Sachverhalt:
Die Verwaltung hat
in der Vergangenheit mehrfach strategische Vorlagen vorbereitet, um den
städtischen Waldfriedhof an die veränderte Bestattungskultur adäquat anzupassen.
Nach der sog. Strategievorlage Anfang des Jahres 2014 und der Vorlage zur zukünftigen
Nutzung des städtischen Waldfriedhofes im Jahr 2017 werden mit dieser Sitzungsvorlage
weitere Entwicklungsmöglichkeiten dargestellt.
1.
Urnenwahlgräber
am Baum im Feld K
Seit einigen Jahren
bietet die Stadt Haan Baumbestattungen an. Zunächst wurden diese im Feld G
(heute GB) angeboten. Aufgrund erhöhter Nachfrage dieser Bestattungsart hat der
Rat bereits im Jahr 2017 entschieden, dass in den benachbarten Feldern H, I und
J ebenfalls nach und nach Baumbestattungen angeboten werden sollen. Die Möglichkeiten
in den Feldern H, I und J sind abhängig von den vorhandenen Wahlgräbern, welche
im Laufe der Jahre nicht verlängert/ frei werden.
Beisetzungen können grundsätzlich an den vorhandenen Bäumen erfolgen, bei zusammenhängenden,
freien Teilflächen werden Jungbäume im Rahmen der Unterhaltung gepflanzt.
Baumbestattungen in
diesen Feldern sind einstellige Urnenwahlgräber ohne Gestaltungsmöglichkeit.
Nach der Friedhofssatzung sind kleine Grabliegeplatten möglich, aber keine
Pflicht. Mittlerweile ist der gewünschte Eindruck des gewachsenen Baumgrabfeldes
entstanden.
Die Verwaltung
sieht aktuell weiteres Potential und schlägt daher vor, auch im angrenzenden
Feld K Baumbestattungen nach dem gleichen Muster anzubieten. Durch die Erweiterung
werden Reserven für diese Bestattungsart geschaffen. Ohne eine Erweiterung wird
diese Bestattungsart in ca. 2-3 Jahren nicht mehr angeboten werden können, weil
dann alle Stellen belegt sein werden.
Aktuell gibt es im
Feld K noch ca. 30 Erdwahlgräber (für Sargbestattungen), deren Nutzungsende
zwischen 2020 und 2049 liegt. Es handelt sich fast ausschließlich um 2-stellige
Wahlgräber. Durch den Wiederbelegungsstopp bleiben vorhandene Rechte bezgl.
Wiedererwerb/ Verlängerung erhalten, Beisetzungen in vorhandene Grabstätten
können erfolgen (i.d.R. Ehegatten).
2.
Partnergräber
am Baum
Seit 2015 erfolgen
Baumbestattungen an vorhandenen Bäumen in den o.g. Feldern. Diese
Wahlgrabstätten sind jeweils einstellig. Das Interesse an einer Beisetzung am
Baum ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und wird auch in
Zukunft weiterhin bestehen.
In den Gesprächen
mit Interessenten wird die Friedhofsverwaltung immer wieder darauf hingewiesen,
dass der Wunsch nach einer 2-stelligen Grabstätte vorhanden ist, damit z.B.
Ehepartner gemeinsam an einem Baum beigesetzt werden könnten.
Die Verwaltung
schlägt vor, zweistellige Baumbestattungen zu ermöglichen. Dies soll nicht an
den vorhandenen Bäumen in den Feldern G bis K realisiert werden. Hier soll die
einstellige Bestattungsmöglichkeit am Baum erhalten bleibt. Für ein paralleles
Angebot von ein- und zweistelligen Baumbestattungen in den Felder G bis K fehlt
es an Kapazität.
Nach eingehender
Prüfung schlägt die Verwaltung eine Umsetzung in Feld P vor. Die vorhandenen,
nördlichen Trassen in diesem Feld werden zu einer Gesamtfläche eingeebnet und
ca. 15 Jungbäume gepflanzt. Die Pflanzung erfolgt -im Gegensatz zu den Feldern
G bis K- im Raster (Anlage 1 Luftbild). Gleichzeitig wird ein Urnenerdgrabsystem
installiert. Die neuen Bäume können wachsen/ sich entwickeln, das Urnenerdgrabsystem
ermöglicht auch in vielen Jahren die problemlose Besetzung von Urnen.
Die Grabstätten
werden als zweistellige Urnenwahlgrabstätten mit der Bezeichnung „Partnergrab
am Baum“ eingerichtet. Pro Baum können max. 8 Partnergräber angeboten werden.
Der Betriebshof hat
bezgl. der zu pflanzenden Bäume bereits eine Entscheidung getroffen. Es handelt
sich hierbei um Liquidambar Styraciflua der Sorte Slender Silhouette. Vorteil
ist eine schlanke Säulenform, damit im Kronenbereich kein geschlossenes Blätterdach
entsteht, welches dem Boden das Licht entzieht.
Das
Urnenerdgrabsystem berücksichtigt die Wiederauffindbarkeit durch eine runde
Grabliegeplatte mit eingeschränkter Gestaltungsfreiheit. Grundsätzlich werden
mit der Installation des Systems die Grabliegeplatten mit installiert. Diese
haben verschiedene Grundmotive (Anlage 2 Partnergrab am Baum). In den Rand der
Grabliegeplatte können individuelle Schilder nach Wunsch der
Nutzungsberechtigten gestaltet und befestigt werden.
Die Verwaltung
schlägt vor, dass der Bereich im Feld P zur Attraktivierung der Gesamtfläche
des östlichen Teils des Waldfriedhofes mit den 15 Bäumen bepflanzt wird.
Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, welche die Verwaltung unabhängig der
neuen Partnergräber am Baum umsetzen möchte. Nach Schätzungen des Betriebshofes
entstehen hierdurch Kosten in Höhe von 25.000 Euro inkl. der Bäume.
Hinsichtlich der
Partnergräber sollen zunächst nur 4 Bäume mit einem Urnenerdsystem versehen
werden. Hierdurch entstehen insg. 32 Partnergräber. Eine Nachrüstung weiterer
Partnergräber an den übrigen 11 Bäumen kann dann problemlos erfolgen. Für die
Einrichtung eines Grabsystems an vier Bäumen entstehen Kosten in Höhe von
30.000 Euro. Hierin enthalten ist neben dem eigentlichen System auch der Einbau
sowie ein kostenloser Ersatzservice für gestohlene Urnensiegel/
Grabliegeplatten.
Für die Herrichtung
im Feld P sowie die Einrichtung von Partnergräbern an 4 Bäumen werden mit
Gesamtausgaben inkl. Urnenerdgrabsystem und Bepflanzung von 55.000 Euro
gerechnet. Die Ausgabe ist nicht im Haushaltsplan enthalten und muss zusätzlich
in 2021 bereitgestellt werden. Die Refinanzierung erfolgt langfristig über die
Friedhofsgebühren.
Für die
Realisierung der Bestattungsart Partnergrab am Baum ist die Friedhofssatzung zu
ändern, gleichzeitig werden Gebühren neu berechnet.
3.
ewiges
Gedenken
Im Feld WA befindet
sich die Grabstätte von Fritz Reusing, welcher als (Portrait-)Maler über die
Grenzen von Haan hinaus gewirkt hat. Die Ruhefrist der Grabstätte endete bereits
1986; es gibt heute keine Personen mehr, welche Rechte an der Grabstätte
geltend machen könnten. Bereits vor Jahren hat die Stadt deshalb entschieden,
die Grabstätte im Rahmen der allgemeinen Unterhaltung regelmäßig zu bepflanzen
und ggfs. auch zu unterhalten.
Im letzten Jahr
lief die Ruhefrist für das Grab des Haaner Heimatforschers Harro Vollmar im
Feld F7 ab.
Die
Friedhofsverwaltung schlägt vor, bestimmte Grabmale/
-steine nach Ablauf von Ruhe- und Nutzungsfristen zu übernehmen und diese
an einer zentralen Stelle dauerhaft zu erhalten. Grabmale/ -steine sind
Eigentum der Nutzungsberechtigten. Nach der Friedhofssatzung sind die
Nutzungsberechtigten dazu verpflichtet, nach Aufgabe der Grabstätte, diesen zu
entfernen. Durch die Übernahme der Grabmale/ -steine entfallen bei den
Nutzungsberechtigten die Kosten für Demontage und Entsorgung.
Über die Jahre/ Jahrzehnte könnte so eine Sammlung von Grabsteinen im Sinne
eines ewigen Gedenkens geschaffen werden. In Anlehnung an die bereits
vorhandene Lage der ehem. Grabstätte Reusing soll dies im Feld WA entstehen,
somit unmittelbar am Haupteingang des Waldfriedhofes. Die Bepflanzung, Pflege
und Unterhaltung erfolgt dauerhaft durch den Betriebshof.
Es sollten Personen
berücksichtigt werden, welche berühmt und/oder für Haan relevant/ prägend
gewesen waren. Hierzu hat die Bauverwaltung in Zusammenarbeit mit dem
Betriebshof und dem Archiv eine Liste (Anlage 3) von Personen entwickelt, deren
Grabstätten auf dem Waldfriedhof sind. Die v.g. Grabstätten Reusing und Vollmar
finden sich ebenfalls auf der Liste.
Die Verwaltung
schlägt vor, dass der Rat die Liste als Grabstätten mit erhaltungswürdigen
Grabmalen/ -steinen beschließt und die Verwaltung beauftragt, diese für ein
ewiges Gedenken in das Feld WA aufzunehmen. Entscheidungen über weitere
Grabstätten werden dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
4.
Sternenkinder
Die lokale Presse
hat im Oktober 2019 über das Thema Sternenkinder berichtet, da die Ev. Kirche
Anfang Dezember hierzu eine Andacht abgehalten hat. Die Friedhofsverwaltung hat
nach einem Gespräch mit dem Ausschussvorsitzenden des Friedhofsausschusses der
Ev. Kirche beschlossen, dass dieses Thema einer Gesamtbetrachtung bedarf.
Am 12.12.2019 fand daher ein erster Meinungs- und Erfahrungsaustausch im
Rathaus statt. Der Einladung der Friedhofsverwaltung folgten die Ev. und Kath.
Kirche, Bestatter, ein Steinmetz sowie die Christliche Hospiz- und Trauerbegleitung.
Es herrscht Einigkeit, dass dieses Thema als Gemeinschaftsprojekt in Haan
aufgearbeitet werden soll. Alle Beteiligten wollen nach Ihren Möglichkeiten und
Kompetenzen an einer Lösung mitarbeiten.
Alle Anwesenden haben sich für eine Lösung auf dem städtischen Waldfriedhof
ausgesprochen, wobei die Vertreter der Ev. und Kath. Kirche die gesammelten
Informationen zunächst zur Beratung in die jeweiligen Presbyterien bzw.
Friedhofsausschüsse mitgenommen hatten.
Nach Rückmeldung
aus den Gremien der kirchlichen Friedhofsträger wird die Realisierung eines
Sternenkinderfeldes auf dem städtischen Waldfriedhof weiterhin unterstützt.
Über die
Einrichtung eines Sternenkinderfeldes auf dem städt. Waldfriedhof wird die
Friedhofsverwaltung im SUVA berichten bzw. Beschlüsse hierzu vorbereiten.
Beschlussvorschlag:
1.
Im
Feld K gibt es einen Wiederbelegungsstopp (kein Neuerwerb von Nutzungsrechten
an Wahlgrabstätten) mit dem Ziel der Nutzung als Grabfeld für Baumbestattungen.
An vorhandenen Bäumen werden Baumbestattungen ab sofort ermöglicht. Bei
zusammenhängenden freien Flächen werden Jungbäume mit dem Ziel weiterer
Baumbestattungen gepflanzt.
2.
Im
Feld P werden Partnergräber am Baum als zusätzlich Bestattungsart angeboten.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Friedhofssatzung und der Gebührensatzung
vorzubereiten. Im Haushaltsplan 2021 werden finanzielle Mittel in Höhe von 55.000
Euro bereitgestellt.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, im Feld WA ein „ewiges Gedenken“ einzurichten.
Hierzu wird nach Ablauf der Ruhe- und Nutzungsfrist das Eigentum an den Grabsteinen
der Grabstätten in Anlage 3 übernommen. Über weitere Grabstätten entscheidet
der Rat.
4.
Der
Rat der Stadt Haan beauftragt die Verwaltung, ein Sternenkinderfeld auf dem
städtischen Waldfriedhof anzulegen.