Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2019
Vorlage
20/121/2020
Aktenzeichen
20-1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 83 Abs. 2 GO NRW sind die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen, soweit sie im Einzelfall nicht erheblich sind. Sind sie erheblich bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

 

Nach § 21 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) hat die Stadt Haan zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung verschiedene Budgets eingerichtet. In den Budgets ist jeweils die Summe der Aufwendungen und Auszahlungen für die Haushaltsführung verbindlich. Verschiebungen zwischen den einzelnen Produktsachkonten innerhalb der Budgets gelten daher nicht als überplanmäßig bereit gestellte Mittel und werden hier entsprechend nicht mit aufgeführt.

 

 

Im Haushaltsjahr 2019 sind insgesamt über- und außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 956.778,59 € entstanden, die vollständig durch Minderaufwendungen in Höhe von 941.778,59 € und Mehrerträge in Höhe von 15.000,00 € gedeckt werden konnten. Insgesamt ist es durch die über- bzw. außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln nicht zu einer zusätzlichen ungeplanten Belastung der Ergebnisrechnung gekommen.

 

Da diese Aufwendungen allesamt zahlungswirksam waren, mussten auch in der Finanzrechnung hierfür entsprechend Mittel bei der lfd. Verwaltungstätigkeit bereitgestellt werden. Darüber hinaus wurde die überplanmäßige Bereitstellung von 391.700 € an liquiden Mittel für die Inanspruchnahme der in 2018 gebildeten Rückstellungen für die Betriebsprüfung durch das Finanzamt erforderlich.

 

 

Im investiven Bereich wurden für verschiedene Maßnahmen weitere Mittel in Höhe von insgesamt 1.692.324,85 € überplanmäßig bereitgestellt. Hiervon allein 800.000 € durch die erforderliche Umbuchung in ein anderes Produkt. Die Deckung erfolgte jeweils durch Minderauszahlungen an anderer Stelle, sowohl im investiven (1.687.457,75 €) als auch im konsumtiven Bereich (4.867,10 €).

 

Insgesamt führte auch die Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Auszahlungsmittel nicht zu einer weiteren Belastung der Finanzrechnung 2019.

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen

 

Finanz. Auswirkung:

keine