Freigabe einer Antragsstellung
Sachverhalt:
Coronabedingt hat es seit Mitte 03/20 bis
heute keinen bis wenig Präsenzunterricht an allen Schulen deutschlandweit – so
auch in Haan – gegeben. Dieser Umstand stellt alle mit dem Thema „Schule“
befassten Akteure vor die immense Herausforderung, einerseits schnelle Lösungen
zur bestmöglichen Kompensation des ausgefallenen und weiter ausfallenden
Präsenzunterrichtes miteinander abzustimmen, andererseits aber die langfristige
strategische Ausrichtung hinsichtlich der Digitalisierung der Schulen damit zu
harmonisieren. Gerade jetzt bedarf es einer klaren, einvernehmlichen Strategie
aller Beteiligten, damit begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen
möglichst passgenau eingesetzt werden.
Die
Digitalisierungsstrategie für die Schulen in Haan ist als Anlage 1 beigefügt.
Sie zeigt nicht nur die erforderlichen nächsten Schritte in die digitale
Zukunft der Schulen auf, sondern skizziert auch die aktuellen
Rahmenbedingungen, unter denen derzeit die Weichen für die Zukunft gestellt
werden. Dieses Strategiepapier wurde anlässlich einer Sitzung aller
Schulleitungen am 03.06.2020 zustimmend zur Kenntnis genommen. Kernstück der
Digitalisierungsstrategie ist der Medienentwicklungsplan, welcher dem BKSA
anlässlich seiner Sitzung am 07.10.2020 im Entwurf vorgelegt wird. Geplant ist
eine Beschlussfassung hierzu zum Jahresende. Dieser wird den aktuellen
Ausstattungsstand der Schulen ebenso wie den digital optimierten,
anzustrebenden Ausstattungsstand beinhalten, und zwar bezogen auf Hard- und
Software inkl. Wartungs- und Supportkonzept. Parallel werden mit allen Schulen
individuelle Umsetzungspläne mit Zeithorizont abgestimmt. Ziel der Verwaltung
ist dabei eine gleich gute, bedarfsgerechte Ausstattung aller Schulen in Haan.
Kurzfristig stellt die Verwaltung zur Abstimmung, einen vorzeitigen Mittelabruf aus dem Digitalpakt für die Anschaffung von mobilen Endgeräten für die Schüler vorzunehmen, die im Bedarfsfall auch leihweise an unterstützungsbedürftige SuS zur Verfügung gestellt werden können. Dies wird von den Schulleitungen durchgehend begrüßt. Außerdem haben sie sich bereit erklärt, die individuelle Bedürftigkeit von Schülerinnen und Schülern in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit festzustellen. Das ist das kurzfristige Ziel zur Kompensation möglicherweise weiter ausfallenden Präsenzunterrichtes (Stichwort „zweite Corona-Welle“ im Herbst/Winter 2020).
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Vorgriff auf den Hauptantrag zum „Digitalpakt Schulen NRW“, die aus diesem Förderprogramm maximal möglichen Mittel (aktuell 25.000 €/Schule) für mobile Endgeräte zu beantragen und in Abstimmung mit den Schulen kurzfristig die hierfür notwendigen konzeptionellen Vorgaben zu erarbeiten.
Finanz. Auswirkung:
Keine
(Vollständige Refinanzierung aus Mitteln des Digitalpakts NRW)