Betreff
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Haan
Vorlage
20/123/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 95 Abs. 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird der von der Kämmerin aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Haan vorgelegt. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, dem Anhang und dem Lagebericht.

 

Die Unterlagen (Bilanz zum 31.12.2019, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung, Anhang, Lagebericht) werden am 31.03.2020 vor der Sitzung des Rates verteilt. Die Teilrechnungen werden auf der Internetseite der Stadt Haan den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Der Rat leitet den Jahresabschluss an die örtliche Rechnungsprüfung weiter.

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 102 GO NRW, vor Feststellung durch den Rat, durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen.

 

Danach erfolgen nach Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses und die Entlastung der Bürgermeisterin durch die Ratsmitglieder.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen (werden am 31.03.2020 vor der Sitzung verteilt):

Bilanz zum 31.12.2019

Gesamtergebnisrechnung

Gesamtfinanzrechnung

Anhang

Lagebericht

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Stadt Haan wird zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an die örtliche Rechnungsprüfung weitergeleitet.