Betreff
Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 54a, 2. Änderung im Bereich Becherbanden
hier: Antrag vom 17.02.2020
Vorlage
61/321/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 17.02.2020 hat der Eigentümer der Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 18, Flurstücke 1485,1481,1482 erneut den Antrag gestellt, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 54a, 2. Änderung zu ändern und seine bisher als Gartenflächen genutzten und festgesetzten Flurstücke als Wohnbaufläche auszuweisen, um hierauf ein Mehrfamilienhaus für 3-4 Wohnungen zu errichten (s. Anlage).

 

Bereits mit Antrag vom 04.12.2017 hatte der Eigentümer einen gleichlautenden Antrag gestellt. In der Sitzung des SUVA vom 06.02.2018 (Vorlage 61/209/2018) ist dieser durch die Verwaltung in die politische Beratung eingebracht worden. An die Fläche des Antragstellers grenzt die städtische Fläche des bereits aufgegebenen Kleinkinderspielplatzes Becherbanden an. Um eine mögliche Bebauung der ehemaligen Spielplatzfläche und die des Antragstellers zu prüfen, wurde die Verwaltung damit beauftragt Planungsvarianten für eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54a, 2. Änderung zur Errichtung von Mehrfamilien- und/oder Doppelhäusern im Bereich des Spielplatzes Becherbanden und der Flurstücke 1481, 1482 und 1485 (teilw.), Flur 18, Gemarkung Haan zu erstellen und einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.

 

Nach der Beschlussfassung des SUVA am 06.02.2018 sind durch zahlreiche Nachbarn Bedenken gegen eine Bebauung des ehemaligen Spielplatzes Becherbanden schriftlich beim Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht eingegangen. Aufgrund der eingegangenen Anregungen wurde in der Sitzung des SUVA am 10.04.2018 beschlossen, vor der Sitzung des SUVA am 21.06.2018 eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Im Rahmen der Sitzung des SUVA am 21.06.2018 wurde die Verwaltung dann damit beauftragt, dass vor weiteren Beratungen ein Erörterungstermin mit den Anwohnern stattfinden solle. Dieser fand am 02.10.2018 im Sitzungssaal des Haaner Rathauses statt. Alle planungsrelevanten Unterlagen wurden dann dem SUVA am 27.11.2018 (Vorlage 61/255/2018) zur Entscheidung über die weitere Vorgehensweise vorgelegt. Seitens des SUVA wurde die im Folgenden aufgeführte Variante 2 mehrheitlich beschlossen, welche den Erhalt der öffentlichen Grünfläche und auch den Erhalt der privaten Gartenfläche auf den Flurstücken des Antragstellers vorsieht:

 

Variante 2     Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit Wegeverbindung

Die Spielplatzfläche verbleibt im Eigentum der Stadt Haan. Die Stadt legt eine öffentliche Grünfläche mit einer Wegeverbindung zwischen Becherbanden 19 und 23 an. Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Anlage und Unterhaltung in den Haushalt einzustellen. Auch eine Bebauung durch Änderung des Bebauungsplanes für das angrenzende Nachbargrundstück 1481, 1482, 1485 erfolgt nicht. Die im Plangebiet vorhandene Grünstruktur / Gartennutzung bleibt erhalten.

 


 

Weitere Vorgehensweise

Der seitens des Eigentümers vorgelegte Antrag vom 17.02.2020 ist identisch mit dem Antrag vom 04.12.2017. Inhaltlich hat sich an der in den vorgenannten Sitzungsvorlagen beschriebenen Planungssituation nichts verändert. Der Antragsteller wurde durch die Verwaltung auf die Beschlusslage hingewiesen. Seitens des Eigentümers erfolgte trotz Kenntnis der Beschlusslage eine erneute Einbringung.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Antrag vom 17.02.2020 wird abgelehnt.