Sachverhalt:
Mit Datum vom
12.01.2020 beantragt die SPD Ratsfraktion einen Tagesordnungspunkt „Entsorgung
von Dispersionsfarbe“ für den Rat (Anlage 1). Nach Rücksprache mit dem
Antragsteller ist dieser damit einverstanden, dass das Thema im zuständigen
Fachausschuss (hier: SUVA) besprochen wird. Ergänzend bittet der Antragsteller,
dass Informationen zur Entsorgung von Elektroschrott gegeben werden, da es
hierzu einen Leserbrief in der Rheinischen Post am 05.02.2020 gegeben hat
(Anlage 2). Am 23.01.2020 hat es eine Anfrage der SPD Ratsfraktion zur
Onlineanmeldung von Sperrmüll gegeben (Anlage 3). Die Anfrage wird im Rahmen
dieser Sitzungsvorlage mit beantworten.
1. Entsorgung
von Dispersionsfarben
Im
Landesabfallgesetz wird geregelt, wer im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig ist. Demnach organisiert
der Kreis Mettmann die Entsorgung, die kreisangehörigen Kommunen das Einsammeln
und Transportieren von Abfällen. Regelungen zur Entsorgung finden sich daher in
der Abfallsatzung des Kreises Mettmann.
In der Anlage zur Satzung über die Abfallwirtschaft
und Abfallentsorgung im Kreis Mettmann (Abfallsatzung) ist unter der
Ordnungsziffer 20 Siedlungsabfälle der Abfallschlüssel 200128: Farben,
Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, mit Ausnahme derjenigen, die unter
200127 fallen definiert. Es handelt sich hierbei um nicht gefährliche Abfälle. Als
Entsorgungsanlage erster Priorität wird die Müllverbrennungsanlage Wuppertal bestimmt.
Dieser Entsorgungsweg wird in Haan über die graue Restmülltonne gewährleistet. Grundsätzlich
wird als zweite Priorität das IDR-Sonderabfallzwischenlager in Düsseldorf-Reisholz
ausgewiesen. Die Entsorgungsanlage zweiter Priorität ist nur zu nutzen, wenn
eine Entsorgung in der Anlage erster Priorität nicht möglich ist, oder keine
andere Anlage für das betreffende Einzugsgebiet genannt ist.
Somit steht der erste
Entsorgungsweg ohne Mehrkosten zur Verfügung.
Neben den
Satzungsregelungen finden sich diverse Hinweise für einen Entsorgungsweg von
Farben. Das Umweltbundesamt informiert im Ratgeber Abfälle im Haushalt über den
Umgang mit Abfällen (abrufbar unter
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ratgeber-abfaelle-im-haushalt). In
dem Ratgeber werden unter der Frage „Was gehört in die „graue Tonne“?“ u.a.
eingetrocknete Farben genannt, sofern dies in der Abfallsatzung festgelegt ist.
Wie oben beschrieben ist eine solche Regelung für Haan gegeben. Auch weist das
Umweltbundesamt auf die Hinweise der Hersteller auf den Farbeimern hin, die
über den Entsorgungsweg informieren. Dies machen die Hersteller auch. Auf
vielen handelsüblichen Eimern findet sich der Hinweis, dass eingetrocknete
Farbreste über den Restmüll entsorgt werden können.
Die Aussage, die
Entsorgung über den Hausmüll sei unsachgemäß, ist daher falsch.
In der
Vergangenheit haben viele Städte -so auch die Stadt Haan- den Entsorgungsweg von
Dispersionsfarben über das Schadstoffmobil toleriert. Über die Jahre wurden aus
einigen, wenigen Farbresten aber nicht zu vernachlässigende Mengen. Die Entsorgungsfirmen
mussten regelmäßig einen Anhänger zum Schadstoffmobil mitbringen, nur um Reste
von Dispersionsfarben abfahren zu können. Nach und nach haben die kreisangehörigen
Gemeinden im Kreis Mettmann die Entsorgung dieser Farben am Schadstoffmobil
ausgeschlossen. Mit der Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen wurde
dies in Haan für den Vertrag ab 01.04.2019 ebenfalls ausgeschlossen.
Die Entsorgung über
das Schadstoffmobil ist teuer. Die Aussage, dass dieser Entsorgungsweg
kostenlos ist, ist schlichtweg falsch. Die Entsorgungskosten über das Schadstoffmobil
sind um das Zehnfache höher als über die Restmülltonne. Die Entsorgung über die
Restmülltonnen verursacht auch keine zusätzlichen Kosten.
Diese zusätzlichen
Entsorgungskosten des Schadstoffmobils werden über die Abfallgebühren
refinanziert und sind somit von allen Gebührenzahlern mitzutragen.
Die am
Schadstoffmobil angenommenen Reste werden getrennt nach Ihrem Abfallschlüssel
erfasst und entsorgt. Daher sind die abgegebenen Mengen bekannt. Im Jahr 2017
wurden 14.730 kg, in 2018 14.038 kg Farben etc. über das Schadstoffmobil entsorgt.
Für 2019 wurde der
Stadt Haan mitgeteilt, dass insg. 4.118 kg entsorgt wurden. Somit fast 10.000
kg weniger. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Wandfarben erst seit dem 01.04.
nicht mehr angenommen wurden.
Die Entscheidung
der Stadt Haan, Dispersionsfarben nicht mehr am Schadstoffmobil für die
zehnfachen Kosten zu entsorgen, kommen somit allen Gebührenzahlern zugute.
Letztendlich muss
berücksichtigt werden, dass restentleerte Farbeimer über die gelbe Tonne als
Verpackungsmüll entsorgt werden können. Auch hier ist der Hinweis der Hersteller
auf dem jeweiligen Eimer zu berücksichtigen. Insofern bleiben nach den Erfahrungen
der Abfallberatung nach einer privaten Renovierung in der Regel keine Massen an
Farbresten übrig, welche nicht nach und nach über den Restmüll entsorgt werden
könnten.
Auf Nachfrage
teilte der Betriebshof mit, dass sich die Menge an Dispersionsfarbe bei wilden
Müllkippen nicht zugenommen hat. Sofern Farben vorgefunden werden, handelt es
sich eher um Lacke o.ä., welche tatsächlich am Schadstoffmobil abgegeben werden
könnten. Diesen Systemverweigerern als Verursacher von wilden Müllkippen ist es
dabei ziemlich egal, wo und wie man Abfall legal entsorgen könnte.
Die Verwaltung
kommt abschließend zu dem Ergebnis, dass die Haaner Bürger/innen verstanden
haben, dass die sachgemäße Entsorgung von Farbresten über den Restmüll erfolgt.
Dies belegen die abgegebenen Mengen am Schadstoffmobil in Verbindung damit,
dass Farben nicht vermehrt illegal entsorgt werden.
2. Entsorgung
von Elektroschrott
Elektrogeräte sind
keine Schadstoffe. Für Elektrogeräte gibt es mehrere, teilweise per Gesetz
vorgeschriebene Entsorgungswege.
a. Für
die Abholung von Elektrogeräten kann die Sperrmüllabfuhr genutzt werden.
b. Alle
Elektrogeräte können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos zur Firma Bartz
(Schallbruch 30) gebracht werden. Die kostenlose Annahme musste eingerichtet
werden, da das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) die Kommunen verpflichtet,
Altgeräte aus Privathaushalten an Sammelstellen im Stadtgebiet kostenlos entgegenzunehmen.
c. Das
ElektroG verpflichtet auch Vertreiber/ Verkäufer (ab 400 m² Verkaufsfläche) von
Elektro- und Elektronikgeräten zu einer Rücknahme von Altgeräten, sofern ein Neugerät
gleicher Art gekauft wird. Unabhängig eines Neukaufs sind alle Altgeräte mit
Abmessungen bis 25 cm unentgeltlich zurückzunehmen.
3. Onlineanmeldung
von Sperrmüll
Die Onlineanmeldung
von Sperrmüll in Erkrath wird durch das Entsorgungsunternehmen (Fa. Awista) im
Auftrag der Stadt Erkrath erledigt. Die Anmeldung erfolgt daher auf einer
Internetseite der Fa. Awista.
Die Abfallberatung
der Stadt Haan hat in der Vergangenheit mit den Entsorgungsfirmen die
Möglichkeiten der Onlineanmeldung besprochen. Verhindert wird dies insb. durch
die Gebühr in Höhe von 10,00 Euro für den Kauf einer Sperrmüllkarte.
Die Stadt Haan
erhebt bewusst eine Gebühr für die Anmeldung von Sperrmüll. Diese Gebühr sorgt
dafür, dass die Gesamtzahl der Anmeldungen und damit die Kosten der
Sperrmüllabfuhr nicht steigen. Es ist zu befürchten, dass Bürger/innen öfter
und mit weniger Sperrmüll pro Stelle einen Termin für die Abholung anmelden
werden.
In Haan (30.000
Einw.) wurden im Jahr 2019 insgesamt 440 Tonnen Sperrmüll, 200 Tonnen Holz und
50 Tonnen Metall/ Elektroschrott über die Sperrmüllsammlung entsorgt. In
Erkrath (44.000 Einw.) waren es 1.300 Tonnen Sperrmüll, 1.000 Tonnen Holz sowie
50 Tonnen Metall/ Elektro.
Der Rat kann beschließen, das auf die Gebühr für Sperrmüll zukünftig verzichtet wird. Aktuell werden pro Jahr 2.500 Sperrgutkarten verkauft. Der Wegfall von 25.000 Euro bedingt eine Gebührenerhöhung beim Abfall (Volumen 2019: 2.220.584 Euro) von 1,13%. Hinzu kommen weitere Kosten/ Erhöhungen für die zusätzliche Dienstleistung der Fa. Awista, für die Abfuhr und die Entsorgung der Mehrmengen in der Sperrgutabfuhr.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.