Betreff
Bürgerantrag von Frau Ruth Heinzen vom 12.11.2019
hier: Versiegelung und Schotter in Gärten von Haan
Vorlage
10/212/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 (2) der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 (6) an die zuständige Stelle.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerantrag von Frau Ruth Heinzen vom 06.10.2019 bezüglich Versiegelung und Schotter in Gärten in Haan (siehe Anlage), wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) verwiesen.