Betreff
Inbetriebnahme einer E-Ladestation auf dem Rathausparkplatz
hier: Ladestromtarif für ad-hoc Kunden
Vorlage
70/028/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Umsetzung des „10-Punkte-Klimaschutzprogramm der Stadt Haan vom 20.06.2007“ wurde auf dem Rathausparkplatz unter Verwendung von Fördermitteln eine öffentliche Schnellladestation für Elektrofahrzeuge installiert, siehe hierzu auch Vorlage WTK/036/2018.

Zunächst als Ladestation für die städtischen Elektrofahrzeuge geplant, wurde mit dem Gedanken einer Steigerung der Attraktivität des Einzelhandelsstandorts Haaner Innenstadt die Ladestation schließlich erweitert, um auch das Laden von privaten Elektrofahrzeugen zu ermöglichen.

 

Diese Ladestation wird zukünftig das Schnellladen von Elektrofahrzeugen mit bis zu 100 kW ermöglichen. Das bedeutet, dass es möglich sein wird die Batterie eines Elektrofahrzeuges in kürzester Zeit vollständig aufzuladen: Ein Elektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität von 50 kWh kann mit 100 kW in 30 Minuten vollständig geladen werden. Das wäre also gerade genug Zeit für einen Cafébesuch oder sonstige schnelle Erledigungen in der Innenstadt.

Da es sich bei dieser Ladestation um ein modular aufgebautes System handelt besteht zudem die Möglichkeit die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt mit wenig Aufwand weiter zu erhöhen.

 

Leistungsstarke Ladestationen dieser Art sind in Deutschland derzeit noch selten und werden aus diesem Grund bevorzugt gefördert.

 

Die „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ gibt vor, dass geförderte Ladestationen zum einen das diskriminierungsfreie Ad-hoc Laden für Spontankunden und zum anderen ein Roaming für vertragsbasiertes Laden ermöglichen müssen.

 

1.    Ad-hoc Laden

Ad-hoc Laden bedeutet, dass der Kunde keinen Vertrag mit einem E-Mobilitätsanbieter (EMP = E-Mobility Provider) seiner Wahl abgeschlossen hat und demnach nicht über eine entsprechende Ladekarte verfügt. Im Falle einer Ad-hoc Ladung greift also nicht der Ladestromtarif eines EMP, sondern ein von der Stadt Haan als Betreiber der Ladestation (CPO = Charge-Point Operator) festzulegender Tarif.

Beim Start eines Ad-hoc Ladevorgangs durch einen Spontankunden entstehen umgehend Transaktionskosten in Höhe von etwa 1,00 EUR. Diese Kosten sollten dem Spontankunden als Pauschale in der Höhe von 1,00 EUR in Rechnung gestellt werden. Für den geladenen Strom schlägt die Verwaltung ein strommengenbasiertes Preismodell, also die Abrechnung von Cent pro Kilowattstunde, vor.

Auf der Grundlage von aktuellen Marktdaten (stand Juni 2019) hat die Verwaltung einen Ladestromtarif von 39 Cent / kWh ermittelt. Damit würde Haan sich im nationalen Vergleich etwa im Mittelfeld befinden. Deutschlandweit bewegen sich die Preise für das Ad-Hoc Laden an Schnellladestationen im strommengenbasierten Preismodell zwischen 30 und 50 Cent.

Da sich Arbeitspreise, Netzentgelte, Steuern und Abgaben regelmäßig verändern, erscheint es der Verwaltung als erforderlich den Ladestromtarif für Ad-hoc Kunden jährlich anzupassen.

 

2.    Roaming für vertragsbasiertes Laden

Die Ladestromtarife für das vertragsbasierte Laden legt der jeweilige EMP fest. Eine Verrechnung von Entgelten für die Nutzung der Haaner Ladeinfrastruktur erfolgt dann über eine eRoaming-Plattform (Vernetzungsplattform zur Verbindung von mehreren CPOs und EMPs zu einem eRoaming-Netzwerk).

Die Höhe der über die eRoaming-Plattform verrechneten Entgelte ist von der jeweiligen Marktsituation abhängig und kann von der Stadt Haan als CPO nicht beeinflusst werden.

 

Sollte der derzeitige Standort der Ladestation im Rahmen der Umsetzung des Innenstadtkonzeptes zukünftig wegfallen, so ist es ohne weiteres möglich diese an einen anderen Standort zu versetzen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Tarif für die Abgabe von Ladestrom an Ad-hoc Kunden über die städtische E-Ladestation auf dem Rathausparkplatz wird für den Zeitraum von der Inbetriebnahme der Ladestation (voraussichtlich März 2020) bis zum 31.12.2020 auf 39 Cent / kWh zuzüglich einer pauschalen Startgebühr in der Höhe von 1,00 Euro / Ladevorgang festgelegt.

 

Finanz. Auswirkung:

Siehe Beschlussvorschlag.