Sachverhalt:
Der Stadtelternrat Haan als Interessenvertretung
aller Eltern, deren Kinder in Haaner Kindertagesstätten und in der Tagespflege
betreut werden, hat mit Datum vom 11. Mail 2020 ein Positionspapier mit dem
Arbeitstitel „Eltern am Limit“ eingereicht. (Anlage1)
Mit diesem Schreiben hat der Stadtelternrat
insgesamt sieben Fragestellungen formuliert:
- Wie viel Erzieher standen bisher und stehen
unter den derzeitigen Voraussetzungen zur Betreuung von Haaner Kinder
überhaupt zur Verfügung? Was heißt das für die Personalverfügbarkeit der
einzelnen Einrichtungen?
Als
pädagogische Kräfte in den Tageseinrichtungen werden sozialpädagogische oder
weitere Fachkräfte und Ergänzungskräfte im Sinne der Personalvereinbarung gemäß
KiBiz eingesetzt. Außerhalb der Corona Zeit hat der Träger im Rahmen der
Personalbemessung auf der Grundlage der Gesamtstundenzahl sicherzustellen, dass
auch in Ausfallzeiten die Besetzung erfüllt werden kann. Im Rahmen der
Veränderung der Rahmenbedingungen in der Betreuung von Kindern von Personen mit
einem Anspruch auf Kindertagesbetreuung – siehe dazu Fachempfehlung Nr. 15 vom
21. April 2020 vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
(Anlage2) benennt das Robert Koch Institut Personengruppen, die nach bisherigen
Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.
Hier wird u.a. auf die Verantwortung und Fürsorgepflicht des Trägers für den
Gesundheitsschutz der Beschäftigten hingewiesen. Es wird empfohlen, dass
·
vorrangig
Personal eingesetzt wird, für welches kein erhöhtes Gesundheitsrisiko gemäß RKI
besteht,
·
Personen mit
allein aufgrund des Alters leicht erhöhtem Risiko können ebenfalls eingesetzt
werden,
·
Personen mit
Schwerbehinderung ohne Grunderkrankung und vor Vollendung des 60. Lebensjahres
können eingesetzt werden.
Nicht eingesetzt werden sollen,
- Personen ab 60 Jahren,
- schwangere Beschäftigte, sofern für diese
nicht ohnehin ein Beschäftigungsverbot gilt,
- Personen, die pflegebedürftige Angehörige mit
Grunderkrankungen im häuslichen Umfeld betreuen.
Nicht ausgeschlossen sind einvernehmliche und
eigenverantwortliche Entscheidungen von Beschäftigten und Trägern bzw.
Kindertagespflegepersonen vor Ort, die dem formulierten Grundsatz der
Wahrnehmung der Fürsorgepflicht gerecht werden.
Die Verwaltung kann an dieser Stelle die Frage nach
der Verfügbarkeit von Fachkräften in den einzelnen Kindertageseinrichtungen
nicht beantworten. Für die beiden städtischen Kindertageseinrichtungen ist zu
sagen, dass die Betreuungssituation der Kinder in der Notbetreuung und auch in
der erweiterten Notbetreuung mit Stand 05/2020 gesichert ist. Allerdings gibt
es Mitarbeitende, die der Risikogruppe angehören bzw. aus sonstigen Gründen
perspektivisch z.T. nur eingeschränkt eingesetzt werden können. Diese arbeiten
mit Stand 05/20 im Homeoffice.
- Wie viele Kinder werden derzeit insgesamt in
Haaner Kitas betreut? Wie viele Kinder in den einzelnen Einrichtungen?
Die Verwaltung erhebt seit dem 23. März 2020 von
Montag bis Freitag täglich die Daten für die Kinder in Notbetreuung und kann
tagesgenau und einrichtungsspezifisch diese Zahlen benennen.
Mit Stand vom 19. Mai 2020 wurden insgesamt 50
Kinder in der Kindertagespflege und in allen Kitas werden 278 Kinder betreut.
In den verschiedenen Einrichtungen werden unterschiedliche viele Kinder
betreut. Nach Rückmeldung des Datenschutzbeauftragten ist eine Veröffentlichung
der Gesamtliste aller Kindertageseinrichtungen nicht möglich.
- Wie viele Kinder sind es ab dem 28. Mai 2020?
Ab 28. Mai 2020 können alle Vorschulkinder in den
Kitas betreut werden. Das sind nach den vorliegenden Unterlagen aus dem
Elternrechnungsbeitragsprogramm insgesamt 259 Kinder. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass schon in allen Kitas seit dem 14. Mai Vorschulkinder
betreut werden, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
erhalten, sowie Kinder mit Behinderungen.
Nach dem Stufenplan Stufe 3 mit Zieldatum 30. Mai
2020 soll Anfang/ Mitte Juni ein eingeschränkter Regelbetrieb nach Möglichkeit
mit allen übrigen Kindern in einem noch zu bestimmenden Rahmen erfolgen.
- Wie hoch wird der Anteil der Kinder sein, die
mit der Öffnung der Tagespflege in Haan wieder betreut werden?
In der Kindertagespflege werden am 19. Mai bereits
50 Kinder betreut. Seit dem 14. Mai
können Kinder ab zwei Jahren wieder in die Betreuung gegeben werden. Aber
bereits seit dem dem 23. März 2020 werden Kinder in der Tagespflege betreut.
- Wie viele Tagespflegepersonen stehen unter den
derzeitigen Bedingungen überhaupt zur Verfügung?
Real stehen in Haan aktuell 21 Tagespflegepersonen
zur Verfügung. Als Risikopersonen sind 3 Personen nicht tätig, hinzu kommt eine
Tagespflegestelle. Diese wird den Betrieb zum Ende des Kindergartenjahres
einstellen, eine Weiterführung durch die Übernahme von einer anderen
Tagespflegeperson ist in Planung.
- Wie ist die räumliche Auslastung der einzelnen
Kindertagesstätten unter den derzeitigen Öffnungsklauseln?
Mit der Fachempfehlung Nr. 17 wird u.a. die
Ausgestaltung der schrittweisen Öffnung der Angebote der Kita erläutert. Dieser
ist zu entnehmen, dass mit einer schrittweisen Öffnung sukzessive auch mehr
Kinder betreut werden können. So können bestehende Betreuungssettings verändert
und neue Betreuungssettings gebildet werden. Somit können beispielsweise bestehende
Betreuungssettings zusammengelegt oder neu strukturiert werden. Dabei ist zu
beachten, dass die Bildung neuer Kontaktnetze möglichst klein zu halten ist. Es
muss auch eine Rückverfolgbarkeit von möglicherweise eintretendem
Infektionsgeschehen gegeben sein. Zur Orientierung sind für Kinder von 2 Jahren
bis zur Einschulung 10 -12 Kinder möglich, für u-3 Kinder sind 5-6 Kinder
möglich und für Kinder ab 3 Jahren sind 12-15 Kinder möglich. Bei Umsetzung
dieser Empfehlungen sollte die räumlichen Ressourcen ausreichend sein.
- Wie werden Kindertagesstätten und
Kindertagespflegen in der Umsetzung der Hygienekonzepte unterstützt und
kontrolliert?
Für die Kindertageseirichtungen sollten die
Fachempfehlungen umgesetzt werden. Die Verwaltung hat alle Kindertageseinrichtungen
zeitnah informiert. Weitere Unterstützungen sollten im Rahmen der
Fürsorgepflicht durch die Träger erfolgen.
Für die Kindertagespflege wurden ebenfalls alle
Fachempfehlungen weitergeleitet, ergänzt durch die Hinweise und Empfehlungen
vom Bundesverband der Kindertagespflege und durch telefonische Beratungen im
Einzelfall mit der Fachberatung Kindertagespflege.
Die Forderungen des Stadtelternrates richten sich
zwar an die Stadt Haan, gehen jedoch teilweise über deren Einflussbereich
hinaus. Um ein gemeinsames Verständnis für die Unterstützungsmöglichkeiten
durch die Stadt Haan zu entwickeln, plant die Verwaltung einen Austausch
mit den Trägervertreter*innen, den
Vorsitzenden des Stadtelternrates, der Verwaltung und unter Beteilung des JHA
Vorsitzenden noch vor der Sitzung des JHA. Zu den Ergebnissen wird in der
Sitzung mündlich berichtet.
Beschlussvorschlag:
Der JHA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Positionspapier zur Kenntnis.
Finanz. Auswirkung:
keine