Betreff
Straßensanierungsprogramm
Vorlage
66/079/2020
Art
Beschlussvorlage

Anlass:

 

Auch durch Veränderungen im personellen Bereich erfolgt mit Stand Januar 2020 eine Anpassung der Prioritätenliste des Straßensanierungsprogramms. Es soll zukünftig pro Projektleiter mindestens ein Bauvorhaben umgesetzt werden. Teilweise werden, aufgrund ihrer geringen Größe, bzw. ihrer räumlichen Nähe zueinander, mehrere Bauvorhaben in einem Jahr zusammengelegt.

 

 

Sachverhalt:

 

Ausgangslage

In seiner Sitzung am 06.07.2005 wurde dem BVFA erstmalig ein von der Verwaltung erarbeitetes Straßensanierungsprogramm vorgestellt. Wesentliche Grundlage des Programms war das Straßenschadenskataster des Betriebshofes. Es beschreibt das kommunale Anlagevermögen „Straße“ in ca. 400 Einzelabschnitten anhand von technisch begründbaren Kriterien, und erlaubt so eine -weitestgehend- objektive Beurteilung des Straßenzustands.

 

Liste Straßensanierungsprogramm

Die Verwaltung hat auf Basis der alten Liste von 2005 eine neue Liste für das Jahr 2020 erstellt. Hierbei wurde insbesondere die veränderte personelle Lage im Tiefbauamt berücksichtigt. 2019 wurde kurzfristig die Neustraße als Sanierungsmaß-nahme für 2020 vorgezogen. Allein diese Entscheidung hatte schon Auswirkung auf die weitere Reihenfolge der zukünftigen Maßnahmen. Des Weiteren soll auch in den nächsten Jahren mindestens ein Projekt pro Projektleiter umgesetzt werden. Dies führt zu einer Komprimierung der bisherigen Prioritätenliste. Damit stehen für das Jahr 2021 die Sanierung der Talstraße, sowie die Kirchstraße mit einem angrenzenden Teilstück der Königgrätzer Straße ganz oben in der Liste.

Die weitere Reihenfolge basiert auf dem bestehenden Schadenskataster, sowie die Bedeutung der Straße für das Straßennetz, gleichzeitig werden aber auch sinnvoll zusammenhängende Abschnitte in einem Jahr zusammengefasst (zum Beispiel Buschhöfen, Am Brunnen und Eichenstraße). Außerdem wird darauf geachtet, dass die Anzahl der Einzelmaßnahmen nicht zu groß ist (max. 2-3 pro Jahr pro Projektleiter), sowie die jährlichen Kosten bei ca. 1 Mio. € liegen. Diese Summe ist mindestens notwendig, um den entstandenen Sanierungsstau nicht weiter ansteigen zu lassen, bleibt aber auch in einem realisierbaren Rahmen.

Die Kosten beziehen sich nun nicht mehr auf die ursprüngliche Schätzung aus dem Jahre 2005, sondern auf die aktuell überarbeitete Liste aus dem Jahre 2020. Die Kosten wurden mit einem Ansatz von 150 €/m² anhand der zu sanierenden Fläche geschätzt. Zusätzlich ist eine jährliche Kostensteigerung von 3% angesetzt. Da eine einfache Deckensanierung bei den Straßen nicht mehr möglich ist, wurde bei der Schätzung der Kosten ein Vollausbau zu Grunde gelegt. Dies beinhaltet den Ausbau und Erneuerung der gesamten Asphaltschichten, des Gehwegbelags, sowie der Schottertrag- und Frostschutzschichten.

Als Folge der in der Vergangenheit zurückgestellten Maßnahmen entstehen erhebliche Unterhaltungskosten für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. In der Vergangenheit musste der Betriebshof erheblichen finanziellen Aufwand hierfür betreiben. Die Lebensdauer der Straßen wird dadurch jedoch keineswegs verlängert. Weitere, erhöhte Unterhaltungskosten in den Folgejahren sind unausweichlich, sollten die Straßen nicht neu ausgebaut werden. Um weitere Kosten zur Erhaltung zu vermeiden, ist die Erneuerung der aufgeführten Straßen zwingend notwendig.

 

 

Verfasser: Herr Fischer, Tiefbauamt

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die aktualisierte Liste zum Straßensanierungsprogramm zur Kenntnis und stimmt der Reihenfolge zu.

Finanz. Auswirkung:

 

Entsprechend des Straßensanierungsprogramms