Betreff
Objekt Böttinger Straße 21 - städtebauliche / planerische Ziele
hier: Ergänzungsvorlage
Vorlage
WTK/053/2020/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Die Sitzungsvorlage „Objekt Böttinger Straße 21 - städtebauliche / planerische Ziele“ sollte im SUVA am 17.03.2020 beraten werden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Ausschuss ausgefallen. Da seitdem ergänzende Informationen zum Sachverhalt vorliegen, sollen diese im Folgenden kurz angeführt werden.

Bereits in der bestehenden Sitzungsvorlage wurde durch die Verwaltung berichtet, dass das Grundstück Böttinger Straße 21 (ehemaliger Standort des Hagebaumark-tes) auf dem Markt breit gestreut angeboten wird und eine Fristsetzung bis Ende Februar 2020 gesetzt wurde. Inwischen ist das Objekt Böttinger Straße 21 durch ein Unternehmen erworben worden. Dieses möchte am vorhandenen Standort mehrere Betriebsteile zusammenführen und hierfür das Bestandsgebäude wiedernutzen und perspektivisch einen kleinen Ergänzungsbau errichten. Das Unternehmen möchte aus Solingen nach Haan verlagern. Es handelt sich um ein Solinger Traditionsunter­nehmen. Es sind nicht unwesentliche Gewerbesteuerzahlungen zu erwarten.

Das Unternehmen hat in der Verwaltung bzgl. der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens vorgesprochen. Seitens der Verwaltung wurde hierbei eindeutig klar­gestellt, dass eine Umsetzung des Vor-habens nur mit einer Änderung des rechts­kräftigen Bebauungsplanes möglich ist. Entsprechend hat das Unternehmen eine auflösende Bedingung in den Kaufvertrag aufnehmen lassen. Bei einer positiven Entscheidung zur Umplanung des Grund­stückes in ein Gewerbegebiet beabsichtigt die Verwaltung dem Unternehmen eine befristete Genehmigung von einzelnen Betriebsteilen im Hinblick auf die geplante Bauleitplanung zu erteilen, damit die Immobilie nicht weiter ungenutzt brachliegt (Stichwort LKW-Stellplatz) und weiter verfällt sowie aus wirtschaftlichen Aspekten für das Unternehmen. Dies natürlich nur unter Einhaltung aller bauordnungsrechtlich erforderlicher Angaben. Der Bebauungs­plan muss dann jedoch zwingend zeitnah und auf Kosten des Unternehmens geändert werden. In der Sitzung des SUVA wird der Geschäftsführer des Unter­nehmes anwesend sein und möchte hier sein Vorhaben kurz vorstellen.

Beschlussvorschlag:

1.    Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Dem städtebaulichen Ziel, in dem Objekt Böttinger Straße 21 zukünftig eine gewerbliche Nutzung zuzulassen und den Bereich perspektivisch als GE umzuplanen, wird zugestimmt.