Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 15.05.2012 hat der Rat der Stadt Haan Herrn Engin
Alparslan zum Technischen Beigeordneten der Stadt Haan für die Dauer von acht
Jahren gewählt. Die Bestellung erfolgte zum 01.10.2012 durch Aushändigung der
Urkunde am 25.06.2012. Seine Wahlzeit endet daher am 30.09.2020.
Die Beigeordneten sind verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl
anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit
wiedergewählt werden (§ 71 Abs. 5 GO
NRW).
Die Wahl des Beigeordneten ist gemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe c GO NRW
Aufgabe des Rates und erfolgt gemäß § 71 Absatz 1 GO NRW für die Dauer von acht
Jahren.
Begründung:
Herr Alparslan hat als Technischer Beigeordneter in seiner bisherigen Dienstzeit von ca. siebeneinhalb Jahren erfolgreich zahlreiche Projekte durchgeführt bzw. in die Wege geleitet.
Der Rat der
Stadt Haan hat diese Leistungen erkannt, so dass er in seiner Sitzung am
08.03.2016 von seinem Ermessen nach § 2 Absatz 2 und 4 der
Eingruppierungsverordnung für kommunale Wahlbeamte Gebrauch gemacht und Herrn
Alparslan als Technischen Beigeordneten in die Höchtsbesoldungsgruppe (A 16) eingruppiert hat.
In seiner Sitzung am 29.10.2019 hat der Rat Herrn Alparslan erneut sein Vertrauen ausgesprochen und ihn zum 1. Beigeordneten und damit zum allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin gewählt.
Mit der rechtzeitigen Wiederwahl kann die notwendige Kontinuität in den verschiedenen Projekten gewährleistet werden.
Beschlussvorschlag:
Herr Engin Alparslan wird für die Zeit vom 01.10.2020 bis 30.09.2028 als 1. und technischer Beigeordneter wiedergewählt.
Die Anstellungsbedingungen bleiben unverändert.
Finanz. Auswirkung:
Zusätzliche finanzielle Auswirkungen ergeben sich gegebenenfalls dann,
wenn dem Beschlussvorschlag nicht gefolgt wird.