Betreff
Entsorgung von Dispersionsfarben
Vorlage
60/065/2020
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Mit Datum vom 12.01.2020 beantragt die SPD Ratsfraktion einen Tagesordnungspunkt „Entsorgung von Dispersionsfarbe“ für den Rat (Anlage 1). Nach Rücksprache mit dem Antragsteller ist dieser damit einverstanden, dass das Thema im zuständigen Fachausschuss (hier: SUVA) besprochen wird. Ergänzend bittet der Antragsteller, dass Informationen zur Entsorgung von Elektroschrott gegeben werden, da es hierzu einen Leserbrief in der Rheinischen Post am 05.02.2020 gegeben hat (Anlage 2). Am 23.01.2020 hat es eine Anfrage der SPD Ratsfraktion zur Onlineanmeldung von Sperrmüll gegeben (Anlage 3). Die Anfrage wird im Rahmen dieser Sitzungsvorlage mit beantworten.

 

1.    Entsorgung von Dispersionsfarben

Im Landesabfallgesetz wird geregelt, wer im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig ist. Demnach organisiert der Kreis Mettmann die Entsorgung, die kreisangehörigen Kommunen das Einsammeln und Transportieren von Abfällen. Regelungen zur Entsorgung finden sich daher in der Abfallsatzung des Kreises Mettmann.

 

In der Anlage zur Satzung über die Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung im Kreis Mettmann (Abfallsatzung) ist unter der Ordnungsziffer 20 Siedlungsabfälle der Abfallschlüssel 200128: Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, mit Ausnahme derjenigen, die unter 200127 fallen definiert. Es handelt sich hierbei um nicht gefährliche Abfälle. Als Entsorgungsanlage erster Priorität wird die Müllverbrennungsanlage Wuppertal bestimmt. Dieser Entsorgungsweg wird in Haan über die graue Restmülltonne gewährleistet. Grundsätzlich wird als zweite Priorität das IDR-Sonderabfallzwischenlager in Düsseldorf-Reisholz ausgewiesen. Die Entsorgungsanlage zweiter Priorität ist nur zu nutzen, wenn eine Entsorgung in der Anlage erster Priorität nicht möglich ist, oder keine andere Anlage für das betreffende Einzugsgebiet genannt ist.

Somit steht der erste Entsorgungsweg ohne Mehrkosten zur Verfügung.

 

Neben den Satzungsregelungen finden sich diverse Hinweise für einen Entsorgungsweg von Farben. Das Umweltbundesamt informiert im Ratgeber Abfälle im Haushalt über den Umgang mit Abfällen (abrufbar unter https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ratgeber-abfaelle-im-haushalt). In dem Ratgeber werden unter der Frage „Was gehört in die „graue Tonne“?“ u.a. eingetrocknete Farben genannt, sofern dies in der Abfallsatzung festgelegt ist. Wie oben beschrieben ist eine solche Regelung für Haan gegeben. Auch weist das Umweltbundesamt auf die Hinweise der Hersteller auf den Farbeimern hin, die über den Entsorgungsweg informieren. Dies machen die Hersteller auch. Auf vielen handelsüblichen Eimern findet sich der Hinweis, dass eingetrocknete Farbreste über den Restmüll entsorgt werden können.

 

Die Aussage, die Entsorgung über den Hausmüll sei unsachgemäß, ist daher falsch.

 

In der Vergangenheit haben viele Städte -so auch die Stadt Haan- den Entsorgungsweg von Dispersionsfarben über das Schadstoffmobil toleriert. Über die Jahre wurden aus einigen, wenigen Farbresten aber nicht zu vernachlässigende Mengen. Die Entsorgungsfirmen mussten regelmäßig einen Anhänger zum Schadstoffmobil mitbringen, nur um Reste von Dispersionsfarben abfahren zu können. Nach und nach haben die kreisangehörigen Gemeinden im Kreis Mettmann die Entsorgung dieser Farben am Schadstoffmobil ausgeschlossen. Mit der Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen wurde dies in Haan für den Vertrag ab 01.04.2019 ebenfalls ausgeschlossen.

 

Die Entsorgung über das Schadstoffmobil ist teuer. Die Aussage, dass dieser Entsorgungsweg kostenlos ist, ist schlichtweg falsch. Die Entsorgungskosten über das Schadstoffmobil sind um das Zehnfache höher als über die Restmülltonne. Die Entsorgung über die Restmülltonnen verursacht auch keine zusätzlichen Kosten.

Diese zusätzlichen Entsorgungskosten des Schadstoffmobils werden über die Abfallgebühren refinanziert und sind somit von allen Gebührenzahlern mitzutragen.

 

Die am Schadstoffmobil angenommenen Reste werden getrennt nach Ihrem Abfallschlüssel erfasst und entsorgt. Daher sind die abgegebenen Mengen bekannt. Im Jahr 2017 wurden 14.730 kg, in 2018 14.038 kg Farben etc. über das Schadstoffmobil entsorgt.

Für 2019 wurde der Stadt Haan mitgeteilt, dass insg. 4.118 kg entsorgt wurden. Somit fast 10.000 kg weniger. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Wandfarben erst seit dem 01.04. nicht mehr angenommen wurden.

Die Entscheidung der Stadt Haan, Dispersionsfarben nicht mehr am Schadstoffmobil für die zehnfachen Kosten zu entsorgen, kommen somit allen Gebührenzahlern zugute.

 

Letztendlich muss berücksichtigt werden, dass restentleerte Farbeimer über die gelbe Tonne als Verpackungsmüll entsorgt werden können. Auch hier ist der Hinweis der Hersteller auf dem jeweiligen Eimer zu berücksichtigen. Insofern bleiben nach den Erfahrungen der Abfallberatung nach einer privaten Renovierung in der Regel keine Massen an Farbresten übrig, welche nicht nach und nach über den Restmüll entsorgt werden könnten.

 

Auf Nachfrage teilte der Betriebshof mit, dass sich die Menge an Dispersionsfarbe bei wilden Müllkippen nicht zugenommen hat. Sofern Farben vorgefunden werden, handelt es sich eher um Lacke o.ä., welche tatsächlich am Schadstoffmobil abgegeben werden könnten. Diesen Systemverweigerern als Verursacher von wilden Müllkippen ist es dabei ziemlich egal, wo und wie man Abfall legal entsorgen könnte.

 

Die Verwaltung kommt abschließend zu dem Ergebnis, dass die Haaner Bürger/innen verstanden haben, dass die sachgemäße Entsorgung von Farbresten über den Restmüll erfolgt. Dies belegen die abgegebenen Mengen am Schadstoffmobil in Verbindung damit, dass Farben nicht vermehrt illegal entsorgt werden.

 

 

2.    Entsorgung von Elektroschrott

Elektrogeräte sind keine Schadstoffe. Für Elektrogeräte gibt es mehrere, teilweise per Gesetz vorgeschriebene Entsorgungswege.

a.    Für die Abholung von Elektrogeräten kann die Sperrmüllabfuhr genutzt werden.

b.    Alle Elektrogeräte können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos zur Firma Bartz (Schallbruch 30) gebracht werden. Die kostenlose Annahme musste eingerichtet werden, da das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) die Kommunen verpflichtet, Altgeräte aus Privathaushalten an Sammelstellen im Stadtgebiet kostenlos entgegenzunehmen.

c.    Das ElektroG verpflichtet auch Vertreiber/ Verkäufer (ab 400 m² Verkaufsfläche) von Elektro- und Elektronikgeräten zu einer Rücknahme von Altgeräten, sofern ein Neugerät gleicher Art gekauft wird. Unabhängig eines Neukaufs sind alle Altgeräte mit Abmessungen bis 25 cm unentgeltlich zurückzunehmen.

 

 

3.    Onlineanmeldung von Sperrmüll

Die Onlineanmeldung von Sperrmüll in Erkrath wird durch das Entsorgungsunternehmen (Fa. Awista) im Auftrag der Stadt Erkrath erledigt. Die Anmeldung erfolgt daher auf einer Internetseite der Fa. Awista.

 

Die Abfallberatung der Stadt Haan hat in der Vergangenheit mit den Entsorgungsfirmen die Möglichkeiten der Onlineanmeldung besprochen. Verhindert wird dies insb. durch die Gebühr in Höhe von 10,00 Euro für den Kauf einer Sperrmüllkarte.

Die Stadt Haan erhebt bewusst eine Gebühr für die Anmeldung von Sperrmüll. Diese Gebühr sorgt dafür, dass die Gesamtzahl der Anmeldungen und damit die Kosten der Sperrmüllabfuhr nicht steigen. Es ist zu befürchten, dass Bürger/innen öfter und mit weniger Sperrmüll pro Stelle einen Termin für die Abholung anmelden werden.

In Haan (30.000 Einw.) wurden im Jahr 2019 insgesamt 440 Tonnen Sperrmüll, 200 Tonnen Holz und 50 Tonnen Metall/ Elektroschrott über die Sperrmüllsammlung entsorgt. In Erkrath (44.000 Einw.) waren es 1.300 Tonnen Sperrmüll, 1.000 Tonnen Holz sowie 50 Tonnen Metall/ Elektro.

 

Der Rat kann beschließen, das auf die Gebühr für Sperrmüll zukünftig verzichtet wird. Aktuell werden pro Jahr 2.500 Sperrgutkarten verkauft. Der Wegfall von 25.000 Euro bedingt eine Gebührenerhöhung beim Abfall (Volumen 2019: 2.220.584 Euro) von 1,13%. Hinzu kommen weitere Kosten/ Erhöhungen für die zusätzliche Dienstleistung der Fa. Awista, für die Abfuhr und die Entsorgung der Mehrmengen in der Sperrgutabfuhr.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.