Betreff
Weiterentwicklung des städtischen Waldfriedhofes
Vorlage
60/064/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat in der Vergangenheit mehrfach strategische Vorlagen vorbereitet, um den städtischen Waldfriedhof an die veränderte Bestattungskultur adäquat anzupassen. Nach der sog. Strategievorlage Anfang des Jahres 2014 und der Vorlage zur zukünftigen Nutzung des städtischen Waldfriedhofes im Jahr 2017 werden mit dieser Sitzungsvorlage weitere Entwicklungsmöglichkeiten dargestellt.

 

1.    Urnenwahlgräber am Baum im Feld K

 

Seit einigen Jahren bietet die Stadt Haan Baumbestattungen an. Zunächst wurden diese im Feld G (heute GB) angeboten. Aufgrund erhöhter Nachfrage dieser Bestattungsart hat der Rat bereits im Jahr 2017 entschieden, dass in den benachbarten Feldern H, I und J ebenfalls nach und nach Baumbestattungen angeboten werden sollen. Die Möglichkeiten in den Feldern H, I und J sind abhängig von den vorhandenen Wahlgräbern, welche im Laufe der Jahre nicht verlängert/ frei werden.
Beisetzungen können grundsätzlich an den vorhandenen Bäumen erfolgen, bei zusammenhängenden, freien Teilflächen werden Jungbäume im Rahmen der Unterhaltung gepflanzt.

Baumbestattungen in diesen Feldern sind einstellige Urnenwahlgräber ohne Gestaltungsmöglichkeit. Nach der Friedhofssatzung sind kleine Grabliegeplatten möglich, aber keine Pflicht. Mittlerweile ist der gewünschte Eindruck des gewachsenen Baumgrabfeldes entstanden.

 

Die Verwaltung sieht aktuell weiteres Potential und schlägt daher vor, auch im angrenzenden Feld K Baumbestattungen nach dem gleichen Muster anzubieten. Durch die Erweiterung werden Reserven für diese Bestattungsart geschaffen. Ohne eine Erweiterung wird diese Bestattungsart in ca. 2-3 Jahren nicht mehr angeboten werden können, weil dann alle Stellen belegt sein werden.

 

Aktuell gibt es im Feld K noch ca. 30 Erdwahlgräber (für Sargbestattungen), deren Nutzungsende zwischen 2020 und 2049 liegt. Es handelt sich fast ausschließlich um 2-stellige Wahlgräber. Durch den Wiederbelegungsstopp bleiben vorhandene Rechte bezgl. Wiedererwerb/ Verlängerung erhalten, Beisetzungen in vorhandene Grabstätten können erfolgen (i.d.R. Ehegatten).

 

2.    Partnergräber am Baum

 

Seit 2015 erfolgen Baumbestattungen an vorhandenen Bäumen in den o.g. Feldern. Diese Wahlgrabstätten sind jeweils einstellig. Das Interesse an einer Beisetzung am Baum ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und wird auch in Zukunft weiterhin bestehen.

In den Gesprächen mit Interessenten wird die Friedhofsverwaltung immer wieder darauf hingewiesen, dass der Wunsch nach einer 2-stelligen Grabstätte vorhanden ist, damit z.B. Ehepartner gemeinsam an einem Baum beigesetzt werden könnten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, zweistellige Baumbestattungen zu ermöglichen. Dies soll nicht an den vorhandenen Bäumen in den Feldern G bis K realisiert werden. Hier soll die einstellige Bestattungsmöglichkeit am Baum erhalten bleibt. Für ein paralleles Angebot von ein- und zweistelligen Baumbestattungen in den Felder G bis K fehlt es an Kapazität.

 

Nach eingehender Prüfung schlägt die Verwaltung eine Umsetzung in Feld P vor. Die vorhandenen, nördlichen Trassen in diesem Feld werden zu einer Gesamtfläche eingeebnet und ca. 15 Jungbäume gepflanzt. Die Pflanzung erfolgt -im Gegensatz zu den Feldern G bis K- im Raster (Anlage 1 Luftbild). Gleichzeitig wird ein Urnenerdgrabsystem installiert. Die neuen Bäume können wachsen/ sich entwickeln, das Urnenerdgrabsystem ermöglicht auch in vielen Jahren die problemlose Besetzung von Urnen.

 

Die Grabstätten werden als zweistellige Urnenwahlgrabstätten mit der Bezeichnung „Partnergrab am Baum“ eingerichtet. Pro Baum können max. 8 Partnergräber angeboten werden.

Der Betriebshof hat bezgl. der zu pflanzenden Bäume bereits eine Entscheidung getroffen. Es handelt sich hierbei um Liquidambar Styraciflua der Sorte Slender Silhouette. Vorteil ist eine schlanke Säulenform, damit im Kronenbereich kein geschlossenes Blätterdach entsteht, welches dem Boden das Licht entzieht.

 

Das Urnenerdgrabsystem berücksichtigt die Wiederauffindbarkeit durch eine runde Grabliegeplatte mit eingeschränkter Gestaltungsfreiheit. Grundsätzlich werden mit der Installation des Systems die Grabliegeplatten mit installiert. Diese haben verschiedene Grundmotive (Anlage 2 Partnergrab am Baum). In den Rand der Grabliegeplatte können individuelle Schilder nach Wunsch der Nutzungsberechtigten gestaltet und befestigt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Bereich im Feld P zur Attraktivierung der Gesamtfläche des östlichen Teils des Waldfriedhofes mit den 15 Bäumen bepflanzt wird. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, welche die Verwaltung unabhängig der neuen Partnergräber am Baum umsetzen möchte. Nach Schätzungen des Betriebshofes entstehen hierdurch Kosten in Höhe von 25.000 Euro inkl. der Bäume.

Hinsichtlich der Partnergräber sollen zunächst nur 4 Bäume mit einem Urnenerdsystem versehen werden. Hierdurch entstehen insg. 32 Partnergräber. Eine Nachrüstung weiterer Partnergräber an den übrigen 11 Bäumen kann dann problemlos erfolgen. Für die Einrichtung eines Grabsystems an vier Bäumen entstehen Kosten in Höhe von 30.000 Euro. Hierin enthalten ist neben dem eigentlichen System auch der Einbau sowie ein kostenloser Ersatzservice für gestohlene Urnensiegel/ Grabliegeplatten.

 

Für die Herrichtung im Feld P sowie die Einrichtung von Partnergräbern an 4 Bäumen werden mit Gesamtausgaben inkl. Urnenerdgrabsystem und Bepflanzung von 55.000 Euro gerechnet. Die Ausgabe ist nicht im Haushaltsplan enthalten und muss zusätzlich in 2021 bereitgestellt werden. Die Refinanzierung erfolgt langfristig über die Friedhofsgebühren.

 

Für die Realisierung der Bestattungsart Partnergrab am Baum ist die Friedhofssatzung zu ändern, gleichzeitig werden Gebühren neu berechnet.

 

3.    ewiges Gedenken

 

Im Feld WA befindet sich die Grabstätte von Fritz Reusing, welcher als (Portrait-)Maler über die Grenzen von Haan hinaus gewirkt hat. Die Ruhefrist der Grabstätte endete bereits 1986; es gibt heute keine Personen mehr, welche Rechte an der Grabstätte geltend machen könnten. Bereits vor Jahren hat die Stadt deshalb entschieden, die Grabstätte im Rahmen der allgemeinen Unterhaltung regelmäßig zu bepflanzen und ggfs. auch zu unterhalten.

Im letzten Jahr lief die Ruhefrist für das Grab des Haaner Heimatforschers Harro Vollmar im Feld F7 ab.

Die Friedhofsverwaltung schlägt vor, bestimmte Grabmale/ -steine nach Ablauf von Ruhe- und Nutzungsfristen zu übernehmen und diese an einer zentralen Stelle dauerhaft zu erhalten. Grabmale/ -steine sind Eigentum der Nutzungsberechtigten. Nach der Friedhofssatzung sind die Nutzungsberechtigten dazu verpflichtet, nach Aufgabe der Grabstätte, diesen zu entfernen. Durch die Übernahme der Grabmale/ -steine entfallen bei den Nutzungsberechtigten die Kosten für Demontage und Entsorgung.


Über die Jahre/ Jahrzehnte könnte so eine Sammlung von Grabsteinen im Sinne eines ewigen Gedenkens geschaffen werden. In Anlehnung an die bereits vorhandene Lage der ehem. Grabstätte Reusing soll dies im Feld WA entstehen, somit unmittelbar am Haupteingang des Waldfriedhofes. Die Bepflanzung, Pflege und Unterhaltung erfolgt dauerhaft durch den Betriebshof.

 

Es sollten Personen berücksichtigt werden, welche berühmt und/oder für Haan relevant/ prägend gewesen waren. Hierzu hat die Bauverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Betriebshof und dem Archiv eine Liste (Anlage 3) von Personen entwickelt, deren Grabstätten auf dem Waldfriedhof sind. Die v.g. Grabstätten Reusing und Vollmar finden sich ebenfalls auf der Liste.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Rat die Liste als Grabstätten mit erhaltungswürdigen Grabmalen/ -steinen beschließt und die Verwaltung beauftragt, diese für ein ewiges Gedenken in das Feld WA aufzunehmen. Entscheidungen über weitere Grabstätten werden dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

 

4.    Sternenkinder

 

Die lokale Presse hat im Oktober 2019 über das Thema Sternenkinder berichtet, da die Ev. Kirche Anfang Dezember hierzu eine Andacht abgehalten hat. Die Friedhofsverwaltung hat nach einem Gespräch mit dem Ausschussvorsitzenden des Friedhofsausschusses der Ev. Kirche beschlossen, dass dieses Thema einer Gesamtbetrachtung bedarf.


Am 12.12.2019 fand daher ein erster Meinungs- und Erfahrungsaustausch im Rathaus statt. Der Einladung der Friedhofsverwaltung folgten die Ev. und Kath. Kirche, Bestatter, ein Steinmetz sowie die Christliche Hospiz- und Trauerbegleitung. Es herrscht Einigkeit, dass dieses Thema als Gemeinschaftsprojekt in Haan aufgearbeitet werden soll. Alle Beteiligten wollen nach Ihren Möglichkeiten und Kompetenzen an einer Lösung mitarbeiten.


Alle Anwesenden haben sich für eine Lösung auf dem städtischen Waldfriedhof ausgesprochen, wobei die Vertreter der Ev. und Kath. Kirche die gesammelten Informationen zunächst zur Beratung in die jeweiligen Presbyterien bzw. Friedhofsausschüsse mitgenommen hatten.

 

Nach Rückmeldung aus den Gremien der kirchlichen Friedhofsträger wird die Realisierung eines Sternenkinderfeldes auf dem städtischen Waldfriedhof weiterhin unterstützt.

 

Über die Einrichtung eines Sternenkinderfeldes auf dem städt. Waldfriedhof wird die Friedhofsverwaltung im SUVA berichten bzw. Beschlüsse hierzu vorbereiten.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.    Im Feld K gibt es einen Wiederbelegungsstopp (kein Neuerwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten) mit dem Ziel der Nutzung als Grabfeld für Baumbestattungen. An vorhandenen Bäumen werden Baumbestattungen ab sofort ermöglicht. Bei zusammenhängenden freien Flächen werden Jungbäume mit dem Ziel weiterer Baumbestattungen gepflanzt.

2.    Im Feld P werden Partnergräber am Baum als zusätzlich Bestattungsart angeboten. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Friedhofssatzung und der Gebührensatzung vorzubereiten. Im Haushaltsplan 2021 werden finanzielle Mittel in Höhe von 55.000 Euro bereitgestellt.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, im Feld WA ein „ewiges Gedenken“ einzurichten. Hierzu wird nach Ablauf der Ruhe- und Nutzungsfrist das Eigentum an den Grabsteinen der Grabstätten in Anlage 3 übernommen. Über weitere Grabstätten entscheidet der Rat.

 

4.      Der Rat der Stadt Haan beauftragt die Verwaltung, ein Sternenkinderfeld auf dem städtischen Waldfriedhof anzulegen.