Betreff
Erlass der Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 um 50 %
Vorlage
51/052/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ab dem 08.06.2020 startet in den Kindergarteneinrichtungen und der Kindertagespflege ein eingeschränkter Regelbetrieb (grundsätzlich 35 statt 45 Wochenstunden, 25 statt 35 Wochenstunden und 15 statt 25 Wochenstunden).

 

Die Landesregierung hat sich mit den Kommunen darauf verständigt, dass den Eltern die Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 hälftig erlassen werden, weil der Regelbetrieb aufgrund der Infektionslage weiterhin qualitativ und quantitativ mit Einschränkungen verbunden ist (vgl. Anlage 1 – Presseinformation des Landes NRW vom 26.05.2020).

 

Land und Kommunen teilen sich den Einnahmeausfall je zur Hälfte, so dass ab dem 01.06. bis 31.07.2020 die Aufteilung nach dem Schema 50 % Eltern, 25 % Land und 25 % Kommunen erfolgen soll.

 

Beschlussvorschlag:

 

Den Eltern von Kindern in der Kindertagesbetreuung werden die Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 jeweils zur Hälfte zu erlassen.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Das bedeutet für die Stadt Haan einen Einnahmeverlust von insgesamt ca. 51.000 € für die beiden Monate Juni und Juli 2020.