Betreff
Antrag der ZWAR-Zentralstelle zur Sicherstellung der hauptamtlichen ZWAR-Arbeit für 2020
Vorlage
50/032/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat die der ZWAR-Zentralstelle Dortmund zur Aufrechterhaltung der Tätigkeiten zur Verfügung gestellten Förderungen zum Jahresende 2019 eingestellt. Den Mitarbeitern wurde, soweit bekannt, zum 31.12.2019 gekündigt.

 

Wie dem in der Anlage beigefügten Schreiben der ZWAR-Zentralstelle zu entnehmen ist, will sich die ZWAR-Zentralstelle aufgrund des Wegfalls der Zuwendungen einem Umstrukturierungsprozess unterziehen. Die Zentralstelle bittet im Schreiben vom 27.09.2019 um eine Geldzuwendung im Sinne eines „solidarischen Aktes“ in Form eines pauschalen jährlichen Betrages in Höhe von jeweils 20.000 €, um den vorgenannten Prozess in den nächsten drei Jahren nachhaltig zu gewährleisten. Der beantragte Betrag messe sich nicht an der Größe der Kommunen, sondern an dem für den Fortbestand der Zentrale notwendigen Finanzbedarf.

 

Das Schreiben vom 27.09.2019 ist an alle Städte im Kreis Mettmann, sowie an den Kreis selbst versandt worden.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Gewährung einer freiwilligen Leistung ohne eine konkrete Gegenleistung haushaltsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist. Zudem besteht bei der Gewährung einer entsprechenden freiwilligen Leistung in beantragter Höhe keinerlei Garantie, dass die gute und wichtige Arbeit der ZWAR-Zentralstelle fortgeführt werden kann, zumal nicht bekannt ist, wie viele Kommunen tatsächlich Zahlungen leisten, um die Zukunft der ZWAR-Zentralstelle zu sichern.  Auch ist nicht erkennbar, welche Veränderungen es im Hinblick auf die dargelegte Umstrukturierung im Jahr 2019 gegeben hat und wie weit diese fortgeschritten ist.

 

Aus den vorgenannten Gründen vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass der Antrag der ZWAR-Zentralstelle vom 27.09.2019 zurückgewiesen werden muss.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der SIA empfiehlt dem HFA und dem Rat der Stadt Haan, den Antrag der ZWAR-Zentralstelle vom 27.09.2019 auf Zuerkennung von jährlichen Zuwendungen in Höhe von jeweils 20.000 € abzulehnen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

jeweils 20.000 € für die Haushaltsjahre 2020,2021 und 2022