Sachverhalt:
Die
Corona-Pandemie hat im März 2020 zu einem weitgehenden Herunterfahren der
Wirtschaft geführt, deren Folgen gravierenden Einfluss auf die
Haushaltswirtschaft jeder Kommune hatte, deren Auswirkungen sich aber bislang
noch nicht konkret beziffern lassen. Klar ist jedoch, dass den Kommunen liquide
Mittel in erheblichem Umfang fehlen, da auf der einen Seite Steuerausfälle in
Milliardenhöhe zu verzeichnen sind und auf der anderen Seite Mehraufwendungen
insbesondere im Gesundheitswesen entstanden sind. Darüber hinaus haben sich zunächst
die Kurzarbeiter- und in der Folge auch die Arbeitslosenzahlen stark nach oben
entwickelt, wodurch die Sozialhaushalte belastet werden. Viele
Kleinunternehmer, Soloselbstständige oder Künstler haben keine Ansprüche
gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit und sind direkt auf Hartz IV-Leistungen
angewiesen.
Für
die Stadt Haan sind insbesondere die Ausfälle bei der Gewerbe- und
Einkommensteuer sowie die übrigen Mindereinnahmen bei den KiTa- und
OGS-Gebühren, den Standgebühren der Kirmes und der Vergnügungssteuer in diesem
Jahr haushaltsbestimmend, während die zusätzlichen Aufwendungen zur Bewältigung
der Pandemie vermehrt beim Kreis Mettmann als örtlichem Sozialhilfeträger und
Gesundheitsamt zu Buche schlagen. Hier wird sich die zusätzliche Belastung
durch eine erhöhte Kreisumlage erst in 2021 bemerkbar machen. Nähere
Informationen zum Nachtragshaushalt des Kreises 2021 sollen Anfang November
vorgestellt werden.
Am
11. September berichtete der Städte- und Gemeindebund über die Ergebnisse der
Sondersteuerschätzung: Nach den aktuellen Ergebnissen des Arbeitskreises
Steuerschätzungen von Anfang September werden die Gesamtsteuereinnahmen von
Bund, Ländern und Kommunen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie in
diesem Jahr dramatisch auf insgesamt 717,7 Mrd. Euro einbrechen. Das ist ein
Minus von 98,7 Mrd. Euro im Vergleich zur Herbst Steuerschätzung 2019. Bezogen
auf die Jahre bis 2024 fällt das Steueraufkommen insgesamt um über 345 Mrd.
Euro geringer als im vergangenen Jahr noch angenommen aus. Allein die Städte
und Gemeinden werden in diesem Jahr Corona-bedingt nur noch mit einem
Steueraufkommen in Höhe von 103,5 Mrd. Euro rechnen können. Diese Prognose
fällt damit leicht besser als im Frühjahr geschätzt aus, dafür zieht sich aber
voraussichtlich die Erholung länger hin.
Eine
Regionalisierung der Steuerschätzung auf NRW bezogen liegt nicht vor. Auf Basis
der hier bislang veranlagten Gewerbesteuer und unter Berücksichtigung der seit
März vorgenommenen Herabsetzungen der Vorauszahlungen wird für die Stadt Haan
mit einem Rückgang von rd. 20% gegenüber dem Ansatz gerechnet. Seit dem 15.
März wurden Gewerbesteuervorauszahlungen im Umfang von rd. 6,5 Mio. €
herabgesetzt. Diesen Herabsetzungen stehen bislang 2,7 Mio. € an Mehrerträgen
aus der Abrechnung der Vorauszahlungen der Vorjahre gegenüber. Stundungen im
Umfang von rd. 1 Mio. € wurden bislang gewährt.
Von
den 20 größten Gewerbesteuerzahlern, denen rd. 60% der gesamten Steuererträge zuzurechnen
sind, liegt die Abrechnung 2018/19 bereits vor, so dass aus den jetzt vermehrt
eingehenden Abrechnungen 2018/19 keine überdurchschnittliche Verbesserung mehr erwartet
wird.
Auch
der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist im zweiten Quartal um rd. 20%
niedriger ausgefallen als im ersten Quartal, wobei das erste Quartal 2020
überdurchschnittlich gut ausgefallen ist. Um das Ergebnis der Steuerschätzung
von – 7,9% gegenüber 2019 erreichen zu können, müsste in den beiden folgenden
Quartalen das Ergebnis wieder um mehr als 6% gegenüber dem zweiten Quartal
wachsen. Die Ergebnisse des dritten Quartals liegen jedoch erst Ende Oktober
vor.
Bund
und Land bemühen sich, die Folgen des Lockdowns zu begrenzen und haben
verschiedene Hilfsprogramme für die unterschiedlichsten Wirtschaftszweige
aufgelegt. Darüber hinaus wurden umfangreiche Förderprogramme entwickelt, um
die Binnennachfrage wieder zu stärken und die Konjunktur zu beleben.
Auch
für die Kommunen wurden verschiedene Hilfswerkzeuge von Bund und Land
entwickelt. Zum einen sollen damit die haushaltsrechtlichen Vorschriften nach
der Gemeindeordnung und der Kommunalhaushaltsverordnung dieser
außergewöhnlichen Situation angepasst werden, zum anderen aber sollen direkte
Finanzhilfen gewährt werden, um die Liquiditätsversorgung sicher zu stellen.
Das „Gesetz zur Isolierung der aus der
COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur
Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer
landesrechtlicher Vorschriften“ wurde am 29.9.2020 vom Landtag beschlossen. Dessen
vorrangiges Ziel war und ist es, in diesem Jahr Nachtragshaushalte, die
unweigerlich fast flächendeckend die Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes erfordert hätten, zu vermeiden und die
haushalterischen Belastungen in diesem Jahr durch Bildung eines „Aktivpostens“
in der Bilanz über die nächsten 50 Jahre zu verteilen. Hierzu soll eine
„Nebenrechnung“ erstellt werden, die eine Situation ohne Pandemie
berücksichtigt. Im Jahresabschluss 2020 sollen dann alle coronabedingten
Mindererträge und Mehraufwendungen saldiert und ihnen ein außerordentlicher
Ertrag gegenübergestellt werden, um die Auswirkungen des Lockkdowns auf den
Haushalt und die Bilanz ausblenden zu können. Auch für die Haushaltsplanung
2021 soll auf diese Weise ein Ausgleich dargestellt werden können. Hinsichtlich
der Jahresrechnung 2021 wurden noch keine Vorgaben gemacht.
Auf Basis des Gesetzentwurfes wurde bislang von der
Aufstellung eines Nachtragshaushaltes abgesehen, da unweigerlich damit die
Haushaltssicherung verknüpft gewesen wäre.
Zur Sicherstellung der Liquidität der Kommunen hatte
sich der Koalitionsausschusses des Bundes bereits früh darauf verständigt, dass
sich der Bund einmalig zur Hälfte an den im Mai prognostizierten
Gewerbesteuerausfällen 2020 in Höhe von insgesamt 11,8 Mrd. € beteiligt und
dauerhaft 74,9% der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II übernimmt. Die
entsprechenden Gesetze wurden am 17.9.2020 vom Bundestag beschlossen. Die
Landesregierung hat zugesagt, sich an den insgesamt auf NRW entfallenden 2,72
Mrd. € zur Hälfte zu beteiligen und hat hierfür am 29.9.2020 den Entwurf des
Gewerbesteuerausgleichsgesetzes in den Landtag eingebracht. Danach soll der
durchschnittliche Ist-Betrag des Gewerbesteueraufkommens in den Jahren 2017 bis
2019 einer jeden Kommune ihrem Gewerbesteueraufkommen des 4. Quartals 2019
sowie der ersten drei Quartale 2020 multipliziert mit dem Faktor 1,077 gegenübergestellt
werden. Die Unterschreitung wird ins Verhältnis zur Gesamtsumme aller
Unterschreitungen gesetzt und entspricht damit dem Anteil am zu verteilenden
Gewerbesteuerausgleichsbetrag.
Nach diesem Berechnungsmuster verzeichnet die Stadt
Haan in 2020 Gewerbesteuerausfälle von rd. 5,5 Mio. €. In welcher Höhe die
einzelnen Kommunen tatsächlich entlastet werden, ist jedoch nur in der
Gesamtbetrachtung aller NRW-Kommunen möglich.
Im best-case-Szenario wird daher angenommen, dass die
gesamten so berechneten Gewerbesteuerausfälle dem Verteilungsbetrag entsprechen
und Haan hiervon einen Anteil von rd. 5,5 Mio. € erhielte.
Im worst-case-Szenario wird
angenommen, dass die berechneten Steuerausfälle insgesamt 4 Mrd. € betragen und
Haan daher vom Verteilungsbetrag nur einen Anteil von 3,74 Mio. € erhielte.
Mit dem 2. Corona Steuerhilfegesetz wurde u.a. eine
Absenkung der Mehrwertsteuer im 2. Halbjahr 2020 beschlossen. Die sich daraus
für die Kommunen ergebenden Mindereinnahmen sollen jedoch gem. Artikel 10 des
Gesetzes durch eine Änderung der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens nach dem
Finanzausgleichgesetz vom Bund auf die Länder kompensiert werden, so dass im
Endeffekt der Bund die volle Belastung aus der Umsatzsteuersenkung trägt. Die
konkrete Berechnung kann jedoch erst in 2021 erfolgen, in 2020 ist daher
zunächst auch bei der Umsatzsteuer mit Mindereinnahmen zu rechnen.
Nach
aktuellen Aussagen der Wirtschaftsverbände hat die Umsatzsteuersenkung bislang
nicht zu einer Belebung des Handels beigetragen. Es steht zu befürchten, dass
die Steuersenkung zu einem erheblich höheren Ausfall als angenommen führt.
Im best-case-Szenario wird für das dritte und vierte
Quartal mit einem Umsatzsteueranteil in Höhe der Einnahmen des Jahres 2019
gerechnet. Gegenüber dem Ansatz 2020 würden sich damit Mindereinnahmen von 100
TEUR ergeben.
Im
worst-case-Szenario wird für das dritte und vierte Quartal mit einem
Umsatzsteueranteil in Höhe des zweiten Quartales 2020 gerechnet. Gegenüber dem
Ansatz 2020 würden sich Mindereinnahmen von 350 TEUR ergeben.
Die Steuererleichterungen bei der Einkommensteuer
führen nach den Erläuterungen zum Gesetzentwurf bei den Gemeinden zu weiteren
Mindereinnahmen, die in der Mai-Steuerschätzung noch nicht berücksichtigt werden
konnten. Unter Berücksichtigung dieser Änderung ist mit Mindereinnahmen bei der
Einkommensteuer von rd. 11% gegenüber dem Vorjahr zu rechnen. Aufgrund des
überdurchschnittlich hohen Ergebnisses aus dem ersten Quartal ist zum 30.6.20
lediglich eine Minderung um 3,8% gegenüber dem 30.6.2019 zu verzeichnen. Es ist
nicht erkennbar, ob Haan hier glimpflicher weggekommen ist, die nächste
Mitteilung über die Einkommensteuerentwicklung erfolgt in der zweiten Oktoberhälfte.
Im best-case-Szenario wird die aus der Mai-Steuerschätzung
abgeleitete Minderung zu Grunde gelegt und bei der Einkommensteuer mit 7,9%
geringeren Einnahmen gegenüber 2019 gerechnet. Der Einnahmenausfall würde 2,375
Mio. € gegenüber dem Ansatz betragen.
Im
worst-case-Szenario wird auch die weitere Steuererleichterung berücksichtigt
und von einer Reduzierung um 11% ausgegangen. Der Einnahmeausfall würde dann 3
Mio. € betragen.
Bekannt
sind die Ausfälle bei den Elternbeiträgen für KiT a und OGS. Wobei hier aber das Land schon festgelegt hat, dass
es sich zur Hälfte an den Mindereinnahmen beteiligt. Unter Berücksichtigung der
Landeserstattung ergeben sich Einnahmeausfälle in Höhe von insgesamt 300 TEUR.
Nach den Sommerferien sind KiTa’s und Schulen wieder in den Regelbetrieb gegangen,
so dass hier von keinen weiteren Einbußen ausgegangen wird.
Darüber
hinaus wurden weitere Einnahmeausfälle u.a. in den Bereichen Vergnügungssteuer,
Kultur und Kirmes berücksichtigt.
Unabhängig
von der unbefriedigenden Information hinsichtlich der Finanzhilfen wird die
Haushaltssituation zum Stand 30.9.2020 unter Berücksichtigung der Entwicklung
zum 30.6.2020, 31.7.2020 und 31.8.2020 dargestellt und in verschiedenen
Szenarien versucht die weitere Entwicklung bis zum Jahresende zu
prognostizieren.
Haushaltssituation
30.9.2020 (sowie 30.6. / 31.7. / 31.8.2020)
Erträge:
Hinsichtlich der Erträge wurde zum einen die Entwicklung der ertragreichsten Einzelkonten mit einem Ansatz über 100.000 € produktsachkontenscharf betrachtet und deren Entwicklung zum Jahresende prognostiziert und zum anderen wurden die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten und alle übrigen Ertragsansätze vorsichtshalber nur mit 90% des Ansatzes in die Betrachtung einbezogen. Allein aus dieser prozentualen Kürzung ergeben sich Mindererträge in Höhe von rd. 0,7 Mio. €. Da es sich hierbei in der überwiegenden Mehrzahl um Konten handelt, die erst im Rahmen des Jahresabschlusses bebucht werden, ist unterjährig kein aussagekräftiger Buchungsstand vorhanden.
Aus der Betrachtung der Ansätze der 49 Produktsachkonten mit einem Ansatz von jeweils über 100.000 € und einem Gesamtansatz von 93,75 Mio. € ergibt sich zum 30.9.20 eine realisierte Anordnungssumme von 69,28 Mio. € (30.6._54,84 Mio. € / 31.7._63,7 Mio. € / 31.8._66,06 Mio.€). Damit konnten bereits 73,9% der geplanten Erträge realisiert werden, hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bereits ein Teil der bis zum Jahresende fällig werdenden Forderungen schon zum Soll gestellt wurde. In den vergangenen drei Jahren lag der durchschnittliche Anteil Ende September bei rd. 81% der Planwerte.
Die Prognose der bis zum Jahresende zu erwartenden Erträge zum Stichtag 30.9.20 führt unter Berücksichtigung der als best-case-Szenario angenommenen Werte hier zu Gesamterträgen in Höhe von 89,4 Mio. € und unter Berücksichtigung der als worst-case-Szenario angenommenen Werte zu Erträgen in Höhe von 86,7 Mio. €. Unter Berücksichtigung aller übrigen Erträge ergeben sich gegenüber der Planung Mindererträge von 5,0 Mio. € bzw. 7,8 Mio. €.
Damit hat sich die Prognose der zu erwartenden Erträge im Betrachtungszeitraum seit dem 30.6.20 bei beiden Szenarien leicht erholt. Diese Erholung beruht auf nicht weiter gesunkenen Gewerbesteuererträgen.
Aufwendungen:
Hinsichtlich der Aufwendungen wurde die Entwicklung auf Kontenebene betrachtet und bis zum Jahresende prognostiziert. Wie bereits ausgeführt müssen keine wesentlichen außerplanmäßigen Mehraufwendungen aufgrund der Pandemie geleistet werden. Gleichzeitig konnten aber auch keine Minderungen in den betroffenen Bereichen erfolgen, um Einnahmeausfälle insbesondere auf Seiten der Sozialdienstleister zu verhindern. Entsprechend sind hier keine unterschiedlichen Szenarien zu berücksichtigen. Entlastend wirkt sich aber eine geringere Gewerbesteuerumlage aus, da sie an die Gewerbesteuereinnahme gekoppelt ist.
Zum 30.9.20 sind bei einem Gesamtansatz von 100,2 Mio. € insgesamt 87,3 Mio. € verbucht. Der Verbrauch der Ansätze entspricht damit dem langjährigen Durchschnitt.
Auch hier wurden bereits Aufwendungen eingebucht, die
erst im letzten Quartal fällig werden. Die Prognose der insgesamt zu
erwartenden Aufwendungen zum Stichtag 30.9.20 führt zu Gesamtaufwendungen in
Höhe von 96,3 Mio. €. Damit schwankt die Hochrechnung im Betrachtungszeitraum
um 0,5 Mio. € nach oben und unten.
Minderaufwendungen gegenüber der Planung werden insbesondere bei den Personalaufwendungen (weiterhin unbesetzte Stellen/verzögerte Wiederbesetzung), der Gewerbesteuerumlage (gekoppelt an Gewerbesteuerzahlung), Beratungsleistungen, Fortbildungen, Reisekosten (Coronabedingte Reduzierung des Angebots), Asylleistungen (Zuweisungen wurden zeitweise ausgesetzt) aber auch den sonstigen Dienstleistungen und den Zinsen erwartet.
Voraussichtliches Gesamtergebnis 2020:
Unter Berücksichtigung der beiden Varianten hinsichtlich der Entwicklung der Erträge wird zum Stichtag 30.9.20 ein Jahresfehlbetrag von – 3,6 Mio. € (worst-case) bzw. ein Fehlbetrag von 0,9 Mio. € (best-case) erwartet.
Die Ausgleichsrücklage betrug zum 31.12.2019 bereits 5,5 Mio. €. Darüber hinaus sollen weitere rd. 4,3 Mio. € aus dem Jahresüberschuss 2019 in 2020 der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Da nach dem Covid Isolierungsgesetz die coronabedingten Mindererträge im Jahresabschluss 2020 als ausserordentlicher Ertrag dargestellt werden sollen, kann selbst im worst-case Fall ein originärer Ausgleich 2020 erfolgen. Die Ausgleichsrücklage steht damit in voller Höhe zum Ausgleich der Folgejahre zur Verfügung.
Liquiditätslage:
Unabhängig von der Ertragslage ist die Liquidität zu beobachten. Anfang 2020 betrugen die liquiden Mittel der Stadt rd. 19,6 Mio. € und führten damit zum Problem von Negativzinsen auf Bankguthaben.
Die in 2020 anstehenden Auszahlungen für die großen Investitionen wurden genutzt, um zwischenzeitlich Liquidität abzubauen, so dass ab Ende Juli auch tageweise Kassenkredite zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen aufgenommen wurden.
Ziel ist es, den Kassenbestand laufend unter der Grenze für Negativzinsen zu halten und die beantragten Investitionskredite erst dann abzurufen, wenn sie zu einem sehr niedrigen Zinssatz - optimalerweise von 0,0% - angeboten werden.
Aus heutiger Sicht ist nicht erkennbar, dass die Liquidität der Stadt Haan nicht gesichert ist und dauerhaft die Zahlungsfähigkeit nur durch Inanspruchnahme von Kassenkrediten hergestellt werden kann.
Beschlussvorschlag:
Die Prognose der Haushaltsentwicklung 2020 wird zur Kenntnis genommen.
Finanz. Auswirkung:
Aus dem Bericht ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen