Sachverhalt:
Mit
dem Beteiligungsbericht 2018 kommt die Stadt Haan ihrer Verpflichtung aus § 117
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Berichterstattung über Ihre wirtschaftliche
und nichtwirtschaftliche Betätigung nach. Der Bericht umfasst alle
verselbständigten Aufgabenbereiche, unabhängig davon, ob sie dem Konsolidierungskreis
des Gesamtabschlusses angehören oder nicht.
Gemäß
§ 50 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) ist der Beteiligungsbericht
dem Gesamtabschluss beizufügen. Die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2015 sind
zwischenzeitlich erstellt, die Abschlüsse 2016 bis 2018 müssen noch aufgestellt
werden. Die Stadt Haan macht von der ihr nach dem Gesetz zur
Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse eingeräumten
Vereinfachungsregelung Gebrauch und zeigt den vom Rat festgestellten
Gesamtabschluss des Jahres 2018 bis zum 31.12.2021 dem Kreis Mettmann als
Aufsichtsbehörde zusammen mit den Entwürfen der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2017
an. Da
der formelle Gesamtabschluss zum 31.12.2018 noch nicht vorliegt und erst im
Lauf des Jahres 2021 in die politischen Gremien eingebracht wird, wird der
Beteiligungsbericht 2018 vorab separat veröffentlicht.
Das nach § 53
Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) angekündigte Muster für einen
Beteiligungsbericht wurde vom Ministerium bis Mitte 2020 nicht bereitgestellt,
so dass hier nach dem bisherigen Aufbau weiter verfahren wird. Nach § 117 GO in
Verbindung mit § 53 KomHVO hat der Beteiligungsbericht folgende Informationen zu sämtlichen
verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und
privatrechtlicher Form zu enthalten:
1.
die Beteiligungsverhältnisse,
2.
die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
3.
eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die
Entwicklung des Eigenkapitals sowie
4.
eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen
der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde
5.
die Ziele der Beteiligung und
6.
die Erfüllung des öffentlichen Zwecks.
Während
der Gesamtabschluss die Jahresabschlüsse der Stadt Haan und der Stadtwerke Haan
GmbH als einzige vollkonsolidierungspflichtige Beteiligung konsolidiert,
enthält der Beteiligungsbericht Informationen zu jeder einzelnen Beteiligung
unabhängig davon, ob die verselbstständigten Aufgabenbereiche für die
Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln, von
untergeordneter Bedeutung sind oder nicht. Der Beteiligungsbericht soll zu einer
größeren Transparenz kommunaler Beteiligungen an privatrechtlichen sowie
öffentlich-rechtlichen Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Die
Informationen erlauben somit eine bessere Einschätzung und differenziertere
Beurteilung der gesamten wirtschaftlichen Lage der Stadt Haan.
Soweit ein Gesamtabschluss aufzustellen ist, ist der Beteiligungsbericht dem Rat zur Kenntnis zu geben und zu veröffentlichen.
Ausgewertet
wurden die Geschäftsberichte 2018 der verselbstständigten Aufgabenbereiche. Der
Bericht gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil wird zur schnellen
Information ein zusammenfassender Überblick gegeben, während der zweite Teil
umfassende Einzelangaben zu den Beteiligungen der Stadt Haan enthält.
Beschlussvorschlag:
Der Beteiligungsbericht 2018 wird zur Kenntnis genommen
Finanz. Auswirkung:
Aus dem Bericht ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.