Betreff
Förderung von plusKITAs und Sprachförderung
Vorlage
51/048/2020
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Das Land gewährt dem Jugendamt einen Zuschuss für plusKitas und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf. Das Land stellt hierfür für das kommende Kindergartenjahr 2020/2021 einen Betrag von insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung. Auf die Stadt Haan entfällt ein Anteil in Höhe von insgesamt 105.000 Euro für die Förderung von plusKitas und für die zusätzliche Sprachförderung.

In § 45 Abs. 1, 1 KiBiz wird festgelegt, in welcher Form dieser Zuschuss zu verteilen ist.

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses in Höhe von 30.000 Euro für jede plusKita gemäß § 44 KiBiz ist eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses und insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf. Jede plusKita soll im Team eine sozialpädagogische Fachkraft mit einem Umfang von mindestens einer halben Stelle beschäftigen und muss einen Nachweis über besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Umsetzung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung erbringen.

Für die zusätzliche Sprachförderung können Kitas in Einzelfällen 5.000 Euro Förderung erhalten. Der Träger stellt dann sicher, dass eine sozialpädagogische Fachkraft gruppenübergreifend für die Umsetzung der Anforderung zur alltagsintegrierten Sprachförderung zur Verfügung steht.

 

Zur Ermittlung und Identifizierung der entsprechenden Einrichtungen hat die Verwaltung die benötigten Daten mit Stand März 2019 nach § 45 KiBiz errechnet und mit einem Ranking hinterlegt (Anlage1). Datengrundlage sind Kinder, die in der Familie vorrangig eine nicht deutsche Sprache sprechen und beitragsfreie Kinder von Eltern, deren Jahreseinkommen bis 25.000 Euro liegt. (Transferleistungsbezug und Niedrigeinkommen). Ebenso wurden beitragsfreie, gleichzeitig betreute Geschwisterkinder und Kinder im letzten Kindergartenjahr vor Schulpflicht berücksichtigt.

Das städt. Familienzentrum Am Bollenberg weist in beiden Kriterien den größten Anteil aus, gefolgt von der Einrichtung der AWO Am Bandenfeld. Als weitere plusKita wurde die Einrichtung der AWO Käthe-Kollwitz-Straße ausgewählt. Der Träger erläutert mit Schreiben vom 15.Mai 2020 (Anlage 2), dass „zunehmend mehr Kinder aus bildungsfernen Familien und Familien mit Migrations- und Flüchtlingshintergrund betreut werden.“ In der Kita Käthe-Kollwitz-Straße ist eine langjährige Kollegin eingesetzt, die die Aufgaben der plusKita als festen Bestandteil des Hauses und der konzeptionellen Arbeit etabliert hat.

Für den Landeszuschuss für den zusätzlichen Sprachförderbedarf ist in der KiBiz- Änderung zum 1.August 2020 in den §§ 44,45 beschrieben, dass der bisherige separate Zuschuss für zusätzlichen Sprachförderbedarf in die plusKita-Förderung integriert wird. Die Gewährung der bisherigen Mittel der zusätzlichen Sprachförderung nach § 21 b KiBiz ist in Ausnahmefällen bis einschließlich des Kindergartenjahres 2024/2025 möglich. Eine Neubenennung von Kindertageseinrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf ist nicht mehr möglich, vielmehr sind aus den bisher benannten Kindertageseinrichtungen die Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf auszuwählen.

Im letzten Förderungszeitraum erhielten folgende Kindertageseinrichtungen einen Zuschuss zur Sprachförderung:

  • integrative Kindertagesstätte der AWO, Käthe-Kollwitz-Straße
  • integrative Kindertagesstätte der AWO, Bollenberger Busch
  • Ev. Kindertagesstätte, Nachbarsberg
  • Haus für Familien der AWO, Am Bandenfeld
  • Städtisches Familienzentrum, Am Bollenberg
  • Ev. Kindertagesstätte, Kurze Straße

 

Auf Grund der ermittelten Daten – gewichtet entsprechend der o.g. Parameter - werden zukünftig die Einrichtungen

  • AWO Bollenberger Busch
  • Ev. Kita Nachbarsberg
  • Ev. Kita Kurze Straße

für die zusätzliche Sprachförderung Mittel in Höhe von 5.000 Euro pro Einrichtung erhalten.

Beschlussvorschlag:

 

Der JHA stimmt der in der Vorlage NR 51/048/2020 benannten Kindertageseinrichtungen zu.

Als plusKitas werden benannt:

·       AWO Am Bandenfeld

·       Städt. Familienzentrum Am Bollenberg

·       AWO Käthe- Kollwitz-Straße

und für die zusätzliche Sprachförderung für die Kitas

·      AWO Bollenberger Busch

·      Ev. Kita Nachbarsberg

·      Ev. Kita Kurze Straße

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine