Sachverhalt:
siehe beigefügte Kindertagesstättenbedarfsplanung
Beschlussvorschlag:
Der JHA empfiehlt dem Rat, der vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2020/2021 (01.08.2020 bis 31 07.2021) als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII, vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 24 Kinderbildungsgesetz NRW, zuzustimmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Gruppenumwandlung in der Kita Erikaweg/ Ohligserstraße umzusetzen. Die erforderliche räumliche Ausstattung ist zu berücksichtigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die zusätzliche Großtagespflegestelle abzulehnen.
Finanz. Auswirkung:
Produkte:
- 060 110 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (fremder Träger)
- 060 125 Städt. Kindertageseinrichtungen
Im Haushalt 2020 eingeplant:
Ertrag:
Landeszuweisung für Kindpauschalen, Familienzentren, plusKita, Sprachförderung, Beitragsfreiheit die letzten zwei Kindergartenjahre, ua.
Produkt: 060 110 8.063.522 €
Produkt: 060 125 772.001 €
Aufwand: (nur Produkt 060 110)
Jugendamtszuschuss
(§36 KiBiz) zum laufenden Betrieb,
Weiterleitung
Zuweisung Familienzentren,
plusKita,
Sprachförderung, u.a.
12.613.335 €
Städtischer
Zuschuss (Übernahme Trägeranteil u.a.) 1.150.000 €