Betreff
Bauvorhaben: Ausbau der Neustraße
Vorlage
66/086/2020
Art
Beschlussvorlage

Anlass:

Am 10.03.2020 hat die Verwaltung insbesondere für die unmittelbaren Anlieger eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Ausbau der Neustraße durchgeführt. Von den 20 persönlich angeschriebenen Grundstückseigentümern ist lediglich ein Ehepaar zu der Veranstaltung erschienen. Zwei weitere Anlieger waren zwar im Namen der neugegründeten „Bürgerinitiative Straßenbaubeiträge“ (BIS) zugegen, hielten sich jedoch, wie vorab angekündigt, mit Wortbeiträgen zurück. Darüber hinaus fanden sich nur noch eine Anliegerin der Schillerstraße, sowie einzelne Vertreter der Politik ein. Der Sinn und Anlass der Bürgerinformationsveranstaltung wurde damit von den Anwohnern, bis auf eine Ausnahme, ad absurdum geführt.

 

 

Sachverhalt:

Im Vorfeld zu der Bürgerinformationsveranstaltung am 10.03.2020 führte die Verwaltung ausführliche Gespräche mit Herrn Dr. Weber und Herrn Höltgen. Dabei stellten sich Herr Dr. Weber als Sprecher der BIS, und Herr Höltgen als betroffener Grundstückseigen-tümer der Neustraße und Fachexperte der BIS vor. Ihnen wurde die vom Fachaus-schuss beschlossene Planung detailliert erläutert. Bereits in diesen Gesprächen wurden die unterschiedlichen Ziele und Erwartungen, welche die BIS an einen Ausbau stellt, und die des Ausschusses deutlich. Herr Dr. Weber informierte die Verwaltung darüber, dass es auf seine Initiative hin am 01.03.2020 eine „Bürgerversammlung Neustraße“ geben wird. Eingeladen seien alle Grundstückseigentümer entlang der Neustraße. Das Ergebnis dieser Bürgerversammlung mündete in einer Pressemitteilung (Anlage 1), welche Herr Dr. Weber auch an die Verwaltung weitergab. Zusammengefasst richteten die Anwesenden (der Verwaltung liegen keine Informationen zu dem Personenkreis vor, welchen die BIS oder die Bürgerversammlung Neustraße explizit vertritt) folgende Forderungen an Rat und Verwaltung:

-          Abschaffung des Eigenanteils an den Erschließungs- oder Sanierungskosten öffentl. Straßen.

-          Grundsätzliche Ablehnung der Maßnahme „Neustraße“ wegen des hohen Eigenanteils.

-          Änderung der Erschließungsbeitragssatzung.

 

Die BIS hatte angekündigt, auf Bitten der Bürgerversammlung mit den Ratsfraktionen in Kontakt zu treten. Die von der Verwaltung geplante Bürgerinformationsveranstaltung zum Ausbau der Neustraße würde jedoch von den Anwohnern, bis auf zwei Beobachter, nicht besucht. Trotz des dadurch verursachten spärlichen Besuchs, führte die Verwaltung die Veranstaltung mit folgendem Ergebnis wie geplant durch:

-          Die Maßnahme wird nicht grundsätzlich abgelehnt (die beiden Beobachter der BIS äußerten sich wie angekündigt nicht).

-          Insbesondere im südlichen Ast der Neustraße, aber auch im nördlichen Ast, fehlt es an ausreichendem Parkraum. Im Süden seien daher einzelne Bäume zu fällen. Im Übrigen seien, wegen des bereits heute schon übergroßem Wurzelwuchses, Schäden an der neuen Straße vorprogrammiert.

-          Die Verwaltung wurde aufgefordert, erneut in den Dialog mit der Politik zu treten. Neben der konkreten Ausbauplanung sollte auch die für die Anwohner enorme finanzielle Belastung angesprochen werden.

 

Auf Grundlage der inzwischen erarbeiteten detaillierten Entwurfsplanung hat die Verwaltung eine Kostenberechnung erstellt. Demnach ergibt sich eine Kostenerhöhung von ca. 20.000,- € gegenüber den im Haushaltsplan veranschlagten Mitteln. Diese zusätzlich erforderlichen Gelder sind durch Umschichtungen im Haushaltsplan bereit zu stellen.

 

Auf Grund der beschriebenen Situation bittet die Verwaltung den Ausschuss um Abstimmung der weiteren Vorgehensweise. Denkbar sind folgende Varianten:

 

Beschlussvariante 1:

Umsetzen der beschlossenen Planung. Kurzfristige Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen. Beginn der Ausführung noch in diesem Jahr. Veranlagung der Grundstückseigentümer zu 90 % der Kosten gemäß BauGB.

 

Beschlussvariante 2:

Aussetzen der Maßnahme bis eine Abstimmung zwischen der BIS und dem Rat erfolgt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Für die weitere Verfahrensweise zum Ausbau der Neustraße beschließt der Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss die Variante __.