Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3, GO NRW
hier: Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2020 vom 12.12.2019
Vorlage
10/222/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 13.03.2020 wurde gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW eine Dringlichkeitsentscheidung bezüglich des Offenhaltens der Verkaufsstellen am 29.03.2020 aus Anlass des Brunnenfestes getroffen.

 

Diese ist vom Rat in seiner darauffolgenden Sitzung zu genehmigen. Zwecks Begründung wird auf die Anlage 1 dieser Vorlage verwiesen.

Beschlussvorschlag:

 

Die mit Datum vom 13.03.2020 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung (Anlage 1) wird genehmigt.