Betreff
Bestellung eines stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl 2020
Vorlage
32-2/071/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 2 Abs.2 Satz 4 des KWahlG NRW können Wahlleiter(innen) auf Ihr Amt als Wahlleiter(in) verzichten. Von dieser Verzichtsmöglichkeit hat Frau Bürgermeisterin Dr. Bettina Warnecke mit Erklärung vom 15.01.2020 Gebrauch gemacht und mit sofortiger Wirkung auf Ihr Amt als Wahlleiterin verzichtet.

 

Gem. § 2 Abs. 2 KWahlG tritt an Ihre Stelle der Vertreter im Amt, so dass nunmehr der 1. Beigeordnete, Herr Engin Alparslan, kraft Gesetzes Wahlleiter für die Kommunalwahl 2020 ist.

 

Dementsprechend würde das Amt des stellvertretenden Wahlleiters dann der nächste vorgesehene Beigeordnete wahrnehmen. Da diese Stelle jedoch nicht besetzt ist, ist ein stellvertretender Wahlleiter derzeit nicht vorhanden. Um jedoch im Verhinderungsfall des Wahlleiters handlungsfähig zu bleiben, ist Bestellung eines stellvertretenden Wahlleiters erforderlich. Die Bestellung kann mit der Dienstaufnahme des 2. Beigeordneten enden.

Beschlussvorschlag:

 

Herr Stadtverwaltungsdirektor Michael Rennert wird mit sofortiger Wirkung gem. § 2 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG NRW) zum stellvertretenden Wahlleiter der Stadt Haan für die Durchführung der Kommunalwahl 2020 bestellt.

 

Die Bestellung endet mit der Dienstaufnahme eines 2. Beigeordneten.