hier Sachstandsbericht
Sachverhalt:
1.
Anlass und
Inhalt der Vorlage
Die Verwaltung hat in der letzten Beratungsfolge des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA), des Haupt- und Finanzausschusses
(HFA) und des Rates zum Integrierten Handlungskonzept (InHK) Innenstadt Haan
berichtet.[1] Sie
war dabei u. a. auf den damaligen Stand der Objektplanung für die ersten
baulichen Maßnahmen - am Alten Kirchplatz und Park Ville d’Eu - eingegangen.
Darüber hinaus hatte sie mit Blick auf die Kostenentwicklung der Gesamtmaßnahme
bei verschiedenen Entscheidungen Varianten zum Ausbauumfang und der
Materialität der Bodenbeläge eingebracht.
Vorausgegangen waren Überlegungen der Verwaltung und der die
Objektplanung begleitenden Arbeitsgruppe Politik:
- Natursteinverwendung z. B. in reduziertem Ausbauumfang bzw.
Prioritätensetzung,
- Überlegungen zur Einbeziehung der Verkehrsanlagen der Kaiserstraße
sowie zum
- Vollausbau der Verkehrsanlagen der Kaiserstraße.
Hierzu waren vom Büro KRAFT.RAUM. und der Verwaltung Kostenprognosen und
Kostengegenüberstellungen erarbeitet worden.
In einer ersten Beratung in den vorgenannten Ausschüssen und im Rat
wurden bereits verschiedene Favorisierungen zu Varianten mitgeteilt. Die
weitere Beratung war für diese Folge von SUVA, HFA und Rat angesetzt.
Die o. g. Überlegungen zum Ausbauumfang und der Materialität der
Bodenbeläge weichen z. T. von den Maßnahmenbeschreibungen des InHK ab und sind
mit Kostenveränderungen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme bzw. deren Teilmaßnahmen
verbunden. Vor diesem Hintergrund stand insbesondere ein Gespräch mit dem
Fördermittelgeber zum Handlungsspielraum bei der weiteren Umsetzung der
Fördermaßnahme sowie zu Verfahrenserfordernissen im Rahmen der
Städtebauförderung aus. Die Verwaltung konnte dieses Gespräch am 16.01.2020 mit
der Bezirksregierung Düsseldorf (BRD) führen.
Im Folgenden wird über das Gesprächsergebnis, aus dem sich in Bezug auf
die Maßnahmenplanung und Kostenentwicklung Restriktionen aber auch umfassendere
Handlungsoptionen für die weitere Vorgehensweise ergeben haben, berichtet.
Darüber hinaus gab es aufgrund von politischen Beschlüssen, Prüfaufträgen oder
sonstigen Gründen weiteren Klärungs- und Anpassungsbedarf zu verschiedenen
Themen der Objektplanung, auf deren Ergebnisse ebenfalls eingegangen wird.
2.
Ergebnis
des Gesprächs mit dem Fördermittelgeber
Mit der BRD wurden u. a. die vorgenannten Überlegungen zur Freianlagen-
und Verkehrsanlagenplanung in der Innenstadt und der Umgang des
Fördermittelgebers mit Kostenveränderungen gegenüber
dem InHK thematisiert.
Materialität der Bodenbeläge
Pflasterflächen können heutzutage sowohl mit Beton-, als auch mit Naturstein
hochwertig hergestellt werden. Die Verwaltung sieht jedoch wesentliche
(Qualitäts-) unterschiede zwischen den ausgewählten Natursteinen Basaltlava
bzw. Granit- und Kunststein in der Verwitterungsbeständigkeit, im mittel- bis
langfristigem Erscheinungsbild und in der Werthaltigkeit.[2] Mit
der Entscheidung zugunsten von Natursteinen sind deutliche Mehrkosten
verbunden, die sich aufgrund der vorgenannten Gründe „relativieren“. Dennoch
ist Natursteineinsatz nur möglich, wenn der Fördergeber die Mehrkosten
mitträgt, weshalb dies bei der BRD angesprochen wurde.
Der Fördermittelgeber stellt klar, dass insbesondere die bauliche
Qualität bei der Maßnahmenumsetzung ein entscheidendes Kriterium ist. Für die
Haaner Innenstadt sind daher passende Oberflächenbeläge hinsichtlich Material-
und Gestaltungseigenschaften zu finden, die auch vor Ort akzeptiert werden. Im
gegebenen architektonischen Kontext (u. a. mit historischer Bausubstanz), wie
auch in Bezug auf die Aspekte Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit hält der
Fördergeber einen Natursteineinsatz nicht nur für geeignet und begründbar,
sondern unterstützt ihn ausdrücklich.
Kostenveränderungen / Verschiebungen / Kostensteigerungen
Die BRD weist darauf hin, dass Kostensteigerungen bei
Städtebaufördermaßnahmen ein Phänomen sind, das derzeit "überall"
auftritt. Von der Stadtverwaltung Haan angesprochene Preissteigerungen für
bestimmte Leistungsbestandteile bzw. Materialien seien nichts Ungewöhnliches.
Weitere Erkenntnisse werden die ersten Ausschreibungen ergeben.
Die Stadt Haan befindet sich noch am Anfang einer Gesamtmaßnahme.
Vorerst kann keine höhere Gesamtförderung in Aussicht gestellt werden. Es soll
zunächst versucht werden, die Mehrkosten innerhalb des Gesamtkostenrahmens zu
kompensieren. Bei gegebenem Anlass ist es für den Fördermittelgeber nicht
zwingend erforderlich, das InHK in der beschriebenen Form umzusetzen. Vielmehr
ist es wichtig, das mit der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm
definierte Sanierungsziel zu erreichen.
Der Fördergeber weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch
reduzierte, möglicherweise sogar „kleinere“ Maßnahmen wirksam sein könnten.
Insofern sind bei erforderlicher Kostenkompensation u. a. die vorgestellten
Überlegungen zu reduzierten Ausbauumfängen ein richtiger Ansatz.[3]
Im Hinblick auf die Städtebauförderung können auch mehrere Maßnahmen des
InHk gänzlich zurückgestellt werden, bzw. entfallen, was über den bis dahin der
Stadtverwaltung bekannten Ausgleichsrahmen hinausgeht.
Ggf. können Maßnahmen oder Teilmaßnahmen über andere Förderzugänge realisiert
werden. Grün- und Freiflächen in der Innenstadt weisen sehr verschiedene
Funktionen z. B. für den Umwelt- und Klimaschutz bzw. die Klimaanpassung oder
auch im Hinblick auf weitere Themen auf. Vielleicht
sind diesbezügliche Förderzugänge zukünftig geeignet. [4]
Maßnahmen oder Teilmaßnahmen können auch zur Eigenfinanzierung
vorgesehen werden, um das Sanierungsziel zu erreichen.
Sind Einsparmöglichkeiten nicht möglich, muss die Stadt einen
schriftlichen Antrag auf Anerkennung von Mehrkosten stellen. Dies ist jedoch
nur möglich, wenn die Stadt zuvor die Mehrkosten auf eigenes Risiko getragen
hat und die Baumaßnahme fertiggestellt wurde. Erst nach Schlussrechnung können
mit dem Bericht beim Ministerium für Heimat, Kultur und Gleichstellung (MHKBG)
Mehrkosten im Rahmen eines plausiblen Antrags beantragt werden.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit zur Erweiterung des InHK, was
z.B. in Bezug auf die Überlegungen der Stadt Haan zur Umgestaltung der
Kaiserstraße erforderlich wäre.
3.
Neuer
Stand der Objektplanung der Freianlagen und Verkehrsanlagen in der Innenstadt
Begrünte Bushaltestelle
Die Verwaltung wurde in der Ratssitzung am 10.12.2019 beauftragt, bei
der Neubeschaffung von Wartehallen Modelle mit begrünbarem Dach zu wählen.
Dieser Beschluss betrifft auch die Haltestelle Haan Stadtbad. Für die
Bushaltestellen im Stadtumbaugebiet war soweit passend zum Gestaltungsleitfaden
eine Wartehalle mit „nicht sichtbarem Glasdach“ vorgesehen, mit dem
insbesondere die Stahlelemente in Erscheinung treten würden. Dieses Dach lässt
sich aber nicht mit einer Begrünung vereinen. Die Verwaltung hat noch kein auch
gestalterisch passendes Modell zur Begrünung gefunden, versucht dies aber bis
zur Sitzung des SUVA.[5]
Überdachte Fahrradständer
Die Verwaltung wurde in der Sitzung des SUVA am 02.12.2019 beauftragt zu
überprüfen, wo überdachte Fahrradabstellplätze untergebracht werden können. Die
politische Beratung ist noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltung hat den
Prüfauftrag jedoch bereits aufgenommen, um ihn ggf. im Rahmen der Maßnahme
Alter Kirchplatz umsetzen zu können. Aufgrund der begrenzten Platzsituation
würden in dieser Variante voraussichtlich wenige Fahrradabstellplätze am Alten
Kirchplatz wegfallen.
Verwendung vorhandener Materialien
Wie zur Sitzung des HFA am 25.06.2019 mitgeteilt, sieht die Verwaltung
grundsätzlich die Möglichkeit zur Verwendung vorhandener Materialien. So z. B.
im Bereich des Alten Marktes und der Friedrichstraße, zumal diese Bereiche
bereits jetzt vergleichsweise gut angenommen werden.
Aus Sicht des Büros KRAFT.RAUM. ist gestalterisch eine Wiederverwendung
des Natursteinmaterials jedoch nur für die Varianten, in denen auch Naturstein
auf diesen Flächen vorgesehen ist, sinnvoll.
Es würden sich im Falle einer möglichen Wiederverwendung des Materials
voraussichtlich Kosteneinsparungen von jeweils ca. 285.000,00
€ / netto in Bezug auf die in vorgenannter Sitzungsvorlage genannten Angaben
ergeben.
4.
Stand von
weiteren Maßnahmen des InHks
Nachdem die vormalige europaweite Ausschreibung des Citymanagements
Innenstadt Haan nicht zum Erfolg geführt hatte, sind im Rahmen der aktuellen
nationalen Ausschreibung zuschlagsfähige Angebote eingegangen. Die Verwaltung
geht davon aus, dass das Citymanagement ab März in der Stadtsparkasse zur
Öffentlichkeitsarbeit und mit Beratungsleistungen z. B. zum Fassadenprogramm
und Verfügungsfonds für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen wird.
5.
Weitere
Vorgehensweise
Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung
der weiteren Möglichkeiten eine Empfehlung, ggf. Varianten zur Priorisierung
von Maßnahmen und Teilmaßnahmen im Rahmen des Gesamtkostenrahmens erarbeiten
und in einer der nächsten Beratungsfolgen vorstellen.
Förderanträge für das Städtebauförderprogramm 2021 sind bis Ende
September dieses Jahres an die BRD zu richten. Die Verwaltung beabsichtigt, für
die Antragsunterlagen einen Entwurf zur Teilmaßnahme Alter Markt unter
Berücksichtigung des vorhandenen Natursteinmaterials auszuarbeiten. Aus Sicht
der Verwaltung ist es sinnvoll, die Platzgestaltung zusammen mit dem
barrierefreien Umbau der Haltestelle Haan Markt (Zentraler ÖPNV
Verknüpfungspunkt) durchzuführen.[6]
[1] siehe Vorlage 61/307/2019
[2]
So enthält (Beton-) Kunststein in seinem Mineralbestand Anteile, welche von der
im Regen enthaltenen Kohlensäure gelöst werden (z.B. Kalk). Diese Anteile sind
in den v. g. Natursteinen so gut, wie nicht enthalten. Durch die Kalklösung
vergrößert sich mit der Zeit das Porenvolumen; somit wird wiederum die
Angriffsmöglichkeit der "physikalischen Verwitterung" etwa durch
Frostsprengung oder durch eingedrungenes Tausalz, welches bei Trocknung wieder
auskristallisiert und so die Porenstruktur sprengt, erhöht.
Während ein Betonstein innerhalb kürzerer Zeit seinen Wert verliert und im Falle eines Ausbaus als Bauschutt entsorgt werden müsste, kann ein gebrauchter Naturstein in der Regel weiterverkauft und an anderer Stelle wieder eingebaut werden, auch wenn er schon viele Jahre gelegen hat.
[3] Die BRD weist darauf hin, dass sie zur Einbeziehung des Bereichs Dieker Straße im Rahmen einer gemeinsamen Ortsbesichtigung mit der Stadtverwaltung zumindest keinen starken Anlass erkannt habe.
[4]
Die BRD weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Förderkulisse neu
strukturiert wird.
[5] Die Bushaltestelle Haan Stadtbad eignet sich jedoch nicht als „Musterbeispiel“ für begrünte Bushaltestellen im Stadtgebiet, wie in der Sitzung des SUVA am 26.11.2019 angeregt wurde. Denn aufgrund der Innenstadtlage ist hier eine besondere Gestaltungsqualität abgestimmt, die üblicherweise mit höheren Kosten einhergeht und daher vorerst nur im Stadtumbaugebiet vorgesehen ist.
[6] Aufgrund von Wechselbeziehungen zur Maßnahme Kaiserstraße und den Vorgaben des VEP wird zudem ein Vorentwurf zu einem möglichen Umbau der Kaiserstraße ausgearbeitet.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.