Betreff
Bürgerantrag vom 09.12.2019
hier: Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für Schüler des städt. Gymnasiums Haan mit Wohnsitz in Haan Gruiten
Vorlage
10/219/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 (2) der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 (6) an die zuständige Stelle.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerantrag vom 09.12.2019 (siehe Anlage), wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKSA) verwiesen.