Betreff
Einsatz des Geschwindigkeitsmessgerätes
Hier: Festlegung der Standorte für das Jahr 2020
Vorlage
66/077/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Fachausschuss hatte im Jahr 2018 beschlossen, die Anzahl der Einsatzorte für das Geschwindigkeitsmessgerät zukünftig zu erhöhen und die bislang ausgeschlossenen klassifizierten Straßen mit einzubeziehen. Haushaltsmittel wurden eingestellt, um einen zweiten Geschwindigkeitsanzeiger anzuschaffen. Dieser befindet sich seit 2019 auch im Einsatz. Darüber hinaus sollten die Messergebnisse auf der Homepage der Stadt Haan veröffentlicht werden.

 

Die Straßenverkehrsbehörde wertet die Ergebnisse aus und informiert bei Auffälligkeiten die Polizei. Die Daten der in den Jahren 2018 und 2019 durchgeführten Messungen wurden von der Verwaltung auf der Internetseite der Stadt Haan veröffentlicht.

 

Für das Jahr 2020 schlägt die Verwaltung folgende Einsatzstellen vor:

·         Hochstraße (in beide Richtungen)

·         Lindenstraße

·         Talstraße

·         Kölner Straße

·         Gräfrather Straße (L 357 in Höhe der Fußgängerbedarfsampel)

·         Pütt

·         Hülsberger Busch (zw. Adolf-Clarenbach-Straße und Am Kuckesberg)

·         Friedrichstraße

·         Ellscheider Straße (zw. Goethestraße und Friedrichstraße)

·         Vohwinkeler Straße (in Höhe des Kindergartens)

·         Hochdahler Straße (in Höhe des Kindergartens, in beide Richtungen)

·         Gruitener Straße (Bereich Stropmütze)

·         Bismarckstraße

·         Königgrätzer Straße

·         Flurstraße (in Höhe Einmündung Am Kauerbusch, in beide Richtungen)

·         Dörpfeldstraße (zw. Am Marktweg und Düsselberger Straße)

·         Ohligser Straße (zw. Heideweg und Hülsberger Busch)

·         Zwengenberger Straße

 

Bei den aufgeführten Einsatzstellen handelt es sich sowohl um neue Bürgerwünsche, wie auch um Straßenzüge die auf Vorschlag der Verwaltung wiederholt kontrolliert werden sollten. Weitere Wünsche seitens der Polizei oder des Ausschusses nimmt die Verwaltung gerne auf.

Beschlussvorschlag:

 

Nach Beratung im Ausschuss.