hier: Ergänzungsvorlage
Sachverhalt:
Die
Sitzungsvorlage „Objekt
Böttinger Straße 21 - städtebauliche / planerische Ziele“ sollte im SUVA am
17.03.2020 beraten werden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Ausschuss
ausgefallen. Da seitdem ergänzende Informationen zum Sachverhalt vorliegen,
sollen diese im Folgenden kurz angeführt werden.
Bereits in der bestehenden
Sitzungsvorlage wurde durch die Verwaltung berichtet, dass das Grundstück
Böttinger Straße 21 (ehemaliger Standort des Hagebaumark-tes) auf dem Markt
breit gestreut angeboten wird und eine Fristsetzung bis Ende Februar 2020
gesetzt wurde. Inwischen ist das Objekt Böttinger Straße 21 durch ein
Unternehmen erworben worden. Dieses möchte am vorhandenen Standort mehrere
Betriebsteile zusammenführen und hierfür das Bestandsgebäude wiedernutzen und
perspektivisch einen kleinen Ergänzungsbau errichten. Das Unternehmen möchte
aus Solingen nach Haan verlagern. Es handelt sich um ein Solinger
Traditionsunternehmen. Es sind nicht unwesentliche Gewerbesteuerzahlungen zu
erwarten.
Das Unternehmen hat in der
Verwaltung bzgl. der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens vorgesprochen. Seitens
der Verwaltung wurde hierbei eindeutig klargestellt, dass eine Umsetzung des
Vor-habens nur mit einer Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes möglich
ist. Entsprechend hat das Unternehmen eine auflösende Bedingung in den
Kaufvertrag aufnehmen lassen. Bei einer positiven Entscheidung zur Umplanung
des Grundstückes in ein Gewerbegebiet beabsichtigt die Verwaltung dem
Unternehmen eine befristete Genehmigung von einzelnen Betriebsteilen im Hinblick auf die geplante
Bauleitplanung zu erteilen, damit die Immobilie nicht weiter ungenutzt
brachliegt (Stichwort LKW-Stellplatz) und weiter verfällt sowie aus
wirtschaftlichen Aspekten für das Unternehmen. Dies natürlich nur unter
Einhaltung aller bauordnungsrechtlich erforderlicher Angaben. Der Bebauungsplan
muss dann jedoch zwingend zeitnah und auf Kosten des Unternehmens geändert
werden. In der Sitzung des SUVA wird der Geschäftsführer des Unternehmes
anwesend sein und möchte hier sein Vorhaben kurz vorstellen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
2. Dem städtebaulichen Ziel, in dem Objekt Böttinger Straße 21 zukünftig eine gewerbliche Nutzung zuzulassen und den Bereich perspektivisch als GE umzuplanen, wird zugestimmt.