Betreff
Beteiligungsbericht 2018
Vorlage
20/129/2020
Aktenzeichen
20.1.A
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Mit dem Beteiligungsbericht 2018 kommt die Stadt Haan ihrer Verpflichtung aus § 117 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Berichterstattung über Ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung nach. Der Bericht umfasst alle verselbständigten Aufgabenbereiche, unabhängig davon, ob sie dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören oder nicht.

Gemäß § 50 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) ist der Beteiligungsbericht dem Gesamtabschluss beizufügen. Die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2015 sind zwischenzeitlich erstellt, die Abschlüsse 2016 bis 2018 müssen noch aufgestellt werden. Die Stadt Haan macht von der ihr nach dem Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse eingeräumten Vereinfachungsregelung Gebrauch und zeigt den vom Rat festgestellten Gesamtabschluss des Jahres 2018 bis zum 31.12.2021 dem Kreis Mettmann als Aufsichtsbehörde zusammen mit den Entwürfen der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2017 an. Da der formelle Gesamtabschluss zum 31.12.2018 noch nicht vorliegt und erst im Lauf des Jahres 2021 in die politischen Gremien eingebracht wird, wird der Beteiligungsbericht 2018 vorab separat veröffentlicht.

Das nach § 53 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) angekündigte Muster für einen Beteiligungsbericht wurde vom Ministerium bis Mitte 2020 nicht bereitgestellt, so dass hier nach dem bisherigen Aufbau weiter verfahren wird. Nach § 117 GO in Verbindung mit § 53 KomHVO hat der Beteiligungsbericht folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten:

1.    die Beteiligungsverhältnisse,

2.    die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,

3.    eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals sowie

4.    eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde

5.    die Ziele der Beteiligung und

6.    die Erfüllung des öffentlichen Zwecks.

 

Während der Gesamtabschluss die Jahresabschlüsse der Stadt Haan und der Stadtwerke Haan GmbH als einzige vollkonsolidierungspflichtige Beteiligung konsolidiert, enthält der Beteiligungsbericht Informationen zu jeder einzelnen Beteiligung unabhängig davon, ob die verselbstständigten Aufgabenbereiche für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind oder nicht. Der Beteiligungsbericht soll zu einer größeren Transparenz kommunaler Beteiligungen an privatrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Unternehmen und Einrichtungen beitragen. Die Informationen erlauben somit eine bessere Einschätzung und differenziertere Beurteilung der gesamten wirtschaftlichen Lage der Stadt Haan.

Soweit ein Gesamtabschluss aufzustellen ist, ist der Beteiligungsbericht dem Rat zur Kenntnis zu geben und zu veröffentlichen.

 

 

Ausgewertet wurden die Geschäftsberichte 2018 der verselbstständigten Aufgabenbereiche. Der Bericht gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil wird zur schnellen Information ein zusammenfassender Überblick gegeben, während der zweite Teil umfassende Einzelangaben zu den Beteiligungen der Stadt Haan enthält.

 

Beschlussvorschlag:

Der Beteiligungsbericht 2018 wird zur Kenntnis genommen

Finanz. Auswirkung:

Aus dem Bericht ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.