Betreff
Waldausgleichsmaßnahmen im Haaner Stadtgebiet
hier: Einladung eines Vertreters des Landesbetriebs Wald & Holz
Vorlage
61/311/2020
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Beratungen zum Thema „Ökokontoguthaben für Waldausgleichsmaßnahmen“ wurden seitens des Ausschusses verschiedene Alternativflächen auf Haaner Stadtgebiet benannt, auf welchen Waldersatzmaßnahmen zum Tragen kommen könnten. Mit den alternativen Flächen sollte gewährleistet werden, dass forstrechtlich erforderlicher Waldersatz nicht auf dem Gebiet anderer Kommunen, sondern auf Haaner Flächen gewährleistet wird.

In ihren Sitzungsvorlagen 61/290/2019/1 und der ergänzenden Vorlage zu 61/290/2019 hatte die Verwaltung die vorgeschlagenen Flächen dargestellt und bezüglich einer Eignung als forstrechtliche Ersatzfläche bewertet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Flächen:

1) Fläche im Bereich der Kreuzung „Polnische Mütze“,

2) „Zirkuswiese“ in Gruiten,

3) Ausgleichsfläche östlich des Technologieparks (ehem. Baumschulquartier),

4) „öffentliche Grünfläche Wiedenhof“,

5) Ausgleichsflächen südlich des Baugebietes Wiedenhof und südlich der Bauberufs-

    genossenschaft (Streuobstwiese) sowie

6) Fläche der Flüchtlingsunterkunft Düsseldorfer Straße 141a.

In ihren Vorlagen führte die Verwaltung aus, dass aus ihrer Sicht forst- und naturschutzfachliche Gründe, bauplanungsrechtliche Gründe bzw. die zeitliche Verfügbarkeit gegen eine Nutzung der vorgeschlagenen Flächen für einen Waldausgleich sprechen. Die Verwaltung empfahl deshalb, an der Vorgehensweise, den Waldausgleich im Rahmen eines Vertrags mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft auf einer ca. 1,2 ha großen Fläche in der Stadt Mettmann zu gewährleisten, festzuhalten. In der Sitzung des SUVA vom 26.11.2019 wurde dem Vertrag mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und zum Erwerb von Ökopunkten zugestimmt.

 

Die Fraktion WLH fordert in einem Antrag vom 27.11.2019 zum Top „Haushaltsplanberatung 2020 – Bürgerantrag FFF OG Haan“ unter anderem, dass im nächsten Umweltausschuss ein Vertreter von Wald & Holz eingeladen wird zu einem Tagesordnungspunkt „Zustand des Waldes – Wo ist das Nachforsten auf dem Stadtgebiet möglich? Dann können mit dem Fachmann alle potentiellen städtischen Grundstücke ab 2000 qm Größe besprochen werden, wo eine Nachforstung möglich, genehmigt, anerkannt wird.“

im 2. Teil seiner 36. Sitzung am 02.12.2019 beschloss der SUVA, dem o. g. Antrag der Fraktion WLH stattzugeben und einen Vertreter des Landesbetriebs Wald & Holz zur kommenden Sitzung des SUVA einzuladen.

 

Daraufhin hat die Verwaltung den für die Stadt Haan zuständigen Vertreter des Landesbetriebs Wald & Holz zu einem Behördengespräch eingeladen. In dem Gespräch wurden

A)   die o. g. Flächen vorgestellt und unter forstfachlichen Gesichtspunkten erörtert,

B)   der Vertreter des Landesbetriebs Wald & Holz gefragt, ob er für eine Teilnahme an einer Sitzung des SUVA zur Verfügung stehe, um zu den im Antrag der Fraktion WLH enthaltenen Themen Stellung zu nehmen.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass zwischen der Verwaltung und dem Landesbetrieb Wald & Holz Einvernehmen darüber besteht, dass ein gesamthafter und zeitnaher Waldausgleich über die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft unter forstfachlichen Aspekten, z. T. aber auch aus naturschutz- und landwirtschaftsrechtlichen Gründen die effektivste Vorgehensweise darstellt.

Für die Teilnahme an einer Ausschusssitzung steht der Vertreter des Landesbetriebs Wald & Holz nicht zur Verfügung. 

Der zum Gespräch angefertigte Vermerk ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.