Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3, GO NRW
hier: Sanierung des Bodens in Konformität der Haftmittelnutzung in der Sporthalle Adlerstraße
Vorlage
10/223/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 19.03.2020 wurde gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW eine Dringlichkeitsentscheidung bezüglich der Sanierung des Bodens in Konformität der Haftmittelnutzung in der Sporthalle Adlerstraße getroffen.

 

Diese ist vom Rat in seiner darauffolgenden Sitzung zu genehmigen. Zwecks Begründung wird auf die Anlagen dieser Vorlage verwiesen.

 

 

Hinweis

Da die Unterschriften teilweise eingescannt und digital an die Verwaltung gesendet wurden, ist die erste Seite der o.g. Dringlichkeitsentscheidung mehrfach aufgeführt.

Beschlussvorschlag:

 

Die mit Datum vom 19.03.2020 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung (siehe Anlagen) wird genehmigt.