hier: Ladestromtarif für ad-hoc Kunden
Sachverhalt:
Im Rahmen der Umsetzung des „10-Punkte-Klimaschutzprogramm
der Stadt Haan vom 20.06.2007“ wurde auf dem Rathausparkplatz unter Verwendung
von Fördermitteln eine öffentliche Schnellladestation für Elektrofahrzeuge
installiert, siehe hierzu auch Vorlage WTK/036/2018.
Zunächst als Ladestation für die städtischen
Elektrofahrzeuge geplant, wurde mit dem Gedanken einer Steigerung der
Attraktivität des Einzelhandelsstandorts Haaner Innenstadt die Ladestation
schließlich erweitert, um auch das Laden von privaten Elektrofahrzeugen zu
ermöglichen.
Diese Ladestation wird zukünftig das
Schnellladen von Elektrofahrzeugen mit bis zu 100 kW ermöglichen. Das bedeutet,
dass es möglich sein wird die Batterie eines Elektrofahrzeuges in kürzester
Zeit vollständig aufzuladen: Ein Elektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität
von 50 kWh kann mit 100 kW in 30 Minuten vollständig geladen werden. Das wäre
also gerade genug Zeit für einen Cafébesuch oder sonstige schnelle Erledigungen
in der Innenstadt.
Da es sich bei dieser Ladestation um ein
modular aufgebautes System handelt besteht zudem die Möglichkeit die Leistung
zu einem späteren Zeitpunkt mit wenig Aufwand weiter zu erhöhen.
Leistungsstarke Ladestationen dieser Art sind
in Deutschland derzeit noch selten und werden aus diesem Grund bevorzugt
gefördert.
Die „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge in Deutschland“ gibt vor, dass geförderte Ladestationen zum
einen das diskriminierungsfreie Ad-hoc Laden für Spontankunden und zum anderen
ein Roaming für vertragsbasiertes Laden ermöglichen müssen.
1.
Ad-hoc Laden
Ad-hoc Laden bedeutet, dass
der Kunde keinen Vertrag mit einem E-Mobilitätsanbieter (EMP = E-Mobility Provider)
seiner Wahl abgeschlossen hat und demnach nicht über eine
entsprechende Ladekarte verfügt. Im Falle einer Ad-hoc Ladung greift also nicht der Ladestromtarif eines
EMP, sondern ein von der Stadt Haan als Betreiber der Ladestation (CPO = Charge-Point
Operator) festzulegender Tarif.
Beim Start eines Ad-hoc
Ladevorgangs durch einen Spontankunden entstehen umgehend Transaktionskosten in
Höhe von etwa 1,00 EUR. Diese Kosten sollten dem Spontankunden als Pauschale in
der Höhe von 1,00 EUR in Rechnung gestellt werden. Für den geladenen Strom
schlägt die Verwaltung ein strommengenbasiertes Preismodell, also die
Abrechnung von Cent pro Kilowattstunde, vor.
Auf der Grundlage von
aktuellen Marktdaten (stand Juni 2019) hat die Verwaltung einen Ladestromtarif
von 39 Cent / kWh ermittelt. Damit würde Haan sich im nationalen Vergleich etwa
im Mittelfeld befinden. Deutschlandweit bewegen sich die Preise für das Ad-Hoc
Laden an Schnellladestationen im strommengenbasierten Preismodell zwischen 30
und 50 Cent.
Da sich Arbeitspreise,
Netzentgelte, Steuern und Abgaben regelmäßig verändern, erscheint es der
Verwaltung als erforderlich den Ladestromtarif für Ad-hoc Kunden jährlich
anzupassen.
2.
Roaming für vertragsbasiertes Laden
Die Ladestromtarife für das vertragsbasierte Laden
legt der jeweilige EMP fest. Eine Verrechnung von Entgelten für die Nutzung der
Haaner Ladeinfrastruktur erfolgt dann über eine eRoaming-Plattform
(Vernetzungsplattform zur Verbindung von mehreren CPOs und EMPs zu einem
eRoaming-Netzwerk).
Die Höhe der über die eRoaming-Plattform
verrechneten Entgelte ist von der jeweiligen Marktsituation abhängig und kann
von der Stadt Haan als CPO nicht beeinflusst werden.
Sollte der derzeitige Standort der
Ladestation im Rahmen der Umsetzung des Innenstadtkonzeptes zukünftig
wegfallen, so ist es ohne weiteres möglich diese an einen anderen Standort zu
versetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Tarif für die Abgabe von Ladestrom an Ad-hoc Kunden über die
städtische E-Ladestation auf dem Rathausparkplatz wird für den Zeitraum von der
Inbetriebnahme der Ladestation (voraussichtlich März 2020) bis zum 31.12.2020
auf 39 Cent / kWh zuzüglich einer pauschalen Startgebühr in der Höhe von 1,00
Euro / Ladevorgang festgelegt.
Finanz. Auswirkung:
Siehe Beschlussvorschlag.