Betreff
Positionspapier Stadtelternrat vom 11.05.2020 "Eltern am Limit"
Vorlage
51/047/2020
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Stadtelternrat Haan als Interessenvertretung aller Eltern, deren Kinder in Haaner Kindertagesstätten und in der Tagespflege betreut werden, hat mit Datum vom 11. Mail 2020 ein Positionspapier mit dem Arbeitstitel „Eltern am Limit“ eingereicht. (Anlage1)

Mit diesem Schreiben hat der Stadtelternrat insgesamt sieben Fragestellungen formuliert:

  1. Wie viel Erzieher standen bisher und stehen unter den derzeitigen Voraussetzungen zur Betreuung von Haaner Kinder überhaupt zur Verfügung? Was heißt das für die Personalverfügbarkeit der einzelnen Einrichtungen?

 

 Als pädagogische Kräfte in den Tageseinrichtungen werden sozialpädagogische oder weitere Fachkräfte und Ergänzungskräfte im Sinne der Personalvereinbarung gemäß KiBiz eingesetzt. Außerhalb der Corona Zeit hat der Träger im Rahmen der Personalbemessung auf der Grundlage der Gesamtstundenzahl sicherzustellen, dass auch in Ausfallzeiten die Besetzung erfüllt werden kann. Im Rahmen der Veränderung der Rahmenbedingungen in der Betreuung von Kindern von Personen mit einem Anspruch auf Kindertagesbetreuung – siehe dazu Fachempfehlung Nr. 15 vom 21. April 2020 vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (Anlage2) benennt das Robert Koch Institut Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Hier wird u.a. auf die Verantwortung und Fürsorgepflicht des Trägers für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten hingewiesen.  Es wird empfohlen, dass

·       vorrangig Personal eingesetzt wird, für welches kein erhöhtes Gesundheitsrisiko gemäß RKI besteht,

·       Personen mit allein aufgrund des Alters leicht erhöhtem Risiko können ebenfalls eingesetzt werden,

·       Personen mit Schwerbehinderung ohne Grunderkrankung und vor Vollendung des 60. Lebensjahres können eingesetzt werden.

Nicht eingesetzt werden sollen,

  • Personen ab 60 Jahren,
  • schwangere Beschäftigte, sofern für diese nicht ohnehin ein Beschäftigungsverbot gilt,
  • Personen, die pflegebedürftige Angehörige mit Grunderkrankungen im häuslichen Umfeld betreuen.

Nicht ausgeschlossen sind einvernehmliche und eigenverantwortliche Entscheidungen von Beschäftigten und Trägern bzw. Kindertagespflegepersonen vor Ort, die dem formulierten Grundsatz der Wahrnehmung der Fürsorgepflicht gerecht werden.

Die Verwaltung kann an dieser Stelle die Frage nach der Verfügbarkeit von Fachkräften in den einzelnen Kindertageseinrichtungen nicht beantworten. Für die beiden städtischen Kindertageseinrichtungen ist zu sagen, dass die Betreuungssituation der Kinder in der Notbetreuung und auch in der erweiterten Notbetreuung mit Stand 05/2020 gesichert ist. Allerdings gibt es Mitarbeitende, die der Risikogruppe angehören bzw. aus sonstigen Gründen perspektivisch z.T. nur eingeschränkt eingesetzt werden können. Diese arbeiten mit Stand 05/20 im Homeoffice.

 

  1. Wie viele Kinder werden derzeit insgesamt in Haaner Kitas betreut? Wie viele Kinder in den einzelnen Einrichtungen?

 

Die Verwaltung erhebt seit dem 23. März 2020 von Montag bis Freitag täglich die Daten für die Kinder in Notbetreuung und kann tagesgenau und einrichtungsspezifisch diese Zahlen benennen.

Mit Stand vom 19. Mai 2020 wurden insgesamt 50 Kinder in der Kindertagespflege und in allen Kitas werden 278 Kinder betreut. In den verschiedenen Einrichtungen werden unterschiedliche viele Kinder betreut. Nach Rückmeldung des Datenschutzbeauftragten ist eine Veröffentlichung der Gesamtliste aller Kindertageseinrichtungen nicht möglich.

 

  1. Wie viele Kinder sind es ab dem 28. Mai 2020?

 

Ab 28. Mai 2020 können alle Vorschulkinder in den Kitas betreut werden. Das sind nach den vorliegenden Unterlagen aus dem Elternrechnungsbeitragsprogramm insgesamt 259 Kinder. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass schon in allen Kitas seit dem 14. Mai Vorschulkinder betreut werden, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten, sowie Kinder mit Behinderungen.

Nach dem Stufenplan Stufe 3 mit Zieldatum 30. Mai 2020 soll Anfang/ Mitte Juni ein eingeschränkter Regelbetrieb nach Möglichkeit mit allen übrigen Kindern in einem noch zu bestimmenden Rahmen erfolgen.

 

  1. Wie hoch wird der Anteil der Kinder sein, die mit der Öffnung der Tagespflege in Haan wieder betreut werden?

 

In der Kindertagespflege werden am 19. Mai bereits 50 Kinder betreut.  Seit dem 14. Mai können Kinder ab zwei Jahren wieder in die Betreuung gegeben werden. Aber bereits seit dem dem 23. März 2020 werden Kinder in der Tagespflege betreut.

 

  1. Wie viele Tagespflegepersonen stehen unter den derzeitigen Bedingungen überhaupt zur Verfügung?

 

Real stehen in Haan aktuell 21 Tagespflegepersonen zur Verfügung. Als Risikopersonen sind 3 Personen nicht tätig, hinzu kommt eine Tagespflegestelle. Diese wird den Betrieb zum Ende des Kindergartenjahres einstellen, eine Weiterführung durch die Übernahme von einer anderen Tagespflegeperson ist in Planung.

 

  1. Wie ist die räumliche Auslastung der einzelnen Kindertagesstätten unter den derzeitigen Öffnungsklauseln?

 

Mit der Fachempfehlung Nr. 17 wird u.a. die Ausgestaltung der schrittweisen Öffnung der Angebote der Kita erläutert. Dieser ist zu entnehmen, dass mit einer schrittweisen Öffnung sukzessive auch mehr Kinder betreut werden können. So können bestehende Betreuungssettings verändert und neue Betreuungssettings gebildet werden. Somit können beispielsweise bestehende Betreuungssettings zusammengelegt oder neu strukturiert werden. Dabei ist zu beachten, dass die Bildung neuer Kontaktnetze möglichst klein zu halten ist. Es muss auch eine Rückverfolgbarkeit von möglicherweise eintretendem Infektionsgeschehen gegeben sein. Zur Orientierung sind für Kinder von 2 Jahren bis zur Einschulung 10 -12 Kinder möglich, für u-3 Kinder sind 5-6 Kinder möglich und für Kinder ab 3 Jahren sind 12-15 Kinder möglich. Bei Umsetzung dieser Empfehlungen sollte die räumlichen Ressourcen ausreichend sein.

  1. Wie werden Kindertagesstätten und Kindertagespflegen in der Umsetzung der Hygienekonzepte unterstützt und kontrolliert?

 

Für die Kindertageseirichtungen sollten die Fachempfehlungen umgesetzt werden. Die Verwaltung hat alle Kindertageseinrichtungen zeitnah informiert. Weitere Unterstützungen sollten im Rahmen der Fürsorgepflicht durch die Träger erfolgen.

Für die Kindertagespflege wurden ebenfalls alle Fachempfehlungen weitergeleitet, ergänzt durch die Hinweise und Empfehlungen vom Bundesverband der Kindertagespflege und durch telefonische Beratungen im Einzelfall mit der Fachberatung Kindertagespflege.

 

Die Forderungen des Stadtelternrates richten sich zwar an die Stadt Haan, gehen jedoch teilweise über deren Einflussbereich hinaus. Um ein gemeinsames Verständnis für die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Stadt Haan zu entwickeln, plant die Verwaltung einen Austausch mit  den Trägervertreter*innen, den Vorsitzenden des Stadtelternrates, der Verwaltung und unter Beteilung des JHA Vorsitzenden noch vor der Sitzung des JHA. Zu den Ergebnissen wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der JHA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Positionspapier zur Kenntnis.

Finanz. Auswirkung:

 

keine