hier: Aufsichtsrat Bauverein Haan e.G.
Sachverhalt:
1.
Der
Vorsitzende des Aufsichtsrates des „Bauverein Haan e.G.“ ist an die Verwaltung
herangetreten; es stünde die Neuwahl des Aufsichtsrates an und der Bauverein
begrüße es, wenn wieder ein Vertreter / eine Vertreterin der Stadtverwaltung in
den Aufsichtsrat des Bauvereins gewählt werde. In der Vergangenheit war dies
der Fall.
Die
Stadt Haan ist seit dessen Gründung am Bauverein Haan e.G. beteiligt. Der Wert
der Geschäftsanteile der Stadt Haan beträgt bei 36 Anteilen zu je 800 € 28.800
€.
2.
Die
Mitgliederversammlung, im deren Rahmen die Neuwahl des Aufsichtsrates erfolgen
soll, ist für September 2020 geplant. Auf Wunsch des Bauvereins soll die
Kämmerin StOVR‘in Doris Abel Mitglied des Aufsichtsrates werden.
Nach
Satzung des Bauvereins ist dies möglich:
§
24 Aufsichtsrat
(1)
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die
Mitgliederversammlung kann eine höhere Anzahl festlegen. Die Mitglieder des
Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche
Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der
Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den
Aufsichtsrat gewählt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Wunsch des Bauvereins
Haan zu entsprechen. Die Tätigkeit im Aufsichtsrat umfasst die Teilnahme
an vier Sitzungen im Jahr. Pro Sitzung wird eine Aufwandsentschädigung von 75 €
gewährt.
Beschlussvorschlag:
Frau StOVR’in Doris Abel wird gestattet, im Falle
einer Wahl die Tätigkeit eines Mitglieds im Aufsichtsrat des Bauvereins Haan
e.G. auszuüben.
Finanz. Auswirkung:
- keine -