Betreff
Bürgerantrag der Bürgerinitiative Straßenbaubeiträge (BIS) vom 16.03.2020
hier: Vorläufige Aussetzung der Straßenerschließungs- und Ausbaumaßnahmen in der Gartenstadt Haan
Vorlage
10/241/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 Abs. 6 an die zuständige Stelle. Im vorliegenden Fall ist der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) der zuständige Fachausschuss.

Beschlussvorschlag:

Der Bürgerantrag vom 09.12.2019 (siehe Anlage), wird zur weiteren Beratung in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) verwiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür eine entsprechende Sitzungsvorlage zu erstellen.