Sachverhalt:
Das
Land gewährt dem Jugendamt einen Zuschuss für plusKitas und andere
Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf. Das Land stellt hierfür für
das kommende Kindergartenjahr 2020/2021 einen Betrag von insgesamt 100
Millionen Euro zur Verfügung. Auf die Stadt Haan entfällt ein Anteil in Höhe
von insgesamt 105.000 Euro für die Förderung von plusKitas und für die
zusätzliche Sprachförderung.
In §
45 Abs. 1, 1 KiBiz wird festgelegt, in welcher Form dieser Zuschuss zu
verteilen ist.
Voraussetzung
für die Gewährung des Zuschusses in Höhe von 30.000 Euro für jede plusKita
gemäß § 44 KiBiz ist eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von
Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses und
insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf. Jede plusKita soll im Team eine
sozialpädagogische Fachkraft mit einem Umfang von mindestens einer halben
Stelle beschäftigen und muss einen Nachweis über besondere Erfahrungen und
Kenntnisse im Bereich der Umsetzung alltagsintegrierter Sprachbildung und
Sprachförderung erbringen.
Für
die zusätzliche Sprachförderung können Kitas in Einzelfällen 5.000 Euro
Förderung erhalten. Der Träger stellt dann sicher, dass eine sozialpädagogische
Fachkraft gruppenübergreifend für die Umsetzung der Anforderung zur
alltagsintegrierten Sprachförderung zur Verfügung steht.
Zur
Ermittlung und Identifizierung der entsprechenden Einrichtungen hat die
Verwaltung die benötigten Daten mit Stand März 2019 nach § 45 KiBiz errechnet
und mit einem Ranking hinterlegt (Anlage1). Datengrundlage sind Kinder, die in
der Familie vorrangig eine nicht deutsche Sprache sprechen und beitragsfreie
Kinder von Eltern, deren Jahreseinkommen bis 25.000 Euro liegt.
(Transferleistungsbezug und Niedrigeinkommen). Ebenso wurden beitragsfreie,
gleichzeitig betreute Geschwisterkinder und Kinder im letzten Kindergartenjahr
vor Schulpflicht berücksichtigt.
Das
städt. Familienzentrum Am Bollenberg weist in beiden Kriterien den größten
Anteil aus, gefolgt von der Einrichtung der AWO Am Bandenfeld. Als weitere
plusKita wurde die Einrichtung der AWO Käthe-Kollwitz-Straße ausgewählt. Der
Träger erläutert mit Schreiben vom 15.Mai 2020 (Anlage 2), dass „zunehmend mehr
Kinder aus bildungsfernen Familien und Familien mit Migrations- und
Flüchtlingshintergrund betreut werden.“ In der Kita Käthe-Kollwitz-Straße ist eine
langjährige Kollegin eingesetzt, die die Aufgaben der plusKita als festen
Bestandteil des Hauses und der konzeptionellen Arbeit etabliert hat.
Für
den Landeszuschuss für den zusätzlichen Sprachförderbedarf ist in der KiBiz-
Änderung zum 1.August 2020 in den §§ 44,45 beschrieben, dass der bisherige
separate Zuschuss für zusätzlichen Sprachförderbedarf in die plusKita-Förderung
integriert wird. Die Gewährung der bisherigen Mittel der zusätzlichen
Sprachförderung nach § 21 b KiBiz ist in Ausnahmefällen bis einschließlich des
Kindergartenjahres 2024/2025 möglich. Eine Neubenennung von
Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf ist nicht mehr
möglich, vielmehr sind aus den bisher benannten Kindertageseinrichtungen die
Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf auszuwählen.
Im
letzten Förderungszeitraum erhielten folgende Kindertageseinrichtungen einen
Zuschuss zur Sprachförderung:
- integrative
Kindertagesstätte der AWO, Käthe-Kollwitz-Straße
- integrative
Kindertagesstätte der AWO, Bollenberger Busch
- Ev.
Kindertagesstätte, Nachbarsberg
- Haus für
Familien der AWO, Am Bandenfeld
- Städtisches
Familienzentrum, Am Bollenberg
- Ev.
Kindertagesstätte, Kurze Straße
Auf
Grund der ermittelten Daten – gewichtet entsprechend der o.g. Parameter - werden
zukünftig die Einrichtungen
- AWO
Bollenberger Busch
- Ev. Kita
Nachbarsberg
- Ev. Kita Kurze
Straße
für
die zusätzliche Sprachförderung Mittel in Höhe von 5.000 Euro pro Einrichtung
erhalten.
Beschlussvorschlag:
Der JHA stimmt der in der Vorlage NR 51/048/2020
benannten Kindertageseinrichtungen zu.
Als plusKitas werden benannt:
·
AWO Am Bandenfeld
·
Städt. Familienzentrum
Am Bollenberg
·
AWO Käthe-
Kollwitz-Straße
und
für die zusätzliche Sprachförderung für die Kitas
·
AWO Bollenberger Busch
·
Ev. Kita Nachbarsberg
·
Ev. Kita Kurze Straße
Finanz. Auswirkung:
keine