Betreff
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in Haan
hier: VRR-weites Konzept für die Einrichtung von Mobilstationen;
Anregungen der Verwaltung zum Zwischenbericht des VRR
Vorlage
61/337/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Am 02.03.2020 hat die Verwaltung im Unterausschuss ÖPNV über die Erstellung des VRR-weiten Konzepts für die Einrichtung von Mobilstationen berichtet.[1] Der VRR hat das Büro Spiekermann, Düsseldorf, mit der gutachterlichen Begleitung beauftragt.

 

Mit Email vom 08.06.2020 wurde die Verwaltung über die Zwischenergebnisse der Konzepterstellung und eine Informationsveranstaltung am 18.06.2020 informiert.

Es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und um Rückmeldung bis zum 26.06.2020 per Email gebeten.[2] Da der nächste Unterausschuss ÖPNV erst nach der Beteiligungsfrist stattfindet, werden die Zwischenergebnisse und diesbezügliche Anregungen der Verwaltung nun direkt dem SUVA vorgelegt.

 

Gutachterlicherseits wurden die Haltestellen „Haan Bahnhof“, „Haan Markt“, „Haan-Gruiten“ und „Hochdahler Straße“ im Hinblick auf Empfehlungen zur Aufwertung zur Mobilstation untersucht. Den beigefügten Steckbriefen können Informationen zu diesen Standorten einschließlich der Maßnahmen, die für diese Haltestellen empfohlen werden, entnommen werden (s. Anlage 1).

 

Es handelt sich hierbei zum einen um allgemeine Informationen zur jeweiligen Haltestelle (u. a. Linien, Schätzung der Anzahl Fahrgäste pro Tag, Zuordnung zu einer Raumkategorie sowie der Umgebungssituation). Sie beinhalten Informationen zu den vorhandenen bzw. nicht vorhandenen Ausstattungselementen (unterteilt in eine Mindestausstattung und Elemente hoher, mittler bzw. geringer Notwendigkeit).[3]

Zudem sind verschiedene Hinweise u. a. zur Barrierefreiheit, sowie Umsetzungshinweise zur Aufwertung zur Mobilstation dargestellt. Abschließend wird eine Priorisierungsstufe sowie eine Schätzung der Kosten für die Mindestausstattung aufgeführt.[4] Letztere berücksichtigen lediglich Stückkosten der fehlenden Mindestausstattung. Bei jeder Mobilstation sollte in jeden Fall die Mindestausstattung erfüllt sein, darüber hinaus empfiehlt der Gutachter mindestens ein Element der hohen Notwendigkeit zu installieren.

Eine detaillierte Erklärung zu den Informationen in den Steckbriefen können der zugehörigen Erläuterung entnommen werden (s. Anlage 2).

 

Zur Förderung und Umsetzung wurde mitgeteilt, dass bei

Mobilstationen mit ÖPNV-Bezug – wie im vorliegenden Gutachten - viele grundlegende Ausstattungen einer Mobilstation über die VRR-Weiterleitungsrichtlinie nach §12 ÖPNVG (Förderquote 90%) förderfähig sind. Klassische Fördertatbestände sind Haltestellenausstattungen inkl. DFI, P+R & B+R sowie unter bestimmten Kriterien Pauschalen für Mobilstationen.[5]

Für weitere Ausstattungselemente wie Sharing-Stellplätze, Ladesäulen, Schließfachanlagen etc. steht u.a. die Förderrichtlinie der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (Förderquote 80% zur Verfügung.)[6]

 

Die Verwaltung hat bei der Prüfung der Beteiligungsunterlagen einige Ungenauigkeiten der Bestandserhebung festgestellt[7]. Sie kann teilweise die Zuordnung der Ausstattungselemente zu den Notwendigkeiten bzw. deren Priorisierung nicht nachvollziehen. Die Verwaltung geht davon aus, dass verschiedene Ausstattungselemente zu Gruppen „geclustert“ worden sind (z. B. bestimmte Elemente rund ums Fahrrad in der Priorität „gering“). Sie teilt aber nicht, dass alle Elemente der Fahrradinfrastruktur, die über (Sharing-)Stellplätze hinaus gehen, eine nachgeordnete Notwendigkeit für eine Mobilstation haben.

So wird gutachterlicherseits einer Post / Packstation und einem Snackautomaten eine höhere Notwendigkeit beigemessen als einer E-Bike-Ladestation oder dem Anbieten von Radluft. Die Verwaltung regt an, diese Prioritäten zu tauschen.[8] Zudem werden im Rahmen der Einstufung der Notwendigkeiten Abhängigkeiten der Ausstattungselemente untereinander nicht berücksichtigt. Um beim Beispiel des Snackautomaten zu bleiben, ist dieser aus Sicht der Verwaltung weniger wichtig, wenn sich im Umfeld ein Kiosk oder sogar weitergehende Versorgungsinfrastruktur befindet, was an den Haltestellen „Haan Markt“ und „Haan-Gruiten“ der Fall ist.

 

Zudem kann nicht hinreichend nachvollzogen werden, warum die Haltestelle „Haan- Gruiten“ der Raumkategorie „regional peripher“ zugeordnet wurde. Zwar schließt sich unmittelbar im Westen der Übergang des Siedlungsraums zum Freiraum an. Im Übrigen ist die Lage jedoch in die Bebauung integriert; der Tunnel der Bahnstation bildet sogar eine wichtige Stadtteilverbindung in Gruiten. Zudem beginnt im Bereich dieses ÖPNV-SPNV-Verknüpfungspunktes der Zentrale Versorgungsbereich Bahnstraße. An der Bahnstraße liegen verschiedene – auch überörtliche - Einrichtungen, u. a. der Verwaltungsstandort des Bergisch Rheinischen Wasserverbandes. Insbesondere handelt es ich sich aus verkehrlicher Sicht um eine hochfrequentierte Lage, was die Vielzahl der Bahn- und Buslinien (RB 48, S8, S68, O1, 742, 641) und die groß dimensionierte Park&Ride- Anlage mit rd. 270 Plätzen wiederspiegeln. Die Verwaltung regt daher an, den Standort Haan-Gruiten als „regional zentral“ einzustufen. Damit entsprächen die Ausstattungsnotwendigkeiten denen des ÖPNV-SPNV-Verknüpfungspunktes „Haan, Bahnhof“, dessen Raumkategorie vom VRR bereits als „regional zentral“ eingeordnet wurde.[9] Eine Erweiterung der B+R-Anlage ("DeinRadschloss“) ist in Haan-Gruiten bereits in Vorbereitung.

 

Die Empfehlungen zur Mindestausstattung unterscheiden sich in den Raumkategorien – mit Ausnahme einer erforderlichen Mehrausstattung bei SPNV-Standorten (Ticketautomat, Dynamische Fahrgastinformation Zug) - nicht. Es wird für alle Standorte u. a. eine B+R-Anlage empfohlen.

 

Da im Bereich der potenziellen Mobilstation „Haan, Markt“ derzeit im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt Haan bereits eine Objektplanung erarbeitet wird, wurde hier eine Umsetzungsmöglichkeit bereits von der Verwaltung etwas genauer betrachtet.

 

Nach Auskunft des Gutachters wurde eine Anlage mit rd. 40 Stellplätzen zugrunde gelegt. Die Verwaltung stellt die Nachfrage für eine Anlage in dieser Größenordnung in Frage. Sie geht nicht davon aus, dass diese Anlage u. a. im Hinblick auf mögliche Einzugsbereiche und die topografische Situation zwecks intermodaler Verkehrsmittelwahl so stark angefahren würde. Aufgrund von bestehenden Abstellplätzen bestünde bereits jetzt die Möglichkeit dies zu tun. Im Rahmen der Beteiligungsgespräche zur Objektplanung "Alter Markt" wurde seitens der beteiligten Gastronomen darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Fahrradständer größtenteils nicht belegt sind. Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans Stufe 2 für die Stadt Haan hatte sich der Gutachter zudem abweichend für dezentrale Fahrradabstellmöglichkeiten in der Innenstadt ausgesprochen. Eine grundsätzliche Raumoption für eine kleinere B+R-Anlage auf dem Alten Markt böte zwar eine Fläche gegenüber KIK. Jedoch wird diese für Außengastronomie genutzt, es besteht im Rahmen des Innenstadtkonzepts das Ziel der Stärkung des gastronomischen Schwerpunktes. Aufgrund des anschließenden Denkmalbereichs ist es auch schwierig, eine größere B+R-Anlage gestalterisch verträglich auf dem Alten Markt zu integrieren. Aus Sicht der Verwaltung ist daher für eine größere Anlage eher ein Standort auf der gegenüberliegenden Seite der Kaiserstraße denkbar, wäre aber in einer ersten Einschätzung auch hier möglicherweise aus Platzgründen schwer umzusetzen.

 

Die Verwaltung hat sich vor diesem Hintergrund in der Informationsveranstaltung am 18.06.2020 erkundigt, welche förderrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind, wenn die empfohlene Mindestausstattung nicht erfüllt werden kann. Es wurde mitgeteilt, dass ein solcher Umstand in Anwendung der Weiterleitungsrichtlinie einer Infrastrukturförderung voraussichtlich nicht entgegenstünde. Es sollte aber nachgewiesen werden können, dass eine Verknüpfung mit Fahrradmobilität möglich ist.

 

Die angegebenen Kosten sind im Hinblick auf die tatsächlichen Kosten, die weitere Kostenkomponenten, wie z. B. Planungskosten und Kosten für Unterbau und elektrische Anschlüsse beinhalten, wenig aussagekräftig. Es kann aber nachvollzogen werden, dass eine genauere Kostenermittlung in einer verbundweiten Studie nicht möglich ist, da sich die diesbezüglichen Grundlagen erst mit der Detailierung einer Planung ergeben.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den vorgenannten Anregungen zuzustimmen, so dass die diese nach Beschluss an den VRR weitergeben kann.

Seitens des VRR ist vorgesehen, das finale Gutachten bis August zu veröffentlichen und die Umsetzungsphase zu starten.

 



[1] siehe auch Vorlage 61/316/2020

[2] Vorgenannte Frist wurde in der Informationsveranstaltung bis zum 10. Juli verlängert.

[3] siehe Seite 1 der Steckbriefe

[4] siehe Seite 2 der Steckbriefe

[5] Anmeldungen sind das ganze Jahr möglich. Eine Garantie, dass eine Anmeldung für das nächste Förderjahr beschieden wird, gibt es bei Anmeldungen bis zum 30.04. des jeweils laufenden Jahres.

[6] Anträge für das Jahresförderprogramm 2021 sind hier bis zum 03.08.2020 an die zuständige Bezirksregierung zu stellen.

[7] siehe handschriftliche Anmerkungen

[8] Ob dem gefolgt wird, ist allerdings fraglich, da es sich um eine verbundweite Matrix für die Bestandserhebung handelt, auf dessen Grundlage die Bestandserhebung bereits durchgeführt wurde.

[9] Auch die Haltestelle „Haan Markt“ wurde bereits in diese Kategorie eingeordnet.

Beschlussvorschlag:

„Den Anregungen der Verwaltung zum Zwischenbericht des VRR wird zugestimmt.“