hier: Einladung eines Vertreters des Landesbetriebs Wald & Holz
Sachverhalt:
Im Rahmen der Beratungen zum Thema „Ökokontoguthaben
für Waldausgleichsmaßnahmen“ wurden seitens des Ausschusses verschiedene
Alternativflächen auf Haaner Stadtgebiet benannt, auf welchen
Waldersatzmaßnahmen zum Tragen kommen könnten. Mit den alternativen Flächen
sollte gewährleistet werden, dass forstrechtlich erforderlicher Waldersatz
nicht auf dem Gebiet anderer Kommunen, sondern auf Haaner Flächen gewährleistet
wird.
In ihren Sitzungsvorlagen 61/290/2019/1 und der ergänzenden Vorlage zu
61/290/2019 hatte die Verwaltung die vorgeschlagenen Flächen dargestellt und
bezüglich einer Eignung als forstrechtliche Ersatzfläche bewertet. Im Einzelnen
handelt es sich um folgende Flächen:
1) Fläche im Bereich der Kreuzung „Polnische
Mütze“,
2) „Zirkuswiese“ in Gruiten,
3) Ausgleichsfläche östlich des
Technologieparks (ehem. Baumschulquartier),
4) „öffentliche Grünfläche Wiedenhof“,
5) Ausgleichsflächen südlich des Baugebietes
Wiedenhof und südlich der Bauberufs-
genossenschaft (Streuobstwiese) sowie
6) Fläche der Flüchtlingsunterkunft
Düsseldorfer Straße 141a.
In ihren Vorlagen führte die Verwaltung aus,
dass aus ihrer Sicht forst- und naturschutzfachliche Gründe,
bauplanungsrechtliche Gründe bzw. die zeitliche Verfügbarkeit gegen eine
Nutzung der vorgeschlagenen Flächen für einen Waldausgleich sprechen. Die
Verwaltung empfahl deshalb, an der Vorgehensweise, den Waldausgleich im Rahmen
eines Vertrags mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft auf einer ca. 1,2
ha großen Fläche in der Stadt Mettmann zu gewährleisten, festzuhalten. In der
Sitzung des SUVA vom 26.11.2019 wurde dem Vertrag mit der Stiftung Rheinische
Kulturlandschaft und zum Erwerb von Ökopunkten zugestimmt.
Die Fraktion WLH fordert in einem Antrag vom
27.11.2019 zum Top „Haushaltsplanberatung
2020 – Bürgerantrag FFF OG Haan“ unter anderem, dass im nächsten Umweltausschuss ein Vertreter von Wald & Holz
eingeladen wird zu einem Tagesordnungspunkt „Zustand des Waldes – Wo ist das
Nachforsten auf dem Stadtgebiet möglich? Dann können mit dem Fachmann alle potentiellen städtischen Grundstücke
ab 2000 qm Größe besprochen werden, wo eine Nachforstung möglich, genehmigt,
anerkannt wird.“
im 2. Teil seiner 36. Sitzung am 02.12.2019
beschloss der SUVA, dem o. g. Antrag der Fraktion WLH stattzugeben und einen
Vertreter des Landesbetriebs Wald & Holz zur kommenden Sitzung des SUVA
einzuladen.
Daraufhin hat die Verwaltung den
für die Stadt Haan zuständigen Vertreter des Landesbetriebs Wald & Holz zu
einem Behördengespräch eingeladen. In dem Gespräch wurden
A) die o. g. Flächen vorgestellt und unter forstfachlichen
Gesichtspunkten erörtert,
B) der Vertreter des Landesbetriebs Wald & Holz gefragt, ob er
für eine Teilnahme an einer Sitzung des SUVA zur Verfügung stehe, um zu den im
Antrag der Fraktion WLH enthaltenen Themen Stellung zu nehmen.
Zusammenfassend ist
festzuhalten, dass zwischen der Verwaltung und dem Landesbetrieb Wald &
Holz Einvernehmen darüber besteht, dass ein gesamthafter und zeitnaher
Waldausgleich über die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft unter
forstfachlichen Aspekten, z. T. aber auch aus naturschutz- und
landwirtschaftsrechtlichen Gründen die effektivste Vorgehensweise darstellt.
Für die Teilnahme an einer
Ausschusssitzung steht der Vertreter des Landesbetriebs Wald & Holz nicht
zur Verfügung.
Der zum Gespräch angefertigte
Vermerk ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.