hier: Antrag vom 17.02.2020
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 17.02.2020 hat der Eigentümer
der Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 18, Flurstücke 1485,1481,1482 erneut den
Antrag gestellt, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 54a, 2. Änderung zu
ändern und seine bisher als Gartenflächen genutzten und festgesetzten
Flurstücke als Wohnbaufläche auszuweisen, um hierauf ein Mehrfamilienhaus für
3-4 Wohnungen zu errichten (s. Anlage).
Bereits mit Antrag vom 04.12.2017 hatte der Eigentümer einen
gleichlautenden Antrag gestellt. In der Sitzung des SUVA vom 06.02.2018 (Vorlage
61/209/2018) ist dieser durch die Verwaltung in die politische Beratung
eingebracht worden. An die Fläche des Antragstellers grenzt die städtische
Fläche des bereits aufgegebenen Kleinkinderspielplatzes Becherbanden an. Um
eine mögliche Bebauung der ehemaligen Spielplatzfläche und die des
Antragstellers zu prüfen, wurde die Verwaltung damit beauftragt
Planungsvarianten für eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54a, 2. Änderung
zur Errichtung von Mehrfamilien- und/oder Doppelhäusern im Bereich des
Spielplatzes Becherbanden und der Flurstücke 1481, 1482 und 1485 (teilw.), Flur
18, Gemarkung Haan zu erstellen und einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.
Nach der Beschlussfassung des SUVA am 06.02.2018 sind durch zahlreiche
Nachbarn Bedenken gegen eine Bebauung des ehemaligen Spielplatzes Becherbanden
schriftlich beim Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht eingegangen. Aufgrund der
eingegangenen Anregungen wurde in der Sitzung des SUVA am 10.04.2018
beschlossen, vor der Sitzung des SUVA am 21.06.2018 eine Ortsbesichtigung
durchzuführen. Im Rahmen der Sitzung des SUVA am 21.06.2018 wurde die
Verwaltung dann damit beauftragt, dass vor weiteren Beratungen ein
Erörterungstermin mit den Anwohnern stattfinden solle. Dieser fand am
02.10.2018 im Sitzungssaal des Haaner Rathauses statt. Alle planungsrelevanten
Unterlagen wurden dann dem SUVA am 27.11.2018 (Vorlage 61/255/2018) zur
Entscheidung über die weitere Vorgehensweise vorgelegt. Seitens des SUVA wurde
die im Folgenden aufgeführte Variante 2 mehrheitlich beschlossen, welche den
Erhalt der öffentlichen Grünfläche und auch den Erhalt der privaten
Gartenfläche auf den Flurstücken des Antragstellers vorsieht:
Variante 2 Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit
Wegeverbindung
Die Spielplatzfläche verbleibt im Eigentum der Stadt Haan. Die Stadt legt
eine öffentliche Grünfläche mit einer Wegeverbindung zwischen Becherbanden 19
und 23 an. Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Anlage und Unterhaltung
in den Haushalt einzustellen. Auch eine Bebauung durch Änderung des
Bebauungsplanes für das angrenzende Nachbargrundstück 1481, 1482, 1485 erfolgt
nicht. Die im Plangebiet vorhandene Grünstruktur / Gartennutzung bleibt
erhalten.
Weitere Vorgehensweise
Der seitens des Eigentümers vorgelegte
Antrag vom 17.02.2020 ist identisch mit dem Antrag vom 04.12.2017. Inhaltlich
hat sich an der in den vorgenannten Sitzungsvorlagen beschriebenen
Planungssituation nichts verändert. Der Antragsteller wurde durch die
Verwaltung auf die Beschlusslage hingewiesen. Seitens des Eigentümers erfolgte
trotz Kenntnis der Beschlusslage eine erneute Einbringung.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag vom 17.02.2020 wird
abgelehnt.