Anlass:
Am 10.03.2020 hat die Verwaltung
insbesondere für die unmittelbaren Anlieger eine
Bürgerinformationsveranstaltung zum Ausbau der Neustraße durchgeführt. Von den
20 persönlich angeschriebenen Grundstückseigentümern ist lediglich ein Ehepaar
zu der Veranstaltung erschienen. Zwei weitere Anlieger waren zwar im Namen der
neugegründeten „Bürgerinitiative Straßenbaubeiträge“ (BIS) zugegen, hielten
sich jedoch, wie vorab angekündigt, mit Wortbeiträgen zurück. Darüber hinaus
fanden sich nur noch eine Anliegerin der Schillerstraße, sowie einzelne
Vertreter der Politik ein. Der Sinn und Anlass der
Bürgerinformationsveranstaltung wurde damit von den Anwohnern, bis auf eine
Ausnahme, ad absurdum geführt.
Sachverhalt:
Im Vorfeld zu der
Bürgerinformationsveranstaltung am 10.03.2020 führte die Verwaltung
ausführliche Gespräche mit Herrn Dr. Weber und Herrn Höltgen. Dabei stellten
sich Herr Dr. Weber als Sprecher der BIS, und Herr Höltgen als betroffener
Grundstückseigen-tümer der Neustraße und Fachexperte der BIS vor. Ihnen wurde
die vom Fachaus-schuss beschlossene Planung detailliert erläutert. Bereits in
diesen Gesprächen wurden die unterschiedlichen Ziele und Erwartungen, welche
die BIS an einen Ausbau stellt, und die des Ausschusses deutlich. Herr Dr.
Weber informierte die Verwaltung darüber, dass es auf seine Initiative hin am
01.03.2020 eine „Bürgerversammlung Neustraße“ geben wird. Eingeladen seien alle
Grundstückseigentümer entlang der Neustraße. Das Ergebnis dieser
Bürgerversammlung mündete in einer Pressemitteilung (Anlage 1), welche Herr Dr.
Weber auch an die Verwaltung weitergab. Zusammengefasst richteten die
Anwesenden (der Verwaltung liegen keine Informationen zu dem Personenkreis vor,
welchen die BIS oder die Bürgerversammlung Neustraße explizit vertritt)
folgende Forderungen an Rat und Verwaltung:
-
Abschaffung des Eigenanteils an den Erschließungs- oder Sanierungskosten
öffentl. Straßen.
-
Grundsätzliche Ablehnung der Maßnahme „Neustraße“ wegen des hohen
Eigenanteils.
-
Änderung der Erschließungsbeitragssatzung.
Die BIS hatte angekündigt, auf Bitten der Bürgerversammlung mit den
Ratsfraktionen in Kontakt zu treten. Die von der Verwaltung geplante
Bürgerinformationsveranstaltung zum Ausbau der Neustraße würde jedoch von den
Anwohnern, bis auf zwei Beobachter, nicht besucht. Trotz des dadurch
verursachten spärlichen Besuchs, führte die Verwaltung die Veranstaltung mit
folgendem Ergebnis wie geplant durch:
-
Die Maßnahme wird nicht grundsätzlich abgelehnt (die beiden Beobachter der
BIS äußerten sich wie angekündigt nicht).
-
Insbesondere im südlichen Ast der Neustraße, aber auch im nördlichen Ast,
fehlt es an ausreichendem Parkraum. Im Süden seien daher einzelne Bäume zu
fällen. Im Übrigen seien, wegen des bereits heute schon übergroßem
Wurzelwuchses, Schäden an der neuen Straße vorprogrammiert.
-
Die Verwaltung wurde aufgefordert, erneut in den Dialog mit der Politik zu
treten. Neben der konkreten Ausbauplanung sollte auch die für die Anwohner
enorme finanzielle Belastung angesprochen werden.
Auf Grundlage der inzwischen erarbeiteten detaillierten Entwurfsplanung
hat die Verwaltung eine Kostenberechnung erstellt. Demnach ergibt sich eine
Kostenerhöhung von ca. 20.000,- € gegenüber den im Haushaltsplan veranschlagten
Mitteln. Diese zusätzlich erforderlichen Gelder sind durch Umschichtungen im
Haushaltsplan bereit zu stellen.
Auf Grund der
beschriebenen Situation bittet die Verwaltung den Ausschuss um Abstimmung der
weiteren Vorgehensweise. Denkbar sind folgende Varianten:
Beschlussvariante 1:
Umsetzen der beschlossenen Planung. Kurzfristige Ausschreibung und Vergabe
der Bauleistungen. Beginn der Ausführung noch in diesem Jahr. Veranlagung der
Grundstückseigentümer zu 90 % der Kosten gemäß BauGB.
Beschlussvariante 2:
Aussetzen
der Maßnahme bis eine Abstimmung zwischen der BIS und dem Rat erfolgt.
Beschlussvorschlag:
Für die weitere Verfahrensweise zum Ausbau der Neustraße beschließt der Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss die Variante __.