Betreff
Polizeiwache Haan
hier: Ergänzungsvorlage zu den Vorlagen 65/074/2020 und 65/075/2020
Vorlage
65/077/2020
Art
Beschlussvorlage

Anlass:

Diese Ergänzungsvorlage soll Fragen, die im Laufe der Beratung der Vorlage 65/075/2020 aufgetreten sind aufklären und einzelne Aspekte noch einmal tiefer erläutern. Sie ist inhaltlich mit dem Landrat als Kreispolizeibehörde Mettmann abgestimmt.

 

Ein Vertreter der Kreispolizei ist in den SUVA eingeladen.

 

Vertiefende Sachverhalte:

 

Polizeiwache Haan

Bei der Polizeiwache für Haan handelt es sich nicht um eine Hauptwache mit umfassendem Fahrzeugverkehr, sondern um eine zeitweise besetzte Wache als Anlaufstelle für die Haaner Bürgerinnen und Bürger und Dienststelle für die Bezirksbeamten.

Ein Standort in unmittelbarer Innenstadtlage wird für diese Belange von der Polizei und der Haaner Stadtverwaltung als wünschenswert angesehen.

 

 

Standort Kaiserstraße 21

Für das geplante Rathaus sieht die Verwaltung eine Zufahrt von der Kaiserstraße für Feuerwehr, Lieferanten, Boten etc. als wichtig an. Nur so kann eine Andienung über ein eigenes, städtisches Grundstück erfolgen ohne Fußgängerbereiche wie den neuen Markt oder Windhövel weiter mit Verkehr zu belasten.

Für eine entsprechend große Zufahrt wäre das Bestandsgebäude Kaiserstraße 21 dann ohnehin abzureißen und im Rahmen der Erhaltungssatzung Innenstadt wieder in Abstimmung mit dem Gestaltungsbeirat zu schließen.

 

Mit den Überlegungen der Kreispolizei, in eine neue Polizeiwache im Innenstadtbereich von Haan zu investieren tat sich hier eine für die Stadt Haan attraktive, sinnvolle, öffentliche, rathausnahe Nutzung des dann neu entstehenden „Torhauses“ für das Rathausgrundstück auf, weswegen die Verwaltung sich mit gerade diesem Grundstück an der Ausschreibung der Polizei beteiligt hat.

 

Zwei Ziele hat die Verwaltung damit verfolgt:

1)    Langfristig sichergestellte Ansiedlung der Polizei mit guter Präsenz und Erreichbarkeit im zentralen Innenstadtbereich.

2)    Beschaffung eines interessanten, langfristigen Ankermieters für eine allein betrachtet eher noch unrentable zukünftige Immobilie im städtischen Portfolio.

 

Der Standort Kaiserstraße 21 liegt zentral in dem von der Polizei vorgegeben Gebiet für einen neuen Wachstandort. (Der aktuell als alternativ aufgeworfene Standort Feldstraße liegt beispielsweise am äußeren Rand dieses Zielgebietes.) Zusätzlich liegt er in unmittelbarer Nähe des geplanten neuen Rathauses, was von der Polizei u.a. wegen der Nähe zum Ordnungsamt als vorteilhaft gesehen wird.

 

Die Eingangsfront der neuen Wache präsentiert sich dann im Zentrum Haans an seiner Hauptstraße, fußläufig und mit dem ÖPNV sehr gut erreichbar für die Haanerinnen und Haaner. Die Verwaltung hält dies für einen bürgernahen Standort, mit guter Präsenz in der Innenstadt.

 

Dieser zentrale Standort wurde somit auch seitens der Polizei im Vergabeverhandlungsverfahren so positiv bewertet, dass für die Zeiten der Haaner Kirmes bezüglich des Standortes der Einsatzfahrzeuge eine Lösung mit „Fußweg“ zwischen Fahrzeug und Wache nie problematisch gesehen wurde.

 

Der Landrat schrieb dazu noch einmal in seinem Schreiben vom 21.04.2020:

„Aus polizeifachlicher Sicht sind die Abläufe auch während der Haaner Kirmes geregelt; eine Bereitstellung der Einsatzfahrzeuge kommt beim DRK (Martin-Luther-Straße) oder in der Tiefgarage Schiller Straße in Betracht.“

 

 

Mietzins / Wirtschaftlichkeit / Finales Angebot

Siehe nicht öffentliche Vorlage

 

 

Fazit

Aus Sicht der Verwaltung und der Polizei erfüllt der Standort Kaiserstraße 21 die vielseitigen Anforderungen für eine bürgernahe, im öffentlichen Raum präsente Polizeiwache in Haan.

 

Die Polizei stellt als langfristiger Mieter für eine bisher eher unter funktionalen Gesichtspunkten für das neue Rathaus betrachteten Immobilie für die Stadt Haan eine infrastrukturell attraktive Chance dar.

 

 

Empfehlung der Verwaltung:

siehe Beschlussvorschlag.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Projektfreigabe zur Bauverpflichtung der Stadt Haan für eine Polizeiwache am Standort Kaiserstraße 21 für die Kreispolizeibehörde (KPB) Mettmann auf Basis des übermittelten Raum- und Funktionsprogrammes der Polizei und des ausgehandelten Mietzinses entsprechend der nicht öffentlichen Vorlage wird erteilt.