Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Haan hat die Gründung einer
Stadtentwicklungsgesellschaft beschlossen und dies bei der Kommunalaufsicht
angezeigt. Ein Vorteil einer Stadtentwicklungsgesellschaft ist die flexible und
schnelle Reaktionszeit am Grundstücksmarkt, die aufgrund der
Wettbewerbssituation nötig ist. Hierfür und für die laufende Projektarbeit muss
aber eine schnelle und flexible Versorgung mit Liquidität sichergestellt
werden.
Die Finanzierung kann grundsätzlich nur am Kreditmarkt oder
konzernintern durch die Stadt und eigene Liquidität erfolgen.
Eigenfinanzierung
Die eigenen Mittel sind vorerst durch das Eigenkapital in Höhe von
25.000 € für die Finanzierung unbedeutend.
Durch Einlage von Grundstücken kann das Eigenkapital beliebig erhöht
werden. Hierdurch steigt die Möglichkeit der Eigenfinanzierung der
Stadtentwicklungsgesellschaft, schränkt aber die Flexibilität der Liquidität
gesamtstädtisch und die städtischen Ergebnischancen ein. Einlagen ins
Stammkapital/Kapitalrücklage bedingen notarielle Beurkundung/Eintragung
Handelsregister und sind in der Gesellschaft fest verankert.
Aufgrund dieser Inflexibilität bei Einlagen ins Kapital ist der Verkauf
der Grundstücke an die Stadtentwicklungsgesellschaft mit einer flexiblen
Kombination von Konzernfinanzierung und ggf. Fremdfinanzierung grundsätzlich
die effizientere Lösung.
Ggf. ist das Stammkapital an die wirtschaftlichen Verhältnisse z. B.
wegen temporärer negativer Ergebnisse wirtschaftlich und gesellschaftsrechtlich
anzupassen. Dies ist aber unabhängig von der grundsätzlichen Finanzierung der
Stadtentwicklungsgesellschaft zu beurteilen.
Fremdfinanzierung und
Patronatserklärung
Fremdfinanzierung bedeutet Kredite am freien Markt aufzunehmen. Hier ist
eine städtische Absicherung durch eine Patronatserklärung für die
Stadtentwicklungsgesellschaft, die neben wirtschaftlichen auch soziale und
politische Interessen vertritt, sinnvoll und ratsam. Patronatserklärung
bedeutet, dass die Stadt Haan für die Kredite der Stadtentwicklungsgesellschaft
bürgt. Hierdurch erhält die Stadtentwicklungsgesellschaft im Gegenzug
Kommunalkredite mit sehr guten Zinssätzen.
Ohne Patronatserklärung müssten für alle Kredite einzeln Bürgschaften
übernommen werden. Dies ist nicht anzuraten. Ohne Bürgschaften sind
voraussichtlich keine sinnvollen Kreditkonditionen zu erzielen.
Konzernfinanzierung und
cash-pooling
Die weitere Möglichkeit ist die Konzernfinanzierung durch cash-pooling. Hierbei
werden täglich/oder wöchentlich die Sparkassensalden der
Stadtentwicklungsgesellschaft sowohl positiv als auch negativ auf 0 gestellt
und auf das Hauptsparkassenkonto der Stadt übertragen. Im Gegenzug werden bei
der Stadt und der Stadtentwicklungsgesellschaft die gegenseitigen Ansprüche /
Verbindlichkeiten auf Konzernverrechnungskonten gebucht und dokumentieren
jederzeit die Ansprüche oder Schulden der beiden Partner. Das folgende
Schaubild soll das Cash-Pooling an einem Beispiel von zwei fiktiven Ausgaben
der Stadtentwicklungsgesellschaft in Höhe von 80 T€ und 30 T€ verdeutlichen.
Cash-pooling |
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Bankkonten: |
Sparkassenkonto |
Sparkassenkonto |
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Stadt |
GmbH |
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-80.000,00 € |
Auszahlung |
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-30.000,00 € |
Auszahlung |
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Tagessaldo |
0,00 € |
-110.000,00 € |
Tages-/Wochensaldo |
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Cashpooling |
-110.000,00 € |
|
110.000,00 € |
cash-pooling |
|
-110.000,00 € |
0,00 € |
Saldo n. cash-pooling |
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Konzernkonten |
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Forderungen |
Verbindlichkeiten |
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Stadt gg. |
GmbH gg. |
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GmbH |
Stadt |
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110.000,00 € |
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110.000,00 € |
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Insbesondere für die Stadt Haan ist innerhalb des Konzerns – zumindest
mit 100 % Töchtern - eine konzernweite zentrale Steuerung der Liquidität
sinnvoll, um Effektivität zu fördern und Zinszahlungen innerhalb des Konzerns
Stadt zu minimieren sowie die Nutzung der Liquidität zu verbessern.
Gesamtstädtisches
Kreditmanagement
Auch kann hierdurch das Kreditmanagement im Konzern Stadt verbessert
werden, da es allumfassend auf gesamtstädtische Bedürfnisse koordiniert werden
kann, insbesondere wenn auch die Möglichkeit der Fremdfinanzierung /
Patronatserklärung mit ins Portfolio des Kreditmanagements aufgenommen wird.
Risikoeinschätzung
Risiken ergeben sich grundsätzlich nicht, da die Stadtentwicklungsgesellschaft nur in enger Abstimmung mit der Stadt Projekte angehen kann bzw. in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat, der politisch besetzt ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass aufgrund der Aufsichtsorgane nur notwendige Liquidität durch die Geschäftsführung angefordert bzw. fremdfinanziert werden kann.
Beschlussvorschlag:
Die Liquidität der Stadtentwicklungsgesellschaft soll durch Konzernfinanzierung mit cash-pooling ggf. kombiniert mit Fremdfinanzierung und Patronatserklärung sichergestellt werden.