Betreff
Bildung von Ausschüssen und Festlegung der jeweiligen Zahl der Ausschusssitze
Vorlage
10/008/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seinen Sitzungen am 14.10. und 03.11.2004 folgende Ausschüsse gebildet und die Zahl der Ausschusssitze wie folgt festgelegt:

 

Haupt- und Finanzausschuss                                                                       17 Sitze

Rechnungsprüfungsausschuss                                                                11 Sitze

Wahlprüfungsausschuss                                                                                   11 Sitze

Jugendhilfeausschuss                                                                            15 Sitze

Wahlausschuss                                                                                     10 Sitze

Ausschuss für Planung, Verkehr, Umwelt, Landschaftsschutz

und Grünplanung                                                                                         17 Sitze

Schul- und Sportausschuss                                                             17 Sitze

Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften              15 Sitze

Kulturausschuss                                                                                               15 Sitze

Sozialausschuss                                                                                                15 Sitze

Bau-, Vergabe- und Feuerschutzausschuss                                      15 Sitze

 

Im Laufe der Legislaturperiode 2004-2009 installierte der Rat zwei weitere Arbeitskreise:

 

Arbeitskreis für Strategie, Verwaltungsstruktur und Organisation            10 Mitglieder        

Arbeitskreis für Personal- und Organisationsentwicklung                      10 Mitglieder

 

 

1. Bildung von Ausschüssen

 

 

1.1 Pflichtausschüsse

 

Nach § 57 (2) GO NW müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Die Aufgaben des Finanzausschusses können dem Hauptausschuss – wie in Haan üblich – übertragen werden.

 

 

1.2 Sondergesetzliche Ausschüsse

 

Zur Bildung des Jugendhilfeausschusses ist die Stadt Haan als örtliche Trägerin der Jugendhilfe nach § 71 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII i.V.m. § 4 AG KJHG verpflichtet.

 

Die Bildung des Wahlprüfungsausschusses beruht auf § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG). Der Wahlprüfungsausschuss ist unverzüglich, also in der 1. Sitzung des neugewählten Rates, zu bilden.

 

Die Bildung des Wahlausschusses beruht auf § 2 (1) KWahlG.

 

 

1.3 Freiwillige Ausschüsse

 

Gemäß § 57 (1) GO NW kann der Rat Ausschüsse bilden. Hinsichtlich der Bildung dieser „freiwilligen“ Ausschüsse, ist der Rat in der zeitlichen Abfolge nicht in einem engen Zeitrahmen eingebunden. Die zu bildenden Ausschüsse regelt § 4 der Hauptsatzung der Stadt Haan.

 

Entscheidungen, die durch die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates einem noch nicht gebildeten Ausschuss übertragen sind, trifft ggfls. der Rat. Bei der Ausschussbildung und der Besetzung der Vorsitze zu unterschiedlichen Zeiten ist jedoch § 58 (5) und (6) GO NW zu beachten.

 

Im Rahmen seiner Organisationshoheit beabsichtigt der Bürgermeister, dem Amt für Jugend und Soziales zukünftig die Abteilung Schule und Sport zuzuordnen. Außerdem ist beabsichtigt, die Kulturabteilung zukünftig dem Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zuzuordnen. Daher bietet sich eine Zusammenlegung des Sozialausschusses mit dem Schul- und Sportausschuss sowie dem Kulturausschuss mit dem Ausschuss für Wirtschaftförderung und Liegenschaften an.

 

Weil sich in der Vergangenheit Überschneidungen bei den Aufgabenbereichen herausgestellt haben, sollte eine Zusammenlegung der Arbeitskreise für Strategie, Verwaltungsstruktur und Organisation sowie des Arbeitskreises für Personal- und Organisationsentwicklung unter Neufestlegung der Ausschusssitze erfolgen.

 

 

2. Festlegung der Zahl der Ausschusssitze

 

 Nach § 58 (1) Satz 1 GO NW regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse. Der Rat entscheidet über die Anzahl der Ausschusssitze mit einfacher Mehrheit.

 

Ausnahme:

Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Haan legt die Anzahl der Ausschusssitze für den Jugendhilfeausschuss auf 15 fest.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. „Der Rat der Stadt bildet folgende Ausschüsse:

 

Haupt- und Finanzausschuss (Pflichtausschuss)

Rechnungsprüfungsausschuss (Pflichtausschuss)

Jugendhilfeausschuss (sondergesetzlicher Ausschuss, § 71 SGB VIII i.V. m. § 4 AG KJHG)

Wahlausschuss (sondergesetzlicher Ausschuss, § 2 (1)  KWahlG)

Wahlprüfungsausschuss (sondergesetzlicher Ausschuss, § 40 KWahlG)

 

...

 

 

2. Die Zahl der Ausschusssitze in diesen Ausschüssen beträgt: ...“

Finanz. Auswirkung:

 

Sitzungsgeld in Höhe von 17,30 € pro Ratsmitglied und 22,40 € pro sachkundigem Bürger je Sitzung