Betreff
Bürgerantrag vom 05.05.2020
hier: Neugestaltung des Haaner Bachtales - Einleitung in den Haaner Bach
Vorlage
10/242/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 (2) der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 (6) an die zuständige Stelle.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerantrag vom 05.05.2020 (siehe Anlage), wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) verwiesen.