hier: Abstimmung der Vorgehensweise
Sachverhalt:
Mit
der Vorlage zur Straßenumbenennung des Agnes-Miegel-Wegs hat sich – auf Antrag
der WLH-Fraktion – der SUVA dafür ausgesprochen, dass alle Straßennamen in Haan
einer Überprüfung im Hinblick auf eine Belastung durch Kolonialismus,
Militarismus, Antisemitismus, Rassismus und biographischen Bezügen zur
NS-Diktatur unterzogen werden sollen. Vorbild soll die Verfahrensweise sein,
die die Stadt Düsseldorf vorgenommen hat.
Die
Verwaltung schlägt als weiteres Verfahren vor:
1) Die Verwaltung erstellt nach Vorbild der Stadt Düsseldorf eine
Liste mit Straßennamen, die für das vom SUVA gewünschte Vorgehen in Frage
kommen (Benennungen nach Personen, die nach 1870 verstorben sind, einzelne
Benennungen nach Personen, die vor 1870 verstorben sind, einzelne
topographische Straßenbenennungen).
2) Die Verwaltung untersucht, ob schon andere Städte, die bereits
wissenschaftliche Beiräte eingesetzt haben, den jeweiligen Straßennamen
bewertet und/oder begutachtet haben und wenn ja, mit welchem Ergebnis.
3) Die Verwaltung (Amt 61-2 als die Straßenakten führendes Amt)
ermittelt bei den in Frage kommenden Straßen das Jahr der Benennung und die
Begründung für die Benennung. Amt 10-12 arbeitet mit Informationen zu.
Sollte
sich in der Diskussion ergeben, dass weitere - bisher in anderen Städten nicht
untersuchte - Straßennamen begutachtet werden sollen, so empfiehlt die
Verwaltung, hierzu externen und unabhängigen Sachverstand einzuholen. Die
Verwaltung kann hierzu keine eigenen historischen Gutachten erstellen.
Unabhängig
von diesem Verfahren ist noch nicht entschieden worden, wie der jetzige Agnes-Miegel-Weg
zukünftig heißen soll. Der Beschluss zur Umbenennung des Agnes-Miegel-Wegs ist
im SUVA einstimmig gefasst worden.
Beschlussvorschlag:
siehe Sachverhalt, Ziffer 1 - 3