, die die Stadtverwaltung erstellt bzw. überarbeitet, beratend zur Seite stehen sowie bei den Themen Sponsoring und Personalrotation unterstützen.

 

 

 

Durchführung von Sonderprüfungen

 

Das RPA würde im Rahmen der Korruptionsprävention Sonderprüfungen durchführen und zwar ausgerichtet auf die rechtmäßige Beschaffung von Gegenständen und Verbrauchsgüter, korrekte Lieferung und Abrechnung, sowie Inventarisierung von Anlagevermögen und Vorhandensein am Bestimmungsort. Des Weiteren werden Versagungen und Genehmigungen, Vertragsabschlüsse sowie die Aufbewahrung amtlicher Siegel/Vordrucke ect. überprüft.

Bei allen Prüfungen würde die Umsetzung der im Gefährdungsatlas der Stadt Haan genannten Sicherungsmaßnahmen ebenfalls überprüft, wie z.B. das 4-Augen-Prinzip, die Dienst- und Fachaufsicht, Kontrollen ect.

 

Im Jahr könnten 15 Sonderprüfungen durchgeführt werden, die im Team mit zwei Prüfern/Prüferinnen unangemeldet erfolgen würden.

Es würden Protokolle erstellt und zu Feststellungen müssten die Fachämter entsprechend Stellung nehmen.

Über Unregelmäßigkeiten würde die Bürgermeisterin umgehend informiert.

Eine Zusammenfassung über die Ereignisse der Prüfungen eines Jahres würde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

Erweiterung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung/Kosten

 

Die Durchführung der Aufgaben für die Stadt Haan könnten im Rahmen einer Erweiterung/Änderung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgen. Ein Entwurf hierzu ist als Anlage beigefügt.

 

Für die Übernahme der Aufgaben eines/einer Korruptionsbeauftragten sowie für die Durchführung von jährlich 15 Sonderprüfungen würden die Kosten für einen Stellenanteil von 0,2 in der Besoldungsstufe A 12 mit einer Personalkostenerstattung an den Kreis Mettmann von jährlich 21.000 Euro angesetzt.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt der Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung entsprechend dem beigefügten Ergänzungsentwurf zu.

Finanz. Auswirkung:

 

21.000 €/jährlich