Betreff
Haftmittelnutzung in der Sporthalle Adlerstraße
Vorlage
40/035/2019
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des BKSA am 20.11.2019 wurde über die Schließung der Sporthalle Adlerstraße informiert und diskutiert. Hinsichtlich der Gründe wird auf die beigefügte und im HFA bereits verteilte Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion verwiesen.

 

Zur Historie folgende Erläuterungen. Nach dem letzten Beschluss des Rates vom 04.07.2018 zur Haftmittelnutzung in der Sporthalle Adlerstraße wurde die Haftmittelreinigung zunächst durch das seitens der Stadt beauftragte Reinigungsunternehmen durchgeführt und die Kosten den Vereinen hierfür in Rechnung gestellt. Eine finale Vereinbarung konnte nicht abgeschlossen werden, da dies immer wieder zu unschönen Diskussionen mit den Vereinen über fachliche Aussagen der kontrollierenden Hausmeister und dem Gebäudemanagement, die Anzahl der Reinigungsstunden und damit verbunden über die Höhe der Rechnungen führte. Auf den nicht zu rechtfertigenden und mehr als unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand sei hier nur am Rande hingewiesen. Zur Lösung der Situation war es Wunsch der Vereine, die Haftmittelentfernung auf eigene Kosten an einen externen Fachdienstleister zu vergeben. Seitens des Gebäudemanagements wurde hierfür grünes Licht gegeben. Voraussetzung war eine fachliche Einweisung und die Reinigung nach einem vom Gebäudemanagement vorgegebenen Gutachten. Daraufhin wurde die Reinigung im Rahmen einer Testphase ab März 2019 durch einen externen Dienstleister, beauftragt durch die Vereine, übernommen. Ziel war, diese Regelung ab dem Zeitpunkt nach den Sommerferien in eine schriftliche Vereinbarung zu überführen.

 

 

Im April musste die Halle dann erstmals gesperrt werden. Grund hierfür waren Ablösungen des Bodenbelags. Nach entsprechender Reparatur konnte die Halle am 17.05.2019 wieder geöffnet werden. Weitere Sperrungen erfolgten zum 15.07.2019 und 18.11.2019, da erneut Schäden am Boden zu Ablösungserscheinungen geführt haben. Die Sperrung am 15.07.2019 betraf die Sommerferien, so dass die Schule nicht betroffen war. In weiteren Gesprächen wurde die Situation mit den Vereinen, auch unter Beteiligung des externen Fachdienstleisters diskutiert, um weitere Schäden und vor allem Sperrungen der Halle zu vermeiden und eine allen Nutzern gerecht werdende Lösung zu erzielen. Vorrangiger Wunsch des Dienstleisters war es, die Reinigung der Halle ganz zu übernehmen d.h., sowohl die Unterhaltsreinigung als auch Haftmittelentfernung in der Sporthalle Adlerstraße sollte in Verantwortung der Sportvereine erfolgen, die für den Bereich Unterhaltsreinigung einen entsprechenden Zuschuss seitens der Stadt erhalten sollten. Abgesehen von der vergaberechtlichen Problematik war diese Lösung auch seitens der Vereine nicht konsensual vereinbar.

 

Nach dem Wochenende 16.11./17.11.2019 kam es zu der in der Anlage beschriebenen Situation und der Schließung der Sporthalle Adlerstraße. Das dort erwähnte Gutachten liegt inzwischen vor und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Nach den dortigen Aussagen ist festzustellen, dass durch den Gutachter (Anlage A) festgestellt wurde, dass der Hallenboden extrem verklebt, sowohl optisch als auch reinigungstechnisch in einem schlechten Zustand ist und die Halle nach Chemikalien riecht. Dies ist das Ergebnis von Verwendung einer hohen Menge von Reinigungsmitteln kombiniert mit überdurchschnittlich viel Wasser, das auf der gesamten Fläche verteilt wurde             (Anlage B). Die Bodenaussparungen wurden mit geflutet, obwohl sie umfahren werden mussten. Die Haftmittelrückstände hätten vorbehandelt werden müssen und nicht mit einem Scheuerautomat befahren werden dürfen. An einem Versuch hat der Gutachter gezeigt, dass der Boden zum Schluss nur mit klarem Wasser (zur Neutralisierung) nachgereinigt werden muss.    

 

Im Rahmen der drei Hallensperrungen sind insgesamt Kosten wie folgt entstanden:

 

Bei der letzten Sperrung hat ein Mitarbeiter des Amtes 65 den Boden zunächst verkehrssicher mit Panzerband abgeklebt, da kurzfristig kein Unternehmer Zeit hatte. Die noch ausstehende und notwendige Reparatur wird rd. 2.600 € betragen. Des Weiteren sind Reinigungskosten und Reparaturkosten in Höhe von rd. 3.800 € entstanden. Hinzu kommen die Kosten des Gutachtens in Höhe von 1.000 €.  

 

 

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen nun folgende Handlungsalternativen:

 

  1. Aufhebung der Ratsbeschlüsse zur Haftmittelnutzung und Beschluss eines generellen Haftmittelverbots.

 

  1. Reinigung der Sporthalle durch den städtischen Dienstleister mit Kostenerstattung durch die Vereine.

 

Die Überwachung und Kontrolle wird gewährleistet und es wird darauf geachtet, dass der vorhandene Boden fachgerecht gereinigt wird um diesen nicht dauerhaft noch mehr zu schädigen, da eine komplettes Fluten des Bodens an den Schnittkanten in den Aufbau eindringt und ihn von innen schädigt und ablöst. Dadurch entstehen Wellen und partielle Ablösungen und der Boden wird durch eine Reinigungsmaschine zusätzlich geschädigt. Die beigefügte Anlage C zeigt den Zustand des Bodens nach dem 18.11.19.

 

Der Bestandsboden ist und bleibt jedoch nach wie vor ungeeignet für eine dauerhafte und hoch frequentierte Haftmittelnutzung.

 

 

  1. Neuversiegelung des Hallenbodens                                                                              Kosten: rd. 50.000 €

 

Die Maßnahme beinhaltet eine Beschichtung des Oberbodens, der durch das Auftragen einer 2 mm - Schicht inkl. aller Markierungen in den neuwertigen Zustand versetzt wird. Die Schäden, die jetzt schon in dem Schichtaufbau entstanden sind, werden nicht behandelt.

 

Die neue Beschichtung ist wie der vorhandene Belag für eine Haftmittelnutzung nicht geeignet. 

  

 

  1. Austausch des Hallenbodens mit einem für den Profisport geeigneten Belag

erste Kostenschätzung: ca. 225.000 €.

 

Der Boden ist zugelassen für den Profisport. Eine technische Prüfung im Zusammenhang mit dem vorhandenen Bodenaufbau im Kontext zu den Anforderungen an den Schulsport steht noch aus. Die Maßnahme könnte nur in den Sommerferien stattfinden. 

 

 

Unabhängig von der gewählten Alternative muss, wie oben bereits erwähnt, die Reparatur des Bodens zeitnah erfolgen. Hier wird mit Kosten von rd. 2.600 € gerechnet. In der Verpflichtung des Schulträgers gegenüber dem Gymnasium und der Aufrechterhaltung des Schulsportunterrichtes wurde verwaltungsseitig zunächst bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise ein generelles Haftmittelverbot verhängt.

      

 

Beschlussvorschlag:

 

nach Beratung

 

Finanz. Auswirkung:

 

s. Vorlage