Betreff
Vertretung in Unternehmen -
hier: Aufsichtsrat Bauverein Haan e.G.
Vorlage
WTK/056/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.

 

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates des „Bauverein Haan e.G.“ ist an die Verwaltung herangetreten; es stünde die Neuwahl des Aufsichtsrates an und der Bauverein begrüße es, wenn wieder ein Vertreter / eine Vertreterin der Stadtverwaltung in den Aufsichtsrat des Bauvereins gewählt werde. In der Vergangenheit war dies der Fall.

 

Die Stadt Haan ist seit dessen Gründung am Bauverein Haan e.G. beteiligt. Der Wert der Geschäftsanteile der Stadt Haan beträgt bei 36 Anteilen zu je 800 € 28.800 €.

 

2.

 

Die Mitgliederversammlung, im deren Rahmen die Neuwahl des Aufsichtsrates erfolgen soll, ist für September 2020 geplant. Auf Wunsch des Bauvereins soll die Kämmerin StOVR‘in Doris Abel Mitglied des Aufsichtsrates werden.

 

Nach Satzung des Bauvereins ist dies möglich:

 

§ 24 Aufsichtsrat

(1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung kann eine höhere Anzahl festlegen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Wunsch des Bauvereins Haan zu entsprechen. Die Tätigkeit im Aufsichtsrat umfasst die Teilnahme an vier Sitzungen im Jahr. Pro Sitzung wird eine Aufwandsentschädigung von 75 € gewährt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Frau StOVR’in Doris Abel wird gestattet, im Falle einer Wahl die Tätigkeit eines Mitglieds im Aufsichtsrat des Bauvereins Haan e.G. auszuüben.

Finanz. Auswirkung:

 

- keine -