Betreff
Bauvorhaben: Ausbau der Neustraße
Vorlage
66/078/2020
Art
Beschlussvorlage

Anlass:

 

In der Sitzung vom 26.09.2019 hatte die Verwaltung dem Ausschuss verschiedene Varianten zum Ausbau der Neustraße vorgestellt. Der Ausschuss hatte sich für die Variante 3 „Ausbau der Neustraße als Verkehrsberuhigter Bereich“ entschieden:

 

„Die Neustraße wird, bis auf die nördliche Einbahnstraße, als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut. Die verkehrsrechtlich notwendigen Voraussetzungen können geschaffen werden, in dem im südlichen Ast die Gehwege aufgegeben werden, und ein niveaugleicher Ausbau vorgenommen wird. Die erforderlichen Parkflächen werden einzeln markiert. In diesem Falle könnten die Bäume, wie in Variante 1, bestehen bleiben.“

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, auf dieser Grundlage eine Entwurfsplanung aufzustellen und dem Ausschuss zur Entscheidung vorzustellen.

 

Sachverhalt:

 

Inzwischen hat das Tiefbauamt mit dem beauftragten Planungsbüro eine Vorplanung erstellt, welche dem Ausschuss in der Sitzung mündlich ausführlicher erläutert wird.

Die Neustraße wurde bisher noch nicht erstmalig hergestellt. Daher findet sich im Bestand auch keine klare Linie. Der südliche Ast weist, im Gegensatz zum nördlichen Teil, aufgeteilte Nutzungen wie Fahrbahn, Parken und Gehweg, auf. Als Parkraum werden derzeit alle Lücken zwischen den Bestandsbäumen genutzt. So bleiben den Bäumen keine für ein gesundes Wachstum erforderlichen Freiflächen. Durch den verkehrsberuhigten Ausbau wird dieses Parkverhalten zukünftig nicht mehr erlaubt sein. Die Planung sieht eine Neuverteilung der bestehenden Parkmöglichkeiten über den gesamten Straßenverlauf vor

 

Beide Teilbereiche (Nord und Süd) sollen asphaltiert werden. Sowohl die Randbereiche zwischen den Bäumen, als auch die ausgewiesenen Parkflächen sollen mit farblichen verschiedenen Pflasterungen ausgeführt werden. Nach Freigabe der Vorplanung durch den Ausschuss soll im nächsten Schritt die Entwurfs- und Ausführungsplanung erstellt werden und anschließend die Anwohnerinformationsveranstaltung erfolgen. Die Durchführung der Baumaßnahme ist ab Sommer 2020 vorgesehen.

 

 

 

Verfasser: Hr. Perrone, Tiefbauamt

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der Neustraße als verkehrsberuhigten Bereich auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung umzusetzen.

Finanz. Auswirkung:

 

ca. 300.000,- €