Sachverhalt:
Der Rat hat in seinen Sitzungen am 14.10. und 03.11.2004 folgende Ausschüsse gebildet und die Zahl der Ausschusssitze wie folgt festgelegt:
Haupt- und Finanzausschuss 17 Sitze
Rechnungsprüfungsausschuss 11 Sitze
Wahlprüfungsausschuss 11 Sitze
Jugendhilfeausschuss 15 Sitze
Wahlausschuss 10 Sitze
Ausschuss für Planung, Verkehr, Umwelt, Landschaftsschutz
und Grünplanung 17 Sitze
Schul- und Sportausschuss 17 Sitze
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften 15 Sitze
Kulturausschuss 15 Sitze
Sozialausschuss 15 Sitze
Bau-, Vergabe- und Feuerschutzausschuss 15 Sitze
Im Laufe der Legislaturperiode 2004-2009 installierte der Rat zwei weitere Arbeitskreise:
Arbeitskreis für Strategie, Verwaltungsstruktur und Organisation 10 Mitglieder
Arbeitskreis für Personal- und Organisationsentwicklung 10 Mitglieder
1. Bildung von Ausschüssen
1.1 Pflichtausschüsse
Nach § 57 (2) GO NW müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Die Aufgaben des Finanzausschusses können dem Hauptausschuss – wie in Haan üblich – übertragen werden.
1.2 Sondergesetzliche Ausschüsse
Zur Bildung des Jugendhilfeausschusses ist die Stadt Haan als örtliche Trägerin der Jugendhilfe nach § 71 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII i.V.m. § 4 AG KJHG verpflichtet.
Die Bildung des Wahlprüfungsausschusses beruht auf § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG). Der Wahlprüfungsausschuss ist unverzüglich, also in der 1. Sitzung des neugewählten Rates, zu bilden.
Die Bildung des Wahlausschusses beruht auf § 2 (1) KWahlG.
1.3 Freiwillige Ausschüsse
Gemäß § 57 (1) GO NW kann der Rat Ausschüsse bilden. Hinsichtlich der Bildung dieser „freiwilligen“ Ausschüsse, ist der Rat in der zeitlichen Abfolge nicht in einem engen Zeitrahmen eingebunden. Die zu bildenden Ausschüsse regelt § 4 der Hauptsatzung der Stadt Haan.
Entscheidungen, die durch die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates einem noch nicht gebildeten Ausschuss übertragen sind, trifft ggfls. der Rat. Bei der Ausschussbildung und der Besetzung der Vorsitze zu unterschiedlichen Zeiten ist jedoch § 58 (5) und (6) GO NW zu beachten.
Im Rahmen seiner Organisationshoheit beabsichtigt der Bürgermeister, dem Amt für Jugend und Soziales zukünftig die Abteilung Schule und Sport zuzuordnen. Außerdem ist beabsichtigt, die Kulturabteilung zukünftig dem Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zuzuordnen. Daher bietet sich eine Zusammenlegung des Sozialausschusses mit dem Schul- und Sportausschuss sowie dem Kulturausschuss mit dem Ausschuss für Wirtschaftförderung und Liegenschaften an.
Weil sich in der Vergangenheit Überschneidungen bei den Aufgabenbereichen herausgestellt haben, sollte eine Zusammenlegung der Arbeitskreise für Strategie, Verwaltungsstruktur und Organisation sowie des Arbeitskreises für Personal- und Organisationsentwicklung unter Neufestlegung der Ausschusssitze erfolgen.
2. Festlegung der Zahl der Ausschusssitze
Nach § 58 (1) Satz 1 GO NW regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse. Der Rat entscheidet über die Anzahl der Ausschusssitze mit einfacher Mehrheit.
Ausnahme:
Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Haan legt die Anzahl der Ausschusssitze für den Jugendhilfeausschuss auf 15 fest.
Beschlussvorschlag:
1. „Der Rat der Stadt bildet folgende Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss (Pflichtausschuss)
Rechnungsprüfungsausschuss (Pflichtausschuss)
Jugendhilfeausschuss (sondergesetzlicher Ausschuss, § 71 SGB VIII i.V. m. § 4 AG KJHG)
Wahlausschuss (sondergesetzlicher Ausschuss, § 2 (1) KWahlG)
Wahlprüfungsausschuss (sondergesetzlicher Ausschuss, § 40 KWahlG)
...
2. Die Zahl der Ausschusssitze in diesen Ausschüssen beträgt: ...“
Finanz. Auswirkung:
Sitzungsgeld in Höhe von 17,30 € pro Ratsmitglied und 22,40 € pro sachkundigem Bürger je Sitzung