Sachverhalt:
Nach § 52, Abs.1, Satz 2 der GO NW bestellt
der Rat für seine Sitzungen einen Schriftführer. Diese Regelung gilt analog für
die vom Rat gebildeten Fachausschüsse.
Aufgrund von Aufgabenumverteilungen in der
Abteilung 61-1 „Stadtplanung und Vermessung“ soll als neuer Schriftführer für
den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Herr Dipl.-Ing. Martin
Stolz, Technischer Angestellter, bestellt werden. Herr Dipl.-Ing. Uwe Bolz,
Technischer Angestellter, und Frau Dipl.-Ing. Sabine Scharf, Abteilungsleiterin
der Abteilung Stadtplanung und Vermessung, sollen als Schriftführer für
Vertretungsfälle bestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Als Schriftführer für die künftigen Sitzungen
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr wird Herr Dipl.-Ing.
Martin Stolz (Technischer Angestellter) bestellt. Für Vertretungsfälle wird
Herr Dipl.-Ing. Uwe Bolz (Technischer Angestellter) sowie Frau Dipl.-Ing. Sabine
Scharf (Technische Angestellte) bestellt.