Betreff
Änderung der Zuständigkeitsordnung
hier: Straßen- und Wegekonzept nach § 8a KAG
Vorlage
60/069/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

zu 1. Durch den neuen § 8a KAG wird die Stadt verpflichtet, ein Straßen- und Wegekonzept nach einem verbindlichen Muster aufzustellen, welches die kommunale Vertretung beschließen muss.

 

Eine Sitzungsvorlage über die Änderung der Ausbaubeitragssatzung und weitergehende Informationen zum Straßenausbaubeitragsrecht (SV 60/068/2020) wurde dem Stadtentwicklungsausschuss gleichzeitig mit dieser Sitzungsvorlage zur Kenntnis zugestellt.

 

Hinsichtlich des Straßen- und Wegekonzeptes ist die Zuständigkeit und die Beratungsfolge festzulegen. Da das Straßensanierungsprogramm in der Vergangenheit im Stadtentwicklungsausschuss beraten wurde, schlägt die Verwaltung vor, dass die Befugnisse wie folgt beschlossen werden: Stadtentwicklungsausschuss (Beratung), Haupt- und Finanzausschuss (Beratung) und Rat (Entscheidung).

 

Das amtliche Muster beinhaltet Pflichtinhalte, welche um weitere Informationen ergänzt werden können. Hierunter fallen die geschätzten Baukosten, welche die Verwaltung weiterhin angeben wird. Es stehen daher zukünftig über das amtliche Muster die gleichen Informationen zur Verfügung, die dem Ausschuss in der Vergangenheit über das Straßensanierungsprogramm vorlagen.

 

Wegen der Betroffenheit des Stadtentwicklungsausschusses erfolgt eine Beratung im SUVA, anschließend im HFA und Rat.

 

 

zu 2. In der Zuständigkeitsordnung ist für den Haupt- und Finanzausschuss die Angelegenheit "Beschlüsse in Erschließungs- und Ausbaubeitragsverfahren" geregelt. Hierbei werden insg. drei Unterpunkte konkretisiert. Solche Beschlüsse sind in Ausbaubeitragsverfahren nicht möglich. Der Zusatz für die Ausbaubeitragsverfahren ist daher zu streichen.

 

Im Gegensatz zu Erschließungsverfahren wurden bei Ausbauverfahren alle notwendigen Beschlüsse bereits getrennt gefasst, so dass weitergehende Beschlüsse zu Abrechnungsgebieten, -abschnitten oder Kostenspaltungen aufgrund des Anlagenbegriffs in § 1 der städtischen Ausbaubeitragssatzung nicht mehr notwendig waren. So. wurden zum Beispiel separate Beschlüsse für den 1. und 2. Bauabschnitt der Dieker Straße gefasst. Zukünftig erfolgt diese Art der Beschlussfassung weiterhin über das Straßen- und Wegekonzept bzw. den Einzelbeschluss zum Ausbau einer Straße in einem oder mehreren Bauabschnitten.

 

Im Gegensatz zum Ausbaubeitragsverfahren sind Beschlüsse im Erschließungsbeitragsverfahren teilweise noch erforderlich. Daher bleibt die Angelegenheit für diese Verfahren weiterhin in der Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses und lautet neu (jeweils Beratung im HFA und Entscheidung im Rat):

 

Beschlüsse in Erschließungsbeitragsverfahren über

- Fertigstellung bzw. endgültige Herstellung der Anlagen

- Bildung von Abrechnungsgebieten, Abrechnungsabschnitten und Erschließungseinheiten

- Abrechnungen und Beitragserhebungen im Wege der Kostenspaltung

Beschlussvorschlag:

In der „Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Haan vom 12.05.2015“ wird

1.    unter „Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA)“ die Angelegenheit „Straßen- und Wegekonzept nach § 8a KAG“ aufgenommen,

2.    unter Haupt- und Finanzausschuss bei der Angelegenheit „Beschlüsse in Erschließungs- und Ausbaubeitragsverfahren“ der Zusatz Ausbaubeitragsverfahren gestrichen.