Sachverhalt:
Ab dem 08.06.2020 startet in den
Kindergarteneinrichtungen und der Kindertagespflege ein eingeschränkter
Regelbetrieb (grundsätzlich 35 statt 45 Wochenstunden, 25 statt 35
Wochenstunden und 15 statt 25 Wochenstunden).
Die Landesregierung hat sich mit den Kommunen
darauf verständigt, dass den Eltern die Elternbeiträge für die Monate Juni und
Juli 2020 hälftig erlassen werden, weil der Regelbetrieb aufgrund der
Infektionslage weiterhin qualitativ und quantitativ mit Einschränkungen
verbunden ist (vgl. Anlage 1 – Presseinformation des Landes NRW vom
26.05.2020).
Land und Kommunen teilen sich den
Einnahmeausfall je zur Hälfte, so dass ab dem 01.06. bis 31.07.2020 die
Aufteilung nach dem Schema 50 % Eltern, 25 % Land und 25 % Kommunen erfolgen
soll.
Beschlussvorschlag:
Den Eltern von Kindern in der
Kindertagesbetreuung werden die Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli
2020 jeweils zur Hälfte zu erlassen.
Finanz. Auswirkung:
Das bedeutet für die Stadt Haan einen
Einnahmeverlust von insgesamt ca. 51.000 € für die beiden Monate Juni und Juli
2020.