Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3, GO NRW
hier:Feststellung der größenabhängigen Befreiung von der Pflicht einen Gesamtabschluss zum Stichtag 31.12.2019 aufstellen zu müssen
Vorlage
20/128/2020
Aktenzeichen
20.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Am 31.07.2020 wurde gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW eine Dringlichkeitsentscheidung bezüglich der Feststellung der größenabhängigen Befreiung von der Pflicht einen Gesamtabschluss zum Stichtag 31.12.2019 aufstellen zu müssen getroffen.

 

Diese ist vom Rat in seiner darauffolgenden Sitzung zu genehmigen. Zwecks Begründung wird auf die Anlage 1 dieser Vorlage verwiesen.

 

 

Hinweis: Die Dringlichkeitsentscheidung ist teilweise digital unterzeichnet worden. Die Seite mit den Unterschriften ist daher mehrfach aufgeführt, um alle Unterschriften aufzuzeigen.

Beschlussvorschlag:

Die mit Datum vom 31.07.2020 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung (Anlage) wird genehmigt.

 

Finanz. Auswirkung:

keine