Sachverhalt:
Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH arbeitet an der
Verbesserung der Mobilfunkversorgung in Deutschland und fragte die Verwaltung
der Stadt Haan an, um auf der Unterkunft für Asylsuchende, Düsselberger Straße
15 in Haan eine Funkübertragungsstelle zu errichten.
Die DFMG stellt maßgeblich den
Ausbau der Infrastrukturen für die deutsche Mobilfunkanbieter, Rundfunksender
und weiteren Institutionen sicher. Das Unternehmen ist ein Teil der Deutschen
Telekom Gruppe und betreibt ein Portfolio von rund 30.000 Funkstandorten.
Nunmehr muss die Entscheidung
getroffen werden, ob die Stadt Haan zum Zwecke der Verbesserung des
Netzempfangs in Gruiten bereit ist, einen Teil der Dachfläche der Liegenschaft
zu vermieten.
In diesem Zuge hat die
Verwaltung den Betreiber nach möglichen Gesundheitsrisiken durch
Strahlungsbelastungen befragt. Der Betreiber sicherte zu, dass eine
Gesundheitsgefährdung nach derzeitigem Wissensstand nicht gegeben ist. Um
dieses auch dauerhaft sicher zu stellen, wurde dies bezüglich in den Vertrag
ein Passus aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Für den entsprechenden Beschluss wird auf die nicht öffentliche Vorlage verwiesen.
Finanz. Auswirkung:
Hierzu wird auf die nicht öffentliche Vorlage verwiesen.