Sachverhalt:
Gemäß
§ 95 Abs. 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird der
von der Kämmerin aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Entwurf
des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Haan vorgelegt. Der Jahresabschluss
besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den
Teilrechnungen, dem Anhang und dem Lagebericht.
Die
Unterlagen (Bilanz zum 31.12.2019, Gesamtergebnisrechnung,
Gesamtfinanzrechnung, Anhang, Lagebericht) werden am 31.03.2020 vor der Sitzung
des Rates verteilt. Die Teilrechnungen werden auf der Internetseite der Stadt
Haan den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Der
Rat leitet den Jahresabschluss an die örtliche Rechnungsprüfung weiter.
Der
Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 102 GO NRW, vor Feststellung
durch den Rat, durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen.
Danach
erfolgen nach Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss, im Haupt- und
Finanzausschuss sowie im Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses und die Entlastung der
Bürgermeisterin durch die Ratsmitglieder.
Anlagen
(werden am 31.03.2020 vor der
Sitzung verteilt):
Bilanz zum 31.12.2019
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtfinanzrechnung
Anhang
Lagebericht
Beschlussvorschlag:
Der
Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Stadt Haan wird zur Kenntnis
genommen und zur Prüfung an die örtliche Rechnungsprüfung weitergeleitet.